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Unter welchen Umständen ist ein Glasschaden doch ein Haftpflichtschaden?

gefragt von snack74snack74 am 11.04.2008 um 10:50 Uhr

Eine Mieterin beschädigt das Glas (Fenster) am gemieteten Haus. Das Fenster muss ausgetauscht werden. Zahlt die Haftpflicht unter Umständen?



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moon73
beantwortet von moon73 am 11. April 2008 10:58
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Wenn sie Mietsachschäden mitversichert hat, kann sie sich an die Haftpflichtversicherung wenden. Eventuell hat sie aber auch Glas über die Hausratversicherung extra versichert, dann kann der Schaden auch über die Hausrat abgegolten werden.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 11. April 2008 10:56
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da Mietsachschäden meist mitversichert sind, muss sie das ihrer Versicherung melden und die stellt dann den weiteren Ablauf klar


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 11. April 2008 11:22
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Wenn die Haftpflicht nicht Glasschäden explizit ausschließt wird das die richtige Versicherung sein.


Wolfgang Joost
beantwortet von Wolfgang Joost am 11. April 2008 10:52
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Ja, muss sie bloß melden.


anonym
beantwortet von tihawe am 11. April 2008 10:56
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Unter genau diesen Umständen.Wär sie keine Mieterin sondern Eigentümerin, würde die eigene Glasversicherung dafür aufkommen.In dem Fall soll sie den Schaden ihrer Haftpflicht melden.





anonym
beantwortet von klgoerke am 12. April 2008 08:31
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Wenn Sachschäden durch Mieter mitversichert sind, sollte die Privathaftpflichtversicherung zahlen. Wir haben auch schon einen Schaden in einer gemieteten Ferienwohnung verursacht. Die Haftpflichtversicherung hat anstandslos den Schaden beglichen. Empfehlung: Schaden der Versicherung melden und abwarten auf die Reaktion des Versichereres.


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