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Unter welchen Bedingungen darf man in eine Mietwohnung ein Haustier (Katze) mitnehmen?

gefragt von untermietze am 27.10.2008 um 19:29 Uhr

Kann mir jemand erklären, wann man eine Katze in eine Mietwohnung mitnehmen darf und wann nicht?


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WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 27. Oktober 2008 19:32
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Wenn es im Mietvertrag nicht konkret verboten ist - oder wenn die Klausel zu pauschal (Verbot ALLER Haustiere) und damit unwirksam ist.


Leichnam69
beantwortet von Leichnam69 am 20. Dezember 2008 15:22
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Von reinen Wohnungskatzen gehen bei art- und verhaltensgerechter Haltung keine Belästigungen für andere aus. Der Vermieter kann daher die Katzenhaltung nicht verbieten. Nach Auffassung des Gerichtes gehört das Halten von Katzen auch in einer Großstadt zum Lebensbereich Wohnen und ist daher Teil der freien Lebensgestaltung des Mieters. Es ist davon auszugehen, daß Hauskatzen bei artgerechter Haltung keinen störenden Lärm verursachen, reinlich sind und keine Sachbeschädigungen verursachen. Etwaige Kratzspuren an Tapeten sind nicht irreparabel, sondern lassen sich durch eine vom Mieter durchzuführende Renovierung beseitigen. Auch nennenswerte Geruchsbelästigungen sind auszuschließen, wenn sichergestellt ist, daß sich die Katzen ausschließlich in der Wohnung aufhalten und ihnen eine ausreichend große Katzentoilette zur Verfügung gestellt wird, die regelmäßig gereinigt wird. Dabei läßt der typische Katzengeruch sich durch die Verwendung von handelsüblichen Streumitteln weitgehend überdecken.


hotguenther
beantwortet von hotguenther am 27. Oktober 2008 19:31
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Kleintiere sind erlaubt... habe mal gehört, Katzen zählen dazu.

Kommentar von Ebb8f5df01a98adac6eeb7ab2bb9d4a6smallNachtflug am 27. Oktober 2008 19:33

Dann gehören Pinscher, Yorkshire & Co. auch dazu?

Kommentar von 6546422d9d2ed84a9978501f88d4d86fsmallhotguenther am 27. Oktober 2008 19:36

Hunde, auch wenn sie klein sind, zählen nicht zu Kleintieren. Außerdemm bellen sie.

Kommentar von Regenmacher am 27. Oktober 2008 19:40

Auch Katzen dürfen ausgeschlossen werden.

Kommentar von Simple_avatar6smallOrchidee1 am 27. November 2008 11:54

Kleintiere sind Tiere, die in einem Käfig gehalten werden. Und da gehören Katzen ja wohl nicht zu.

Kommentar von 00c7a4993976c7d95596c1b4d4477725smallLeichnam69 am 20. Dezember 2008 15:28

Ein Yorkshire-Terrier darf bleiben, weil er unter die Kleintierhaltung fällt, bei denen der Vermieter die Genehmigung nicht verweigern darf. (LG Kassel, Az. 1 S 503/96)

Mit dem Begriff Kleintiere werden heute diejenigen kleinen Haus- und Heimtiere bezeichnet, welche vom Menschen nicht als wirtschaftliche Nutztiere gehalten werden, sondern als Gefährten in das tägliche Leben einbezogen sind. Zu den Kleintieren gehören: Haushunde, Hauskatzen, Hauskaninchen sowie die domestizierten Formen vieler Nager wie Meerschweinchen, Mäuse, Ratten, Hamster usw. Ferner werden domestizierte Vogelarten, Reptilien und zum Teil auch Fische zu den Kleintieren gezählt. Diese Tierarten unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Lebensgewohnheiten und Haltungsanforderungen teilweise grundlegend.

Bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges wurden als Kleintiere Tierarten bezeichnet, deren Gewicht unter 80–100 Kilogramm lag, das heißt beispielsweise auch Schafe und Ziegen fielen unter diese Rubrik. Die Bezeichnung veränderte sich infolge der Kriegsverhältnisse

Kommentar von Catfan am 9. Januar 2009 16:11

DH Leichnam


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 27. Oktober 2008 19:30
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Wenn der Vermieter es erlaubt. Wenn im Mietvertrag Haustiere explizit nicht zugelassen sind, wird es schwierig, eine Katze halten zu wollen. Besuchsweise wird der Vermieter nichts sagen. Da dürfen Hund und Katze rein.

Kommentar von Obelhicks am 27. Oktober 2008 19:43

hallo steffi, auch die abschaffung eines angeschafften tieres selbst bei verbot im mietvertrag kann nur verlangt werden wenn beschwerden von nachbarnm vorliegen.


wilde13
beantwortet von wilde13 am 27. Oktober 2008 19:30
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Das muß man mit dem Vermieter vereinbaren. Normalerweise steht sowas im Mietvertrag.


kimmo
beantwortet von kimmo am 27. Oktober 2008 19:30
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Wenn der Vermieter erlaubt.


Melina79
beantwortet von Melina79 am 27. Oktober 2008 19:30
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Wenn es laut Mietvertrag erlaubt ist


wolle59
beantwortet von wolle59 am 27. Oktober 2008 19:31
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wenn im Mietvertrag steht:keine Haustiere, dann nicht.


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 27. Oktober 2008 19:31
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Katzen dürfen nicht mehr verboten werden,es sei denn,das ein Hausbewohner eine Allergie hat!

Kommentar von Regenmacher am 27. Oktober 2008 19:39

Falschaussage, Hunde und Katzen dürfen im Mietvertrag ausgeschlossen werden. Andere Haustiere wie Hamster, Wellensittiche etc. aber nicht.

Kommentar von Catfan am 9. Januar 2009 16:10

stimmt so nicht generell @Regenmacher

es kommt immer wieder auf dne Richter an,es gibt Urteile wo Katzen NICHT verboten werden dürfen!

sogar Urteile wo kleinhunde nicht verboten werden dürfen.


anonym
beantwortet von Ronaldiny am 28. Oktober 2008 17:42
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Also wenn man es genau wissen möchte dann würde ich mich beim Mieterbund erkundigen die wissen es genau. Ansonsten ist alles erluabt was man in Käfige und Terarien halten kann, wie das bei Katzen ist kann ich auch nur vermuten, aber wie gesagt beste lösung beim Mieterbund erkundigen.


dschinghi
beantwortet von dschinghi am 4. Dezember 2008 17:59
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Schau in deinen Mietvertrag - da sollte es stehen. Wenn du ein neues Tier aufnehmen möchtest, mußt du erst deinen Vermieter fragen. Leben in deinem Haus schon mehrere Tiere, dann kann dein Vermieter die Tierhaltung nicht untersagen!


Westi
beantwortet von Westi am 26. Dezember 2008 11:27
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Grundsätzlich darf der Vermieter das nicht untersagen. Anders lautende Klauseln im Mietvertrag sind nichtig. Ausgenommen sind "besondere" Mietwohnungen wie etwa in Seniorenanlagen, Heime usw. In diesen KANN es untersagt sein. Verboten ist es auch die Tierhaltung zu exzessiv zu betreiben. Eine Wohngung ist kein ZOO und beliebig viele Tiere dürfen deshalb dort nich gehalten werden. Das aber hängt u.a. von der Wohnungsgröße ab. LG Westi.


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