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unter falschem vorwand zutritt zu einer fremden wohung erhalten strafbar?

gefragt von ihabnefrageihabnefrage am 07.03.2009 um 12:36 Uhr

hi, wollte ma fragen, ob es strafbar ist, wenn jemand behauptet er sei zb von der vermietung, um sich zutritt zu meiner wohnung zu verschaffen. macht er sich da strafbar oder ist es mein eigenes verschulden, wenn ich ihm glaube und reinlasse?


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Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 7. März 2009 12:37
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Du kannst es ihm glauben, musst ihn aber nicht reinlassen. Wenn er trotzdem reingeht, kannst Du die Polizei rufen.


heimwerker
beantwortet von heimwerker am 7. März 2009 12:47
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Ohne vorherige Ankündigung muss man niemanden in die Wohnung lassen. Wenn jemand vom Vermieter kommt, meldet sich dieser auch vorher an. Ist das nicht der Fall, muss derjenige draußen bleiben. MfG

Kommentar von Simple_avatar5smallschlossgeist am 7. März 2009 13:00

Sehe ich genauso, DH


anonym
beantwortet von forexmike am 7. März 2009 13:55
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Ein Hausfriedensbruch liegt nicht vor. Denn der ist nur gegeben, wenn jemand GEGEN Deinen Willen eintritt. Wenn jemand - durch Täuschung - sich Deine Einwilligung erschleicht, ist das Tatbestandsmerkmal "gegen den Willen" nicht erfüllt. Also keine Strafbarkeit.

Das ist übrigens absolut unstreitig so. Ein Klassiker in der Juristenausbildung... :-)


Masoud53
beantwortet von Masoud53 am 7. März 2009 12:37
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mann nennt es auch Hausfriedensbruch!!


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