Kennt sich jemand damit aus, unter welchen Umständen man Rechtskostenbeihilfe bekommt? Mein Kumpel geriet in eine blöde Sache, ist aber arbeitslos und bekommt Arbeitslosengeld und das nicht gerade üppig. Gibt es Grenzen oder Tabellen oder so was, ab wann man Rechtskostenbeihilfe für einen Anwalt zum Beispiel bekommen kann? Also ab oder bis zu welchen Einnahmen?
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Als Arbeitsloser wird sein Einkommen wohl gering genug sein, dass er die Prozeßkostenbeihilfe beantragen kann. Bei Strafsachen kriegt er notfalls einen Pflichtverteidiger.

in strafsachen wo er der beklagte ist hat er schlechte karten.. im zivilrecht auch
Indy72 am 15. April 2009 20:51 Falsche Auskunft.

kommt immer darauf an um was es geht, wenn er was angestellt hat kannste das vergessen, in der Regel nur in Zivilsachen....
diese antwort kann so auch nicht vollends stehen bleiben denn das gericht prüft vorher die erfolgsaussichten. bei einem strafprozess. als beklagter sind diese eher als gering einzustufen. allerdings gebe ich zu dass ich den konkreten fall nicht kenne.. infos zu lesen bei:(www.forium.de/redaktion/Prozesskosten)