Bei Faßauschank von Getränken. In welchen Gesetzen, Anordnungen, Verfügungen oder Verordnungen ist dies genau festgelegt?
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Das wird durch das Gewerbeaufsichtsamt kontrolliert. Bei bestimmten Schankanlagen, die tiefer sind als der Fußboden ist es Vorschrift. Das wird in der Gewerbeordnung stehen. Frag doch Dein Gewerbeaufsichtsamt.