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Unter was für eine Vertragsform fällt "privat Geld leihen"?

gefragt von Calice am 04.10.2007 um 23:55 Uhr

Hallo, rein interessehalber. Wenn man privat Geld leiht oder verleiht (unter Freunden meinetwegen) ist das dann eine Leihe oder ein atypischer Darlehensvertrag (weil keine Zinsen)?


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WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 5. Oktober 2007 04:13
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Das ist ein Darlehensvertrag nach § 488 BGB.

Grundsätzlich gilt zwar, daß der Darlehensnehmer die vereinbartenn Zinsen schuldet, aber wenn keine vereinbart wurden, schuldet er auch keine. Im übrigen ist die Zinszahlung eine Nebenpflicht; die Hauptpflicht besteht in der Rückzahlung der Darlehenssumme.

Eine Leihe wäre es dann und NUR dann, wenn dieselben Geldscheine zurückzugeben wären. das Wesen der Leihe besteht darin, das der geliehene Gegenstand zurückgegeben wird. Das wäre aber bei Geld sehr ungewöhnlich.

Darüberhinaus: Die Schriftform ist nicht vorgeschrieben. Einklagbar wäre es auch so. Es ist natürlich dann ein Beweisproblem; aber auch ein glaubwürdiger Zeuge ist ein Beweismittel.

Kommentar von Calice am 5. Oktober 2007 13:03

Ahhhh.... danke, das war die Begründung, die mir entfallen war. Ich war mir total sicher mit dem Darlehen bis dann wieder irgendwelche Leute hier mit Zweifeln kamen. :-/


Chris1981
beantwortet von Chris1981 am 5. Oktober 2007 00:01
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§ 598 BGB: Durch den LEIHVERTRAG wird der Verleiher einer Sache verpflichtet, dem Entleiher den Gebrauch der Sache UNENTGELTLICH zu gestatten.

Also würde ich sagen: Leihvertrag. Denn Du überlässt ja ohne Zinsen, also unentgeltlich.

Kommentar von Calice am 5. Oktober 2007 00:15

Ist in dem Sinne tatsächlich Geld eine Sache? Ich muss das jetzt unbedingt mal rausfinden, sonst kann ich heute Nacht nicht schlafen:-)

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 5. Oktober 2007 04:14

Unfug!


anonym
beantwortet von Micha01 am 5. Oktober 2007 00:02
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Das muß schriftlich mit gegenseitiger Unterschrift gemacht werden, sonst ist es nur eine Gefälligkeit unter Freunden, die nicht nachweisbar( einklagbar )ist.

Kommentar von Calice am 5. Oktober 2007 00:15

Danke für die Mühe, ist ja aber gerade mal überhaupt keine Antwort auf meine Frage.

Kommentar von Micha01 am 5. Oktober 2007 00:26

immerhin hab ich schon einen Punkt für die Antwort bekommen,tut mir leid, das sie nicht hilfreich war.

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 5. Oktober 2007 04:14

Nein.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 5. Oktober 2007 01:11
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Mal interessehalber: warum fragste eigentlich ?

Kommentar von Calice am 5. Oktober 2007 13:03

Weil ich mir sicher war, dass es ein Darlehen ist (und ich das wissen MUSS), mich aber einige Leute ganz wirr gemacht haben bzgl. der Zinsen. :-)

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 5. Oktober 2007 15:43

Ich sehe es als Darlehensvertrag. Der gesetzlich vorgesehene Zins (4% lt BGB) wird vereinbarungsgemäss auf NULL festgelegt. Und alle anderen Bestimmungen, insbesondere Rückzahlung sollten auch vereinbart sein. Ansonsten siehe WolfRichter


jiggler
beantwortet von jiggler am 1. März 2008 00:51
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