Gibts das überhaupt? Kann sich der Gesetzgeber auch mal täuschen?

Dass die Gesellschaft ein Verbrechen toleriert, heißt noch lange nicht, dass der Gesetzgeber sich geirrt hat. Paradebeispiel ist da doch immer noch der Fall "Bachmeier", als die Mutter eines mißbrauchten und ermordeten Kindes den Täter umbrachte.
Weiterhin wird auch heute noch die Schwarzarbeit von weiten Teilen der Bevölkerung toleriert, obgleich sie vom Gesetz als kriminelle Handlung eingestuft wird.
Ein weiteres Beispiel wäre für mich die Fluchthilfe in der ehemaligen DDR, die zwar dort per Gesetz verboten, aber von der Gesellschaft toleriert wurde, weil es dem Freiheitsdrang des Menschen wiedersprach.
LG
Wieselchen

die Frage ist, was du unter einem Verbrechen verstehst..das ist ein sehr weitläufiger Begriff..
Tippse am 27. Mai 2008 09:53 Schneller gewesen, Flitzebogen!!! DH! :-))
DerTroll am 27. Mai 2008 10:15 Verbrechen ist eine Straftat, deren Strafandrohung eine Freiheitstrafe von mindestens einem Jahr liegt. Was soll man sonst unter einem Verbrechen verstehen?
andreas48 am 27. Mai 2008 10:26 rein de jure hast du ja völlig recht, aber meine Frage bezieht sich auf die Tatsache, was der Fragesteller unter Verbrechen versteht..

Na, das typischste "Verbrechen" ist hier doch wohl die Notwehr oder Nothilfe.

es gibt immer instanzen, die noch etwas über dem gesetzgeber stehen, und das sind die stammtische. dort wird relativ häufig herausgefunden, dass der gesetzgeber sich irrt.
In manchen Fällen der Selbstjustiz denke ich. Bei Vergewaltigungen oder schwerem Diebstahl.
Verbrechen und Vergehen sind gesetzlich klar definiert.
Weiterhin sprichst du zwei verschiedene Ebenen in deiner Frage an:
Gesellschaftliche Toleranz
und (eventueller)
Gesetzgeberischer Fehler.
Letzterem wurde mit dem Instrument des sog. "übergesetzlichen Notstands" versucht zu begegnen, das sich jedoch nicht durchsetzen konnte.
Um Selbstjustiz durch Einzelne oder den "Mob" (die Gesellschaft) zu vermeiden, wurde den staatlichen Institutionen die Strafgewalt zugeordnet.
Betrachtet man viele Äußerungen, - bevorzugt an Biertischen oder sog. politischen Veranstaltungen getroffen, - wie mit "diesen" oder "jenen" umzugehen wäre, sollte der Gesellscahft nicht erlaubt werden, Verbrechen tolerieren zu dürfen.
Es gab eine Zeit auf deutschem Boden, da konnten offenkundige Verbrechen sogar gesetzlich legalisiert werden, weil die Gesellschaft (das Stimmvieh) so tolerant war, der Richtung den Vorzug zu erteilen, die dies erkennbar vor hatte.
Meines Wissens dann, wenn das Verbrechen dem Wohl der Gesellschaft dient (wie war das mit dem Tyrannenmord?). Ist aber ins Unreine gesprochen ...
DH. (Daumen Hoch)
DH Wieselchen schleim
rofl ImGampi schleimauch
:-)))
Guten Morgen Tippse WischlappenundEimerhol
LG
Wieselchen ;-)