gibt es eine Situation in der das möglich ist?

wenn Du Dich klarer ausgedrückt hättest, könnte man gezielter antworten. Haben sie Geld, daß Du gerne für Dich hättest?

Wenn sie nach einem Unfall geschädigt wären(geistig). Gott bewahre

Natürlich, das Zauberwort heißt:
Selbstgefährdung!
Egal ob durch Selbstmordabsichten, Drogenmissbrauch oder was auch immer. Bei Selbstgefährdung kann man jeden einliefern lassen. Deshalb wird damit auch relativ viel Schindluder getrieben...
Spiderschnegge am 10. August 2009 00:32 Mir ist neu,wenn das Kind einen Suizitversuch macht oder Drogen nimmt,das den Eltern dann die Vormundschaft enzogen wird.So schnell geht das dann nicht,denn es muss dann erst einmal bewiesen werden,das sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nach gekommen sind, was nicht so einfach ist!
Hier ist die Frage, worum es geht. Dafür ist der Inhalt leider zuwenig umrissen.
eine Unmündigkeit gibt es im Deutschen zumindest nicht. Wir unterscheiden "Unmündigkeit" in Minderjährigkeit (was hier wohl kaum zutreffen wird), Geschäftsunfähgigkeit (in § 104 ff. BGB geregelt), Delikts(un-)fähigkeit (§828 BGB). Schuldunfähigkeit und strafrechtliche Verantwortlichkeit kommen leider auch nur nach Jugendgerichtsgesetz und für Kinder vor, passen also nicht.
Anders gesagt, dass was du sehr wahrscheinlich wissen willst - wird im Betreuungsgesetz (z.B. unter Juris.de zu finden) geregelt, und über ein sogenanntes Betreuungsverfahren die Bedürftigkeit ermittelt.

Wenn Eltern nicht mehr Entscheidungsfähig sind, geht das.

Das kann man nicht selbst entscheiden. Wenn Deine Eltern dement sind und Du glaubst, sie unter Betreuung stellen zu müssen, sprich mit dem behandelnden Arzt, der wird weiterhelfen.

das gibt es nicht mehr in Deutschland,es wurde durch das Gesetz "Rechtliche Betreuung" bzw. "Betreuungsrecht" ersetzt!
Spiderschnegge am 10. August 2009 00:29 bei minderjährigen wird dann über das Vormundschaftsgericht ein Betreuer beantragt, wenn z.B. die Eltern Tod sind oder ein Missbrauch vorliegt oder sie nicht mehr im stande sind für dich zur Sorgen (z.B. Alkoholiker, oder wnen sie im Gefängnis sitzen...)
Das ist sehr schwierig, bis unmöglich. Du kannst dich als Betreuer beim Amtsgericht eintragen lassen.