unser Grosskind hat für die Schule "Kochtips"gesucht und ist in die Falle von Kochtips.de geraten,dies muss im März 03 passiert sein,jetzt im Sept.ist eine Rechnung von 100 Euro eingegangen,was können wir unternehmen.Unser Grosskind wohnt in Oberägeri Kt.Zug CH

http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/49511-internetfallen-r...
Lesen, Merken, Handeln und in Zukunft wissen

Diese Forderung ist doch längst verjährt!
Das denke ich auch, nach mehr als fünfeinhalb Jahren!

War denn auf der Seite deutlich zu erkennen, dass es etwas kostet? Hier ist ein Forum zu der Abzocke "Verkehrsprofi". Lies es mal durch, vielleicht hilft es etwas. LG www.jurablogs.com/de/verkehrsproficom-noch-ne-abzockseite - 225k -

ok schau mal nach ob in den vertragsbedingungen die kosten drin stecken sonst einfach ignorieren
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. § 195 BGB
Verjährungsfrist beginnt mit dem 31.12. des Jahres, in dem die Rechnung entstanden ist (hier also 31.12.03 + 3 Jahre = 31.12.2006) - würde ich jedenfalls so sehen.