Kann mir jemand erklären, wann man eine Katze in eine Mietwohnung mitnehmen darf und wann nicht?

Wenn es im Mietvertrag nicht konkret verboten ist - oder wenn die Klausel zu pauschal (Verbot ALLER Haustiere) und damit unwirksam ist.

Von reinen Wohnungskatzen gehen bei art- und verhaltensgerechter Haltung keine Belästigungen für andere aus. Der Vermieter kann daher die Katzenhaltung nicht verbieten. Nach Auffassung des Gerichtes gehört das Halten von Katzen auch in einer Großstadt zum Lebensbereich Wohnen und ist daher Teil der freien Lebensgestaltung des Mieters. Es ist davon auszugehen, daß Hauskatzen bei artgerechter Haltung keinen störenden Lärm verursachen, reinlich sind und keine Sachbeschädigungen verursachen. Etwaige Kratzspuren an Tapeten sind nicht irreparabel, sondern lassen sich durch eine vom Mieter durchzuführende Renovierung beseitigen. Auch nennenswerte Geruchsbelästigungen sind auszuschließen, wenn sichergestellt ist, daß sich die Katzen ausschließlich in der Wohnung aufhalten und ihnen eine ausreichend große Katzentoilette zur Verfügung gestellt wird, die regelmäßig gereinigt wird. Dabei läßt der typische Katzengeruch sich durch die Verwendung von handelsüblichen Streumitteln weitgehend überdecken.

Kleintiere sind erlaubt... habe mal gehört, Katzen zählen dazu.
Nachtflug am 27. Oktober 2008 19:33 Dann gehören Pinscher, Yorkshire & Co. auch dazu?
hotguenther am 27. Oktober 2008 19:36 Hunde, auch wenn sie klein sind, zählen nicht zu Kleintieren. Außerdemm bellen sie.
Auch Katzen dürfen ausgeschlossen werden.
Kleintiere sind Tiere, die in einem Käfig gehalten werden. Und da gehören Katzen ja wohl nicht zu.
Leichnam69 am 20. Dezember 2008 15:28 Ein Yorkshire-Terrier darf bleiben, weil er unter die Kleintierhaltung fällt, bei denen der Vermieter die Genehmigung nicht verweigern darf. (LG Kassel, Az. 1 S 503/96)
Mit dem Begriff Kleintiere werden heute diejenigen kleinen Haus- und Heimtiere bezeichnet, welche vom Menschen nicht als wirtschaftliche Nutztiere gehalten werden, sondern als Gefährten in das tägliche Leben einbezogen sind. Zu den Kleintieren gehören: Haushunde, Hauskatzen, Hauskaninchen sowie die domestizierten Formen vieler Nager wie Meerschweinchen, Mäuse, Ratten, Hamster usw. Ferner werden domestizierte Vogelarten, Reptilien und zum Teil auch Fische zu den Kleintieren gezählt. Diese Tierarten unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Lebensgewohnheiten und Haltungsanforderungen teilweise grundlegend.
Bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges wurden als Kleintiere Tierarten bezeichnet, deren Gewicht unter 80–100 Kilogramm lag, das heißt beispielsweise auch Schafe und Ziegen fielen unter diese Rubrik. Die Bezeichnung veränderte sich infolge der Kriegsverhältnisse
DH Leichnam

Wenn der Vermieter es erlaubt. Wenn im Mietvertrag Haustiere explizit nicht zugelassen sind, wird es schwierig, eine Katze halten zu wollen. Besuchsweise wird der Vermieter nichts sagen. Da dürfen Hund und Katze rein.
hallo steffi, auch die abschaffung eines angeschafften tieres selbst bei verbot im mietvertrag kann nur verlangt werden wenn beschwerden von nachbarnm vorliegen.
Das muß man mit dem Vermieter vereinbaren. Normalerweise steht sowas im Mietvertrag.

wenn im Mietvertrag steht:keine Haustiere, dann nicht.

Katzen dürfen nicht mehr verboten werden,es sei denn,das ein Hausbewohner eine Allergie hat!
Falschaussage, Hunde und Katzen dürfen im Mietvertrag ausgeschlossen werden. Andere Haustiere wie Hamster, Wellensittiche etc. aber nicht.
stimmt so nicht generell @Regenmacher
es kommt immer wieder auf dne Richter an,es gibt Urteile wo Katzen NICHT verboten werden dürfen!
sogar Urteile wo kleinhunde nicht verboten werden dürfen.
Also wenn man es genau wissen möchte dann würde ich mich beim Mieterbund erkundigen die wissen es genau. Ansonsten ist alles erluabt was man in Käfige und Terarien halten kann, wie das bei Katzen ist kann ich auch nur vermuten, aber wie gesagt beste lösung beim Mieterbund erkundigen.

Schau in deinen Mietvertrag - da sollte es stehen. Wenn du ein neues Tier aufnehmen möchtest, mußt du erst deinen Vermieter fragen. Leben in deinem Haus schon mehrere Tiere, dann kann dein Vermieter die Tierhaltung nicht untersagen!

Grundsätzlich darf der Vermieter das nicht untersagen. Anders lautende Klauseln im Mietvertrag sind nichtig. Ausgenommen sind "besondere" Mietwohnungen wie etwa in Seniorenanlagen, Heime usw. In diesen KANN es untersagt sein. Verboten ist es auch die Tierhaltung zu exzessiv zu betreiben. Eine Wohngung ist kein ZOO und beliebig viele Tiere dürfen deshalb dort nich gehalten werden. Das aber hängt u.a. von der Wohnungsgröße ab. LG Westi.