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Unter welchen Voraussetzungen darf eine Wohnung wegen Eigenbedarf gekündigt werden?

gefragt von cocoloco am 28.08.2008 um 13:23 Uhr

Ein Bekannter von uns bekam von seinem Vermieter die Kündigung wegen Eigenbedarf. Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit ein Vermieter einen Mieter rechtswirksam wegen Eigenbedarf kündigen darf?


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Senselessways
beantwortet von Senselessways am 28. August 2008 13:24
3x
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  • Die Wohnung muss dem Vermieter gehören
  • Die Kündigungsfristen müssen eingehalten sein
    • Es muss tatsächlich danach ein Eigenbedarf bestehen
  • Mehr braucht es nicht.
Kommentar von Saarland60 am 28. August 2008 13:52

Er muss auch nachweisen können, dass diese speziell gekündigte Wohnung seinem Eigenbedarf überhaupt entspricht. Ein gehbehinderter Vermieter beispielsweise dürfte schwerlich nachweisen können, warum er eine Wohnung im 5. Stockwerk ohne Aufzug kündigt, falls er selbst dort einziehen möchte.

Kommentar von 484ee5192fe50e3beb52a405e9df6ae6smallSenselessways am 28. August 2008 14:01

Eigenbedarf bestünde natürlich aber auch, wenn die NICHT gehbehinderte Tochter des Vermieters dort einziehen würde.

Kommentar von Saarland60 am 28. August 2008 17:13

die nicht gehbehinderte Tochter ist nicht "er selbst".

Kommentar von 484ee5192fe50e3beb52a405e9df6ae6smallSenselessways am 29. August 2008 10:21

Trotzdem gilt das als Eigenbedarf, denn auch die enge Verwandstschaft zählt dazu!


gertrude2
beantwortet von gertrude2 am 28. August 2008 13:24
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??? diese kündigung ist rechtsgültig. jeder vermieter darf seine mieter wegen eigenbedarf kündigen.

Kommentar von Saarland60 am 28. August 2008 13:48

Falsch! An eine rechtswirksame Eigenbedarfskündigung sind Bedingungen geknüpft.


anonym
beantwortet von anjanni am 28. August 2008 13:31
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Im Kündigungsschreiben muß genau stehen, für wen der Eigenbedarf geltend gemacht wird (Name, jetzige Adresse, verwandtschaftliche oder sonstige Beziehung zum Vermieter). Dann ist die Kündigung wirksam.


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 28. August 2008 13:32
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Eigenbedarf, der eine Kündigung rechtfertigt, besteht, wenn der Vermieter oder ein naher Angehöriger die Wohnung beziehen soll. Hat ein Vermieter mehrere vermietete Wohnungen, kann er aussuchen, welche er freikündigen will.

Die Kündigung selbst bedarf zur Wirksamkeit einer nachvollziehbaren und nachprüfbaren Begründung. Zu schreiben, "ich kündige wegen Eigenbedarfs" ist nicht wirksam. Es muss begründet werden: "Meine Tochter kommt nach ihrer auswärtigen Ausbildung nach X-Stadt zurück. Für sie benötige ich Ihre Wohnung, weshalb ich das Mietverhältnis mit Ihnen kündige"


CFRAHM
beantwortet von CFRAHM am 28. August 2008 13:33
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Wenn er wegen Eigenbedarf kündigt muss er auch selber einziehen...

Kommentar von anjanni am 28. August 2008 13:38

Oder die Oma. Oder der Sohn. Oder sogar u.U. eine Pflegekraft für ihn selbst...

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 28. August 2008 13:58

die Oma zählt glaub ich nicht


KlausNeumann
beantwortet von KlausNeumann am 3. Dezember 2008 08:32
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Hier wird es dem Vermieter nicht leicht gemacht. Es gibt sehr strenge Auflagen, um wegen Eigenbedarfs zu kündigen.

Hier findest Du nützliche Tipps dazu:

http://www.wohnung.com/eigenbedarf/


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