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Unter welchen Umständen darf ein Mieter fristlos kündigen?

gefragt von fuchs84 am 16.03.2008 um 13:58 Uhr

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anonym
beantwortet von fink1 am 16. März 2008 14:00
2x
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Der Mieter kann das Mietverhältnis außerordentlich fristlos kündigen, wenn

· ihm der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird;

· der gemietete Wohnraum so beschaffen ist, daß seine Benutzung mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist.

Vgl. §§ 543 Abs. 2 Nr. 1, 569 Abs. 1 BGB.

www.ndr.de/ratgeberrecht


Debbie2311
beantwortet von Debbie2311 am 16. März 2008 14:00
1x
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Erster Link bei Google.de ;) http://www.123recht.net/printarticle.asp?a=30 siehe "fristlose Kündigung"



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