Unter welchen Voraussetzungen erhalte ich den Entlastungsbetrag für allein Erziehende?

gefragt von bluetopas am 07.10.2009 um 22:54 Uhr

Meine Tochter ist 21 Jahre alt und wohnt seit ein paar Monaten am Studienort und ist dort mit Hauptwohnsitz gemeldet. Ich erhalte für sie weiterhin Kindergeld.

Habe ich immer noch Anspruch auf die Steuerklasse II, obwohl meine Tochter nicht mehr bei mir gemeldet ist?

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Shantih
beantwortet von Shantih am 7. Oktober 2009 22:58
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Wenn sie nichtmehr bei dir mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, hast du jedenfalls schlechte Karten.


Igelnasen
beantwortet von Igelnasen am 7. Oktober 2009 22:57
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Solange du Kindergeld für sie bekommst, kann sie auch auf deiner Karte stehen, das wurde mir direkt beim Finanzamt gesagt. Allerdings wenn sie nicht mehr bei dir Wohnt wäre es eigendlich Gerechter wenn sie das Geld bekommen würde. Was durch einen Abtretungsantrag geschieht.

Kommentar von bluetopas am 7. Oktober 2009 23:00

Das Kindergeld bekommt sie von mir auch ohne Abtretungserklärung. Sie braucht es ja für ihren Lebensunterhalt.



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