zb. Geschäftsunfähigkeit der Geschäftspartners etc.?!
In Betracht kommen vor allem persönliche Mängel der Vertragspartner (z. B. Geschäftsunfähigkeit), formelle Mängel (z. B. Nichtbeachtung der gesetzlich vorgeschriebenen Form für den Kaufvertrag) und inhaltliche Mängel (z. B. Wucher oder Verstöße gegen ein gesetzliches Verbot).(www.wdr.de/ratgeber)

Zum Beispiel, wenn wesentliche Bestandteile sittenwidrig sind.