unter 16 jährige jugendlich wie lange an silvester raus?

13 Antworten

Draußen darfst du so lange bleiben, wie es dir deine Eltern erlauben. Es gibt nur Regelungen z.B. in einer Gaststätte, Kino, Disco o.ä. Wenn du nicht gerade besoffen durch die Stadt torkelst oder randalierst wird dich die Polizei sehr wahrscheinlich in Ruhe lassen.

nein das was man dir da gesagt hat stimmt nicht. Rein vom Gesetz her darfst du raus, wann immer du willst (egal ob silvester oder nicht). Das heißt, wenn deine Eltern nichts dagegen haben, könnt ihr euch an öffentlichen Plätzen Tag und Nacht aufhalten. Vielleicht wird euch die Polizei mal ansprechen und fragen, was ihr da so macht und ob alles ok ist, aber das war es dann auch. Ihr macht definitiv nichts verbotenes, selbst wenn ihr die ganze Nacht draußen seid. Einschränkungen gibt es für bestimmte Veranstaltungen, Filmvorführungen, Kneipenb, Discos usw. aber nicht allgmein für öffentliche Plätze.

mir wurde aber mal gesagt, dass man nach dem jugendschutzgesetz nur bis 22 uhr rausdarf..stimmt das?

Nein, stimmt nicht.

Das Jugendschutzgesetz sagt dazu gar nichts, das entscheiden allein die Eltern.

In denn Ferien bin ich ab und zu auch mal bist 1\ 2 draußen bin übrigens 14. Bin dann zwar meist mit volljährigen unterwegs aber ich glaub nicht dass das nen großen unterschied macht...

Das ist ein weitverbreiteter Irrglaube vieler Menschen!

Das deutsche Jugendschutzgesetz, schriebt nicht vor wielange sich ein Minderjähriger auf öffentlichen Plätzen, Straßen, Parks o.Ä. aufhalten darf. Dies liegt alleine im Ermessen der Eltern. Sogar einige Polizisten wissen darüber kaum bescheid.

Der Gesetzgeber legt nur zeitliche Beschränkungen fest, für Orte an denen das Kindeswohl gefährdet ist die da wären (➡ Zeitliche Beschränkungen je nach Altersstufe):

  • Gaststätten (§ 4 JuSchG)
  • Tanzveranstlatungen (§ 5 JuSchG)
  • Kinos bzw. Filmveranstaltungen (§11 JuSchG)

Auch Orte die gänzlich für Minderjährige verboten sind (➡ Generell kein Zutritt für unter 18 Jährige):

  • Jugendgefährdende Orte (besipielsiweise Orte an denen bekanntermaßen Prostitution oder Drogenmissbrauch ausgeübt wird) (§ 8 JuSchG)
  • Jugendgefährdende Veranstaltungen und Betriebe (beispielweise ein Bordell oder ein Strip-Club) (§ 7 JuSchG)
  • Spielhallen / Kasinos (§ 6 JuSchG)

Wenn keines dieser Dinge vorliegt braucht ihr euch keine Sorgen zu machen!

Lg, und ein ein fohes Neues, Anduri87