Unter 18 von Eltern rausgeschmissen!

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Eine traurige Situation mit dem Lichtblick, dass Du nicht alleine bist - Deine Schwester kann sich in die Situation einfühlen und hilft Dir, würde Dich bei ihr wohnen lassen. Das würde ich ihr nie vergessen - eine Helferin in der Not. Vorübergehend würde ich bei ihr wohnen bleiben, bis Du eine Wohnung für Dich gefunden hast. Deine Eltern sind zu einer Unterhaltszahlung verpflichtet, bis Du Deine Ausbildung abgeschlossen hast - Du hattest ja noch keinen "Fehlversuch", bist noch sehr jung. Alternativ kannst Du einen Unterhaltsbeitrag von Deinen Eltern fordern, der an Deine Schwester fließt und ihr bildet eine Wohngemeinschaft. Sicherlich kannst Du Dir eine Monatskarte für öffentliche Verkehrsmittel erwerben - der Fahrweg würde mich in einer solchen Situation nicht stören. Während der Zug-/ Busfahrt kannst Du doch lesen und/ oder Musik hören, lernen o.ä. 

Sonstige Stellen würde ich zunächst nicht informieren. Sollten Deine Eltern - Dein Vater ist auch zu einer Unterkunftszahlung verpflichtet, wenn er auf einem anderen Kontinent lebt -, die Unterhaltskosten, v.a. der Lebensmittel und Zugkarte wie ein Anteil der Wohnungskosten Deiner Schwester verweigern, kannst Du diesen Betrag einfordern. 

Geh zum Jugendamt. Die werden dich in eine betreute WG stecken. Die sind ganz okay, die Schwester einer Freundin hat auch mal in einer solchen WG gelebt. Da kommt alle paar Tage mal jemand vom Amt vorbei, aber die hängen einem nicht ständig auf der Pelle. Wegen dem Kindergeld kannst du einen Antrag auf Abzweigung stellen, wenn deine Mutter das Geld nicht freiwillig rausrückt, da kann dich das Jugendamt aber beraten. Die WG wird sowieso vom Jugendamt bezahlt, aber es kann gut sein, dass sie mit Unterhaltsforderungen an deine Eltern herantreten. Ob das auch deinen Vater betrifft, ist davon abhängig wieviel er und deine Mutter verdienen und inwieweit Unterhaltsforderungen bis Amerika durchzusetzen sind.

Fazit: Geh zum Jugendamt, die können dir helfen und dich beraten.

Ich geh am Donnerstag zum Jugendamt.

Versprochen! (:

Die von Dir geschilderte Situation, in der Du Dich befindest, ist bedauerlich!  

Was ich jedoch nicht verstehe, ist Deine Äußerung, dass Du bei Deiner großen Schwester (sie hat Dich offenbar ad hoc liebevoll aufgenommen!), theoretisch bleiben könntest, aber es "voll Scheiße sei, ins Geschäft zu kommen."  Dieses Vokabular bzw. diese Ansicht  finde ich nicht gut und nicht angemessen! 

Deine Eltern haben Dich nun mal 'rausgeworfen, weil Du angeblich Dich mit Deinem Stiefvater nicht verstanden hattest. Wie sich das konkret zugetragen hat, hättest Du vielleicht kurz konkret schildern sollen; es ist aber letztendlich überflüssig, weil schon "das Kind in den Brunnen gefallen ist." Es hätte jedoch dazu beigetragen, Deinen Charakter bzw. Deine Gesinnung besser kennen zu lernen.  

Nun kann ich nicht nachvollziehen, warum Du über Deine große Schwester, die Dir in der Not geholfen hat, und deren Wohnangebot eine so negativ anmutende Aussage machst?  

Pauschal empfehle ich Dir, Dich an das Jugendamt zu wenden, wodurch die Aussicht besteht, eine für Dich geeignete  Wohnmöglichkeit zu bekommen. Ich übermittle Dir zu Deiner derzeitigen Lebenssituation und weiterhin gute Wünsche.

also..

du hast mich sehr falsch verstanden. Ich bin sehr dankbar dass meine Schwester mich aufgenommen hat, ABER ich will mir durch diese Situation mein Arbeitsplatz nicht kaputt machen, ich werde dort in diesem Betrieb auch ab Sep. eine Ausbildung machen. Mein Vater, mit dem ich telefoniert habe, hat mir auch geraten mir im Geschäft nichts anmerken zu lassen und mir das nich kaputt zu machen!!!

Daher ist für mich gerade das wichtigste normal und pünktlich ins geschäft zu kommen!! Von Böblingen nach Ditzingen zu kommen, ist sehr unpraktisch. schaut halt mal auf vvs.und wenn man um halb 8 im geschäft sein muss erst recht.

geh zum Jugendamt und lass dich beraten. Vorrangig werden die euch Beratungsangebote als Familie unterbreiten, in der Hoffnung, dass du mit fortlaufender Beratung dort wohnen bleiben kannst. Wenn das mit der beratung trotzdem nicht funktioniert, kannst du evtl. in einer Jugendhilfeeinrichtung wohnen, wobei viel Jugendämter das nur bis zum 18. Geburtstag bezahlen. Deine Eltern sind bis zum Abschluss deiner ersten Ausbildung unterhaltspflichtig und können dich nicht rauswerfen - wenn doch müssen sie entweder die Kosten fürs Heim oder für deine Wohnung und den Lebensunterhalt tragen. Wenn du in der Ausbildung bist hast du mit einer eigenen Wohnung evtl. Anspruch auf Berusausbildungsbeihilfe oder Wohngeld, Leistungen im Hartz-4 Bereich bekommst du aber nicht.

Jugendamt ist eine gute Adresse. Und was genau bei dir Sinn macht, besprechen sie gemeinsam mit dir, das wird nicht einfach entschieden. Mit 17 noch ins Heim ist mehr als unwahrscheinlich. Vermutlich betreute WG oder eben bei der Schwester bleiben und nur ab und zu Besuch vom Jugendamt bekommen, dass für dich wichtige Unterlagen unterschreibt (zB wenn du ne Einverständniserklärung für etwas brauchst, was normal die Eltern unterzeichnen müssten)

Beratungsdienste der Kirche stehen auch Atheisten offen. Es geht ja nicht ums Beten oder Bekehren. Wäre das nicht so, würde ich der Kirche auch kein Wort mehr glauben von "Lasset die Schäflein zu mir kommen" oder das Gleichnis vom barmherzigen Samariter und was die da so auf Lager haben. Beratung ist Beratung- und das schließt eben ein, dass jeder Hilfe kriegt, der sie braucht- einschließlich Hilfestellen nutzen können für Ausstattungen oder sonstiges