Hallo Ich verdiene ca. 1400 Euro im Monat. Mein Sohn ist 21, in der Schule. Er lebt bei seiner Mutter, mit der ich geschieden bin. Meine Ex arbeitet, kann über ihr Einkommen aber leider nichts sagen. Ich möchte erfahren wie lange ich Unterhalt meinem Sohn zu zahlen habe und wie der Betrag ausgerechnet wird. Da es mit meiner Frau leider auf keine andere Art ausser mit einem Gesetz und Rechtssicherheit geht, bitte ich um einen Link oder Gesetzesname. Ich bedanke mich im Voraus!
Bisher genannte Antworten sind nur zum Teil richtig!
Besser erkundigen kannst du dich bei den hier für speziellen Foren.
Hallo, schau in der aktuellen Düsseldorfer Tabelle http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/ddorftab7/20070701ddorftab Evtl. gibt es auch Hilfe auf der Seite von "Väteraufbruch" Gruß
Kindesunterhalt musst Du so lange bezahlen, wie Dein Sohn noch in die Schule geht, in der Ausbildung ist, oder studiert. Über die genaue Höhe gibt Dir die Düsseldorfer Tabelle oder das Jugendamt Auskunft.
Also die Düsseldorfer Tabelle gibt dir sehr genau Auskunft, dabei berücksichtige bitte dass das Kindergeld beiden Eltern zur Hälfte angerechnet wird also abziehen. Nichts desto trotz, geh einfach davon aus, dass das Geld für Deinen Sohn ist und er ies vermutlich auch dringend braucht.
Das mit dem Kindergeld stimmt so nicht. Der anrechenbare Betrag richtet sich nach der Höhe des Einkommens. Wobei das perverse ist: Je mehr einer verdient, desto mehr wird angerechnet, obwohl die das eigentlich nicht so sehr nötig hätten, wie die Geringverdiener. Aber am Ende kommt immer derselbe Betrag raus. Für bis 6-jährige z.B. 199,-- Euro.
Hallo, bin auch geschieden und mein Ex muss auch Unterhalt bezahlen. Das Beste ist wirklich, du wendest dich an das Jugendamt, die rechnen das genau aus und da dein Sohn über 18 ist muss auch deine Ex einen Gehaltsnachweis bringen (so war es jedenfalls bei mir) denn auch deine Ex ist unterhaltspflichtig dem Kind gegenüber. Das wird dann zwar irgendwie gegengerechnet mit dem Kindergeld usw. Ja und zahlen muss du leider wirklich so lange bis dein Sohn mit der Schule fertig ist bzw. bis er sein Studium abgeschlossen hat. Blöde Regelung finde ich!!!
Ja, das beste ist die sogenannte Düsseldorfer Tabelle. Du bist im Verhältnis zu deinem Einkommen unterhaltspflichtig bis dein Sohn eine Ausbildung abgeschloosen hat. Bei einer aufbauenden Ausbildung bist du weiter unterhaltspflichtig. Ein Kind bedeutet Verantwortung zu tragen, egal ob klein oder groß und das ein Leben lang.
Nach meinen Erfahrungen!