es geht mir um die rechtliche bezeichnung. wann ist man arbeitnehmer?
Arbeitnehmer ist derjenige, der in einem Vertragsverhältnis weisungsgebundene Arbeit leistet.
(http://www.rechtswoerterbuch.de/rw/definition.asp?Modus=haeufig&Begriff=Arbe...)

Wenn man durch eine feste Anstellung ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen erzielt.

Arbeitnehmer (eigentlich: Arbeit Leistende) sind Menschen, die im rechtlichen Rahmen eines Arbeitsverhältnisses auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags (Arbeitsvertrag) verpflichtet sind, ihre Arbeitskraft weisungs-konform gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen.
Nach dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 1995 (ESVG) sind Arbeitnehmer Personen, die auf vertraglicher Basis für eine andere gebietsansässige institutionelle Einheit abhängig arbeiten und eine Vergütung erhalten, die als Arbeitnehmerentgelt erfasst wird; näheres siehe unter ESVG 11.11 (Erwerbstätigkeit).

Sobald man eine Arbeit annimmt.
boriswulff am 18. Juli 2007 09:53 Ist man schon ein Arbeitnehmer, wenn man für die Mutter den Müll rausbringt?
Katzentatze am 18. Juli 2007 09:55 Wenn sie dich in egal welcher Form entlohnt ja. Dann wärst du Haushalthilfe und somit Arbeitnehmer.
Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages oder eines gleichgestellten Rechtsverhältnisses im Dienste eines anderen zur Verrichtung von Arbeit verpflichtet ist. Der Arbeitnehmer steht in einer persönlichen Abhängigkeit zum Arbeitgeber und leistet fremdbestimmte, unselbständige Dienste. (www.wdr.de/recht)