Ein Bekannter von uns bekam von seinem Vermieter die Kündigung wegen Eigenbedarf. Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit ein Vermieter einen Mieter rechtswirksam wegen Eigenbedarf kündigen darf?


??? diese kündigung ist rechtsgültig. jeder vermieter darf seine mieter wegen eigenbedarf kündigen.
Falsch! An eine rechtswirksame Eigenbedarfskündigung sind Bedingungen geknüpft.
Im Kündigungsschreiben muß genau stehen, für wen der Eigenbedarf geltend gemacht wird (Name, jetzige Adresse, verwandtschaftliche oder sonstige Beziehung zum Vermieter). Dann ist die Kündigung wirksam.

Eigenbedarf, der eine Kündigung rechtfertigt, besteht, wenn der Vermieter oder ein naher Angehöriger die Wohnung beziehen soll. Hat ein Vermieter mehrere vermietete Wohnungen, kann er aussuchen, welche er freikündigen will.
Die Kündigung selbst bedarf zur Wirksamkeit einer nachvollziehbaren und nachprüfbaren Begründung. Zu schreiben, "ich kündige wegen Eigenbedarfs" ist nicht wirksam. Es muss begründet werden: "Meine Tochter kommt nach ihrer auswärtigen Ausbildung nach X-Stadt zurück. Für sie benötige ich Ihre Wohnung, weshalb ich das Mietverhältnis mit Ihnen kündige"
Wenn er wegen Eigenbedarf kündigt muss er auch selber einziehen...

Hier wird es dem Vermieter nicht leicht gemacht. Es gibt sehr strenge Auflagen, um wegen Eigenbedarfs zu kündigen.
Hier findest Du nützliche Tipps dazu:
http://www.wohnung.com/eigenbedarf/
Er muss auch nachweisen können, dass diese speziell gekündigte Wohnung seinem Eigenbedarf überhaupt entspricht. Ein gehbehinderter Vermieter beispielsweise dürfte schwerlich nachweisen können, warum er eine Wohnung im 5. Stockwerk ohne Aufzug kündigt, falls er selbst dort einziehen möchte.
Eigenbedarf bestünde natürlich aber auch, wenn die NICHT gehbehinderte Tochter des Vermieters dort einziehen würde.
die nicht gehbehinderte Tochter ist nicht "er selbst".
Trotzdem gilt das als Eigenbedarf, denn auch die enge Verwandstschaft zählt dazu!