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Unter welchen Bedingungen kann man sich als Arbeitnehmer bezeichnen?

gefragt von DirkJan am 18.07.2007 um 9:49 Uhr

es geht mir um die rechtliche bezeichnung. wann ist man arbeitnehmer?


Reply


anonym
beantwortet von Auskunft am 18. Juli 2007 09:52
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Arbeitnehmer ist derjenige, der in einem Vertragsverhältnis weisungsgebundene Arbeit leistet.

(http://www.rechtswoerterbuch.de/rw/definition.asp?Modus=haeufig&Begriff=Arbe...)


Edgar Niklaus
beantwortet von Edgar Niklaus am 18. Juli 2007 10:17
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Wenn man durch eine feste Anstellung ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen erzielt.


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 18. Juli 2007 09:53
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Arbeitnehmer (eigentlich: Arbeit Leistende) sind Menschen, die im rechtlichen Rahmen eines Arbeitsverhältnisses auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags (Arbeitsvertrag) verpflichtet sind, ihre Arbeitskraft weisungs-konform gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen.

Nach dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 1995 (ESVG) sind Arbeitnehmer Personen, die auf vertraglicher Basis für eine andere gebietsansässige institutionelle Einheit abhängig arbeiten und eine Vergütung erhalten, die als Arbeitnehmerentgelt erfasst wird; näheres siehe unter ESVG 11.11 (Erwerbstätigkeit).

http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmer


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 18. Juli 2007 09:51
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Sobald man eine Arbeit annimmt.

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 18. Juli 2007 09:53

Ist man schon ein Arbeitnehmer, wenn man für die Mutter den Müll rausbringt?

Kommentar von D098225cf3ff6da2a0857076d3005c1dsmallKatzentatze am 18. Juli 2007 09:55

Wenn sie dich in egal welcher Form entlohnt ja. Dann wärst du Haushalthilfe und somit Arbeitnehmer.


anonym
beantwortet von ecomind am 18. Juli 2007 09:55
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Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages oder eines gleichgestellten Rechtsverhältnisses im Dienste eines anderen zur Verrichtung von Arbeit verpflichtet ist. Der Arbeitnehmer steht in einer persönlichen Abhängigkeit zum Arbeitgeber und leistet fremdbestimmte, unselbständige Dienste. (www.wdr.de/recht)





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