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Unter welchen Umständen ist ein "Verbrechen" toleriert von der Gesellschaft?

gefragt von Sowohl am 27.05.2008 um 9:50 Uhr

Gibts das überhaupt? Kann sich der Gesetzgeber auch mal täuschen?

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Gesetz x 2.100 Verbrechen x 76

Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 27. Mai 2008 09:53
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Dass die Gesellschaft ein Verbrechen toleriert, heißt noch lange nicht, dass der Gesetzgeber sich geirrt hat. Paradebeispiel ist da doch immer noch der Fall "Bachmeier", als die Mutter eines mißbrauchten und ermordeten Kindes den Täter umbrachte.

Weiterhin wird auch heute noch die Schwarzarbeit von weiten Teilen der Bevölkerung toleriert, obgleich sie vom Gesetz als kriminelle Handlung eingestuft wird.

Ein weiteres Beispiel wäre für mich die Fluchthilfe in der ehemaligen DDR, die zwar dort per Gesetz verboten, aber von der Gesellschaft toleriert wurde, weil es dem Freiheitsdrang des Menschen wiedersprach.

LG

Wieselchen

Kommentar von F41cf695fb1ed23e82026f4f52ab4a79smallImGampi am 27. Mai 2008 09:57

DH. (Daumen Hoch)

Kommentar von 33a09523666e5176dbbee485dba642b5smallTippse am 27. Mai 2008 10:16

DH Wieselchen schleim
rofl ImGampi schleimauch
:-)))

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 27. Mai 2008 10:20

Guten Morgen Tippse WischlappenundEimerhol

LG

Wieselchen ;-)


andreas48
beantwortet von andreas48 am 27. Mai 2008 09:52
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die Frage ist, was du unter einem Verbrechen verstehst..das ist ein sehr weitläufiger Begriff..

Kommentar von 33a09523666e5176dbbee485dba642b5smallTippse am 27. Mai 2008 09:53

Schneller gewesen, Flitzebogen!!! DH! :-))

Kommentar von 8f8fce5153a07c2a63f86b38ea633039smallDerTroll am 27. Mai 2008 10:15

Verbrechen ist eine Straftat, deren Strafandrohung eine Freiheitstrafe von mindestens einem Jahr liegt. Was soll man sonst unter einem Verbrechen verstehen?

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 27. Mai 2008 10:26

rein de jure hast du ja völlig recht, aber meine Frage bezieht sich auf die Tatsache, was der Fragesteller unter Verbrechen versteht..


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 27. Mai 2008 11:33
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Na, das typischste "Verbrechen" ist hier doch wohl die Notwehr oder Nothilfe.


Patron
beantwortet von Patron am 27. Mai 2008 11:15
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es gibt immer instanzen, die noch etwas über dem gesetzgeber stehen, und das sind die stammtische. dort wird relativ häufig herausgefunden, dass der gesetzgeber sich irrt.


anonym
beantwortet von Steph am 27. Mai 2008 09:53
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In manchen Fällen der Selbstjustiz denke ich. Bei Vergewaltigungen oder schwerem Diebstahl.


anonym
beantwortet von DrSeltsam am 27. Mai 2008 10:05
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Verbrechen und Vergehen sind gesetzlich klar definiert.

Weiterhin sprichst du zwei verschiedene Ebenen in deiner Frage an:

Gesellschaftliche Toleranz

und (eventueller)

Gesetzgeberischer Fehler.

Letzterem wurde mit dem Instrument des sog. "übergesetzlichen Notstands" versucht zu begegnen, das sich jedoch nicht durchsetzen konnte.

Um Selbstjustiz durch Einzelne oder den "Mob" (die Gesellschaft) zu vermeiden, wurde den staatlichen Institutionen die Strafgewalt zugeordnet.

Betrachtet man viele Äußerungen, - bevorzugt an Biertischen oder sog. politischen Veranstaltungen getroffen, - wie mit "diesen" oder "jenen" umzugehen wäre, sollte der Gesellscahft nicht erlaubt werden, Verbrechen tolerieren zu dürfen.

Es gab eine Zeit auf deutschem Boden, da konnten offenkundige Verbrechen sogar gesetzlich legalisiert werden, weil die Gesellschaft (das Stimmvieh) so tolerant war, der Richtung den Vorzug zu erteilen, die dies erkennbar vor hatte.


wj2000
beantwortet von wj2000 am 27. Mai 2008 09:52
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Verbrechen kann man nie tolerieren.


anonym
beantwortet von dolabella am 27. Mai 2008 09:52
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Meines Wissens dann, wenn das Verbrechen dem Wohl der Gesellschaft dient (wie war das mit dem Tyrannenmord?). Ist aber ins Unreine gesprochen ...


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