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Unter welchen Umständen kann man seine Eltern für unmündig erklären?

gefragt von ChiemStar am 10.08.2009 um 0:22 Uhr

gibt es eine Situation in der das möglich ist?

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Recht x 34.996 Eltern x 1.864 unmündig x 3

kochstuebchen
beantwortet von kochstuebchen am 10. August 2009 00:25
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wenn Du Dich klarer ausgedrückt hättest, könnte man gezielter antworten. Haben sie Geld, daß Du gerne für Dich hättest?


veganAlicia
beantwortet von veganAlicia am 10. August 2009 00:23
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Wenn sie nach einem Unfall geschädigt wären(geistig). Gott bewahre


siggischmidt
beantwortet von siggischmidt am 10. August 2009 00:23
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Natürlich, das Zauberwort heißt:

Selbstgefährdung!

Egal ob durch Selbstmordabsichten, Drogenmissbrauch oder was auch immer. Bei Selbstgefährdung kann man jeden einliefern lassen. Deshalb wird damit auch relativ viel Schindluder getrieben...

Kommentar von 25ef4346479991666a4bcb3e2bfb52adsmallSpiderschnegge am 10. August 2009 00:32

Mir ist neu,wenn das Kind einen Suizitversuch macht oder Drogen nimmt,das den Eltern dann die Vormundschaft enzogen wird.So schnell geht das dann nicht,denn es muss dann erst einmal bewiesen werden,das sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nach gekommen sind, was nicht so einfach ist!


lolmasterlol
beantwortet von lolmasterlol am 10. August 2009 00:23
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kla aber das kommt auf dene moral an


fraggle16
beantwortet von fraggle16 am 11. August 2009 15:07
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Hier ist die Frage, worum es geht. Dafür ist der Inhalt leider zuwenig umrissen.

eine Unmündigkeit gibt es im Deutschen zumindest nicht. Wir unterscheiden "Unmündigkeit" in Minderjährigkeit (was hier wohl kaum zutreffen wird), Geschäftsunfähgigkeit (in § 104 ff. BGB geregelt), Delikts(un-)fähigkeit (§828 BGB). Schuldunfähigkeit und strafrechtliche Verantwortlichkeit kommen leider auch nur nach Jugendgerichtsgesetz und für Kinder vor, passen also nicht.

Anders gesagt, dass was du sehr wahrscheinlich wissen willst - wird im Betreuungsgesetz (z.B. unter Juris.de zu finden) geregelt, und über ein sogenanntes Betreuungsverfahren die Bedürftigkeit ermittelt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Betreuungsverfahren


anonym
beantwortet von dreadkopp am 10. August 2009 00:25
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beide komatös?


Rudi2009
beantwortet von Rudi2009 am 10. August 2009 00:24
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Wenn Eltern nicht mehr Entscheidungsfähig sind, geht das.


beate55
beantwortet von beate55 am 10. August 2009 00:24
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Das kann man nicht selbst entscheiden. Wenn Deine Eltern dement sind und Du glaubst, sie unter Betreuung stellen zu müssen, sprich mit dem behandelnden Arzt, der wird weiterhelfen.


Spiderschnegge
beantwortet von Spiderschnegge am 10. August 2009 00:24
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das gibt es nicht mehr in Deutschland,es wurde durch das Gesetz "Rechtliche Betreuung" bzw. "Betreuungsrecht" ersetzt!

Kommentar von 25ef4346479991666a4bcb3e2bfb52adsmallSpiderschnegge am 10. August 2009 00:29

bei minderjährigen wird dann über das Vormundschaftsgericht ein Betreuer beantragt, wenn z.B. die Eltern Tod sind oder ein Missbrauch vorliegt oder sie nicht mehr im stande sind für dich zur Sorgen (z.B. Alkoholiker, oder wnen sie im Gefängnis sitzen...)


Sommerschnee
beantwortet von Sommerschnee am 10. August 2009 00:24
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Du selbst kannst das gar nicht.


lucy3000
beantwortet von lucy3000 am 10. August 2009 00:23
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wenn sie dich schlag alkoholika drogen


anonym
beantwortet von chicaBlue am 10. August 2009 00:23
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Das ist sehr schwierig, bis unmöglich. Du kannst dich als Betreuer beim Amtsgericht eintragen lassen.


anonym
beantwortet von Memmenie am 10. August 2009 00:23
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ich hoffe du spielst nicht mit dem gedanken.


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