"Unter vorbehalt" unterschreiben?

6 Antworten

Ich bin sicher, kein Arbeitgeber akzeptiert so etwas.Da die Arbeitspflichten und -rechte im Vertrag ganz klar geregelt sind, gibt es nur zwei Möglichkeiten, entweder bei Einverständnis unterschreiben und damit akzeptieren und die Stelle antreten, oder nicht unterschreiben und verzichten. Der einzige, der einen Vorbehalt einräumt, ist der Arbeitgeber, indem er auf einer Probezeit besteht. Das bedeutet dann, daß er sich die Weiterbeschäftigung vorbehält. Dann akzeptiert der Arbeitnehmer auch diesen Vorbehalt mit seiner Unterschrift.

Was bitte soll an einer Probezeitvereinbarung ein "Vorbehalt des Arbeitgebers" sein? was behaelt er sich denn damit vor?

Wenn du damit die vereinfachte Kuendigung waehrend der ersten 6 Monate eines Arbeitsverhaeltnisses meinen solltest, die hat mit einer Probezeit rein gar nichts zu tun sondern ist gesetzlich festgelegt.

@DerCAM

... darüber hinaus ist eine Probezeit immer beidseitig, d.h. auch der Mitarbeiter kann noch am letzten Tag der Probezeit (mit der entsprechenden Frist) kündigen!

@DerCAM

Es geht dabei nicht um die rechtliche Möglichkeit der Kündigung sondern ganz einfach darum, daß ein Arbeitsverhältnis nicht immer mit einer Probezeit beginnen muß. Sie ist nämlich nicht zwingend vorgeschrieben. Sie dient aber dazu, die Eignung für die vereinbarte Arbeit zu prüfen. Und der Vorbehalt besteht genau darin, daß eine Weiterbeschäftigung nach der Probezeit nicht garantiert ist. Mit der Vereinbarung einer Probezeit behält sich der Arbeitgeber vor, über die Weiterbeschäftigung zu entscheiden oder eben zu kündigen. Das ist beim unbefristeten Arbeitsverhältnis ungleich schwieriger als während der Probezeit.

@NicolasChamfort

Diese einseitige Sichtweise teile ich nicht, da sie meiner Meinung nach falsch ist.

Auch der Arbeitgeber, der schließlich eine Stelle zu besetzen (und grundsätzlich kein Interesse an einer hohen Fluktuation) hat, müsste dann nämlich in einer vereinbarten Probezeit einen Vorbehalt des Arbeitnehmers sehen, die Stelle auch dauerhaft anzunehmen.

Ich bleibe dabei: Eine Probezeit hat in erster Linie mit der beidseitigen (!) Erprobung der Stelle zu tun, und ist dem Sinn und Zweck nach in keiner Weise auf einen "Vorbehalt" ausgerichtet...

Grundsatz: Verträge sind bindend es sei denn ein Vertragspartner hat sich den "Rücktritt vorbehalten".

Bsp.: Wir machen einen Darlehensvertrag über 100 €, Du schreibst: "Rückzahlung unter Vorbehalt"

Ergebnis: 100 € sind immer noch bei mir...

Alternativ:

Unterschrift (schwungvoll-) mit "Schweinchen Schlau)

Siehe: Der Puppenmord" von Tom Sharpes)

Im Vertragsrecht gibt es keinen Vorbehalt, so auch nicht bei Arbeitsverträgen!

==> Vertrag ist Vertrag !!

Bei Arbeitsverträgen ist das so nicht möglich, dafür gibt es die Probezeit, die gesetzlich festgelegt ist.

Und genau das ist ein Vorbehalt des Arbeitgebers.

@NicolasChamfort

Nein, eine Probezeit ist immer beidseitig!

Wenn Du nicht weisst,w as das genau heißt, mach mal keine Experimente.. Unter Vorbehalt schreibt man, wenn man sich noch nicht 100ig festlegen kann, z.B. wenn man etwas gelliefert kriegt, Moonsterteil, man soll den "heilen" Empfang bestätigen, kann man aber nicht so schnell, weil erstmal auspacken, anschließen bla..

Bei nem Vertrag könnt ichs mir maximal vorstellen, wenn ich mir über Klauseln darin nicht klar bin und diese noch weiter prüfen will.. wobei ich selber dann eher sagen würde: geben sie es mir mit, ich schicks zurück.