gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

103 

Untehalt für meinen Sohn

gefragt von vetoleg am 04.10.2007 um 5:44 Uhr

Hallo Ich verdiene ca. 1400 Euro im Monat. Mein Sohn ist 21, in der Schule. Er lebt bei seiner Mutter, mit der ich geschieden bin. Meine Ex arbeitet, kann über ihr Einkommen aber leider nichts sagen. Ich möchte erfahren wie lange ich Unterhalt meinem Sohn zu zahlen habe und wie der Betrag ausgerechnet wird. Da es mit meiner Frau leider auf keine andere Art ausser mit einem Gesetz und Rechtssicherheit geht, bitte ich um einen Link oder Gesetzesname. Ich bedanke mich im Voraus!


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (11886)
Kinder (6663)
Unterhalt (576)
ähnliche Fragen

Reply


marxx
beantwortet von marxx am 4. Oktober 2007 09:36
12x
Thumb_up

Bisher genannte Antworten sind nur zum Teil richtig!
Besser erkundigen kannst du dich bei den hier für speziellen Foren.

Kommentar von Simple_avatar1smallmarxx am 4. Oktober 2007 10:00

Nach meinen Erfahrungen!


anonym
beantwortet von armerRitter am 4. Oktober 2007 06:28
5x
Thumb_up

Hallo, schau in der aktuellen Düsseldorfer Tabelle http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/ddorftab7/20070701ddorftab Evtl. gibt es auch Hilfe auf der Seite von "Väteraufbruch" Gruß


anonym
beantwortet von Vinc1 am 4. Oktober 2007 07:17
4x
Thumb_up

Kindesunterhalt musst Du so lange bezahlen, wie Dein Sohn noch in die Schule geht, in der Ausbildung ist, oder studiert. Über die genaue Höhe gibt Dir die Düsseldorfer Tabelle oder das Jugendamt Auskunft.


Netti
beantwortet von Netti am 4. Oktober 2007 08:30
3x
Thumb_up

Also die Düsseldorfer Tabelle gibt dir sehr genau Auskunft, dabei berücksichtige bitte dass das Kindergeld beiden Eltern zur Hälfte angerechnet wird also abziehen. Nichts desto trotz, geh einfach davon aus, dass das Geld für Deinen Sohn ist und er ies vermutlich auch dringend braucht.

Kommentar von Simple_avatar2smallratpacker am 4. Oktober 2007 11:08

Das mit dem Kindergeld stimmt so nicht. Der anrechenbare Betrag richtet sich nach der Höhe des Einkommens. Wobei das perverse ist: Je mehr einer verdient, desto mehr wird angerechnet, obwohl die das eigentlich nicht so sehr nötig hätten, wie die Geringverdiener. Aber am Ende kommt immer derselbe Betrag raus. Für bis 6-jährige z.B. 199,-- Euro.


Rosen Stolz
beantwortet von Rosen Stolz am 4. Oktober 2007 08:09
2x
Thumb_up

Hallo, bin auch geschieden und mein Ex muss auch Unterhalt bezahlen. Das Beste ist wirklich, du wendest dich an das Jugendamt, die rechnen das genau aus und da dein Sohn über 18 ist muss auch deine Ex einen Gehaltsnachweis bringen (so war es jedenfalls bei mir) denn auch deine Ex ist unterhaltspflichtig dem Kind gegenüber. Das wird dann zwar irgendwie gegengerechnet mit dem Kindergeld usw. Ja und zahlen muss du leider wirklich so lange bis dein Sohn mit der Schule fertig ist bzw. bis er sein Studium abgeschlossen hat. Blöde Regelung finde ich!!!





anonym
beantwortet von maitenie am 4. Oktober 2007 10:19
2x
Thumb_up

Ja, das beste ist die sogenannte Düsseldorfer Tabelle. Du bist im Verhältnis zu deinem Einkommen unterhaltspflichtig bis dein Sohn eine Ausbildung abgeschloosen hat. Bei einer aufbauenden Ausbildung bist du weiter unterhaltspflichtig. Ein Kind bedeutet Verantwortung zu tragen, egal ob klein oder groß und das ein Leben lang.




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Unterhaltsanspruch bei 2 Halbgeschwistern?

    Recht bei Kindesunterhalt

    Kann man den Unterhalt auch bar zahlen?

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.