Unsere Abwasser-Grundleitung verstopft im wieder im Nachbargrundstück. Was tun?

1 Antwort

Es kommt darauf an, wer den Kanal damals gebaut hat. War es die Stadt, dann sind die zuständig, auch wenn er in privatem Grund liegt, dann haben die sicherlich eine Grunddienstbarkeit eintragen lassen. Ist er privat errichtet sollte bei dessen Grundstück auch eine Grunddienstbarkeit eingetragen sein. Ob der Kanal der Stadt gehört erfährst du in deren Tiefbauamt. Dann sind die für die Verstopfung und die Instandsetzung auch zuständig. Ist er Privat, dann gibt es sicherlich eine Privatrechtliche Vereinbarung, wie die Kosten augeteilt werden sollen. Der betroffene Grundstückbesitzer kann in jedem Fall erwarten, das sein Garten wieder kostenfrei hergerichtet wird, wie er vorher war. Wenn schon gebuddelt wird solltet ihr die Stadt bitten, das er nun in die Straße verlegt wird. Falls das technisch möglich ist. Die Kosten habt ihr bei Neubau mit zu tragen.