Eine Mieterin beschädigt das Glas (Fenster) am gemieteten Haus. Das Fenster muss ausgetauscht werden. Zahlt die Haftpflicht unter Umständen?

Wenn sie Mietsachschäden mitversichert hat, kann sie sich an die Haftpflichtversicherung wenden. Eventuell hat sie aber auch Glas über die Hausratversicherung extra versichert, dann kann der Schaden auch über die Hausrat abgegolten werden.

da Mietsachschäden meist mitversichert sind, muss sie das ihrer Versicherung melden und die stellt dann den weiteren Ablauf klar
Wenn die Haftpflicht nicht Glasschäden explizit ausschließt wird das die richtige Versicherung sein.
Unter genau diesen Umständen.Wär sie keine Mieterin sondern Eigentümerin, würde die eigene Glasversicherung dafür aufkommen.In dem Fall soll sie den Schaden ihrer Haftpflicht melden.
Wenn Sachschäden durch Mieter mitversichert sind, sollte die Privathaftpflichtversicherung zahlen. Wir haben auch schon einen Schaden in einer gemieteten Ferienwohnung verursacht. Die Haftpflichtversicherung hat anstandslos den Schaden beglichen. Empfehlung: Schaden der Versicherung melden und abwarten auf die Reaktion des Versichereres.