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Unter welchen Bedingungen darf die Polizei das Mobiltelefon abhören?

gefragt von monetario am 04.06.2007 um 10:15 Uhr

Big Brother is watching you! Wie leicht kann die Polizei in die Handynetze schauen??


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Reply


Mikatto
beantwortet von Mikatto am 4. Juni 2007 10:28
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Mit dem schönen Wörtchen "Verdacht" kann man heute doch alles begründen. Man hat also - oder konstruiert - einen "begründeten Verdacht" und schon kanns losgehen mit Überwachen, Hausdurchsuchung etc.
Normalerweise per Richterbeschluß, aber wenn "Gefahr im Verzug" ist - und das ist - natürlich - immer der Fall, genügt auch ein kleiner Staatsanwalt, der zustimmt.
Die Fälle, in denen solche Zustimmungen erst nachträglicht eingeholt wurden, gar nicht erst angesprochen.
Die Unschuldsvermutung ist praktisch ad acta gelegt und was alles noch kommt, man darf gespannt sein.
Onlineüberwachung, Geruchsproben, ja, man kann offensichtlich von der Stasi lernen.
Mehr braucht man gar nicht sagen zu unserem ehemaligen freiheitlichen Rechtsstaat.
Und die, die mir jetzt wieder Übertreibung etc. vorwerfen, spart euch die Mühe, die Realität hat das schon eingeholt, viele bemerken nur die diffizielen Methoden gar nicht.

Kommentar von 7825c62e4cee9a23440868fb28764309smallETEAM am 4. Juni 2007 15:28

Gebe dir vollkommen Recht...


anonym
beantwortet von Regenmacher am 4. Juni 2007 10:26
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Mit einer richterlichen Verfügung kann die Polizei Telefone, Handys und auch Computer überwachen, abhören. Aber da muss schon was ganz Großes (Rauschgift, Terrorrismus u.ä.) im Busche sein.

Kommentar von 7921be1fd120359da3cf9b528919b68dsmallMikatto am 4. Juni 2007 10:41

Ganz was großes? Verdacht genügt, Mißbrauch oft genug bereits vorgekommen!

Kommentar von Regenmacher am 4. Juni 2007 11:01

Im Busche sein heißt bei mir Verdacht. Verdacht auf eine wirkliche Straftat und nicht wegen einer Lappalie.

Kommentar von 7921be1fd120359da3cf9b528919b68dsmallMikatto am 4. Juni 2007 11:22

Wie man in vielen Fällen der Vergangenheit aber sieht ist dies leider nicht so der Fall.


Mismid
beantwortet von Mismid am 4. Juni 2007 14:27
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es wird und wurde schon immer gemacht was möglich war, ob erlaubt oder nicht. Nur wenn es wirklich jemand darauf anlegt wird man nichts sinnvolles aus einer Abhöraktion herausbekommen, da diejenigen dann verschlüsselt sprechen, schreiben, oder ähnliches. Man kann Nachrichten sehr leicht immer so verstecken daß sie gar nicht als Nachricht erkennbar sind und auch so daß kein Computer und kein Nachrichtendienst der Welt es herausbekommen kann


anonym
beantwortet von rolligolli am 5. November 2007 20:01
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Wenn ich die vorherigen Antworten (mit Ausnahme von Raptor861) lese, wird mir ganz schwindelig. Das Vertrauen in unseren Rechtsstaat scheint ja nicht weltbewegend zu sein und die Antworten sind wenig konkret. Dabei gilt doch: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.

Eine ganz kurze Erklärung zu einem sicherlich sensiblen Thema. Grundlage für eine Telefonüberwachung sind die §§ 100a und 100b StPO. Dort ist genau geregelt, bei welchen Straftaten überhaupt abgehört werden darf. Es handelt sich um eine abschließende Aufzählung von schwerwiegenden Straftaten, keine Kleinigkeiten oder "Kavaliersdelikte". Alles andere geht nicht. Ein begründeter Verdacht reicht auch nicht, es müssen TATSACHEN den Verdacht begründen, das jemand Täter oder Teilnehmer einer der aufgezählten Straftaten ist. Das ist schon etwas mehr als ein begründeter Verdacht. Zudem ist geregelt, dass vom Grundsatz her das Abhören nur durch einen Richter angeordnet werden kann, die Polizei ist hier außen vor. Sie hat keinerlei Anordnungskompetenz. In BEGRÜNDETEN AUSNAHMEFÄLLEN kann ein Staatsanwalt das Abhören bei Gefahr im Verzuge für maximal 3 Tage anordnen, danach muss ein Richter entscheiden. Außerdem ist der Betroffene nach Abschluss der Ermittlungen darüber zu informieren, dass er abgehört worden ist.

Ich hoffe, etwas Klarheit in die Sache gebracht zu haben.


Raptor861
beantwortet von Raptor861 am 13. Oktober 2007 15:46
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Zu den ewigen Meckerern über unseren Staat. Überdenkt doch mal eure Einstellung ganz genau, im Grunde kann man so Leuten wie euch doch nichts Recht machen. Wenn der Staat für Sicherheit sorgt, meckert ihr weil ihr euch "durchleuchtet" fühlt. Wenn aber was passiert, dann seit ihr wieder die ersten die wieder meckern, weil der Staat nicht genug dagegen getan hat. Ihr widersprecht euch also permanent selbst. Und zum obersten Eintrag: Informier dich erst mal über die Sache bevor du hier irgendwelche persönlichen Vermutungen einstellst und andere es dann auch noch glauben!!!







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