
was, das geht dich doch nichts an
Haesilein1951 am 23. Oktober 2009 13:52 1.
DH; die Antwort müsste man noch fett und groß schreiben.

Na klar mußt du das dulden oder setzt du ein Mietverhältnis mit Leibeigenschaft gleich? Wann, wie oft und warum sie außer Haus übernachtet geht dich nichts an.

sie kann machen was sie will
ein vermieter der im privatleben seiner mieter rumschnüffelt ist echt das letzte.

Weshalb interessierst Du Dich für das Leben Deiner Mieterin, das geht Dich doch einen feuchten Kehrricht an!
das ist doch ihr privatleben, was geht dich das an, was sie macht. ich würde meine vermieterin was erzählen,wenn sie sich gedanken darum macht das ich nicht unter ihrem dach schlafe
Sind wir den hier bei den Faschisten? Deine Mieterin darf schlafen und hingehen wohin sie will. Oder willst du sie nachts einsperren? Aber ich kann ja einziehen und ich mach jeden Abend Radau und Party, wenn dir das lieber ist

LOL, nicht dein Ernst jetzt, oder? Was ist das Problem für dich?....Wie auch immer, das geht dich überhaupt nichts an...;D
Was interessiert dich das wenn sie die Miete zahlt?.Selbst wenn sie die Wohnung nur als Lager nutzt und gar nicht da schläft hast du keinen Einfluss darauf
das ist nicht ganz richtig. dann ist es vielleicht gewerblich genutzt.

das hat dir egal zu sein. Ich würde meinem Vermieter was erzählen, wenn er mir mit so was käme.
Ähh... ja. Solange sie nicht regelmässig jemanden mit nach hause bringt denke ich, es geht dich nichts an, wo sie sich nachts aufhält.
EvilEnte am 22. Oktober 2009 21:56 auch dann geht es den vermieter nix an, schon mal von privatsphäre gehört?
Gille am 22. Oktober 2009 21:59 Doch, da ist was dran, wenn jemand länger als 3 Monate regelmäßig da ist, dann muss er dem Vermieter gemeldet werden!
knutschkanone am 22. Oktober 2009 22:01 aber nur wenns immer die gleiche person ist... grins

Solange Du die Miete regelmässig bekommst,kann es Dir doch egal sein,oder?!
was bedeutet "aushäusig"? wenn sie nicht nach hause kommt? dann geht dich das garnichts an!! sie kann doch schlafen wo sie will. huuuu, vielleicht arbeitet sie in einem bordell?!
knutschkanone am 22. Oktober 2009 22:02 GRINS... das war bestimmt zuviel....

kann dir doch egal sein, wo sie schläft, solang sie miete bezahlt
solange Sie Ihre Miete pünktlich zahlt und Sie Ihrer Verkehrspflicht ( Teppen fegen, Schee räumen) hinterher kommt , ist nichts einzuwenden
Lieber nicht immer so neugierig sein, als Vermieter... :o))

Ich verstehe Deine Frage so, daß Eure Mieterin öfter nicht in der bei Euch gemieteten Wohnung übernachtet (aushäusig ist mir ein völlig fremder Begriff).
Solange sie ihre Miete pünktlich zahlt, geht es Euch als Vermieter nichts an, ob sie tatsächlich in den gemieteten Räumen schläft oder nicht. Das ist ihre Privatsache. Anders liegt der Fall, wenn sie ständig jemanden bei sich schlafen läßt, der nicht mit im Mietvertrag steht. Dann hättet Ihr als Vermieter ein ordentliches Wörtchen mitzureden.
wallyherz am 22. Oktober 2009 22:00 auch wenn ein gast oder freund täglich bei ihr übernachtet geht es dem vermieter nix an, das einzigste ist das ihre nebenkostenabrechnung das nächste mal höher ausfällt,
helrich am 22. Oktober 2009 22:04 Oh doch! Bei uns wird z. B. die Müllgrundgebühr pro Kopf erhoben - da ist es schon von Interesse, ob 1 oder 2 Personen sich ständig in einer Wohnung aufhalten. Es geht natürlich nicht um Besuch, der mal ein paar Nächte da ist, sondern um Leute, die sich STÄNDIG wie die Mieterin selbst in der Wohnung aufhalten - also Monate oder gar Jahre.
knutschkanone am 22. Oktober 2009 22:05 also, meine gäste bringen keinen müll mit.
helrich am 22. Oktober 2009 22:07 komisch, ich bringe auch keinen Müll mit in meine Wohnung - und trotzdem fällt der an ;o))
kann es sein, dass du neidisch bist und vielleicht auch ab und an mal außerhäusig übernachten würdest? (Sicherlich erlebt sie da tolle Sachen...)
besser als dass sie ständig jemanden bei sich übernachten lässt, oder? ich denke, sie darf das. wenn sie nicht direkt unter ihr wohnen würden, bekämen sie das doch garnicht mit. wenn sie ansonsten all ihrer pflichten beikommt, kann man da wohl nichts machen. besser so.

aber hallo, das kann doch nur eine scherzfrage sein, oder?Jeder mensch kann übernachten, wo er will, auch im bordell- und das jede nacht, wenns gefällt. man kann sogar jede nacht einen anderen mann mit nach hause nehmen, wenn man sich dabei an normale lautstärke hält. da hat der vermieter nix zu sagen !

Diese Frage finde ich einfach nur peinlich. lebst du noch im mittelalter. anhand der vielen antworten wirst du hoffentlich mitbekommen dass dein ansinnen völlig absurd ist. deine mieterin ist zu bedauern.
Habe nicht alles gelesen,aber ich bin entsetzt!!!Die Mieterin kann schlafen wo sie will.Mit wem sie will!!!Sei doch froh umso weniger benutzt sie die angemietete Wohnung:-)
gut das das nicht meine vermieterin ist, das schloss hätte ich auch schon gewechselt
ich auch !
die antwort ist ok und da muss ich als ehemaliger und mehrfacher vermieter zustimmen.