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Unser Vermieter kümmert sich nicht um die verstopften und kaputten Rohre-was tun?

gefragt von bapsi85 am 17.12.2007 um 11:58 Uhr

Der Klempner pflegt zu sagen "Die Rohre sind von Bismarks Zeiten!" und das stimmt auch! Ständig ist was kaputt, aber der Vermieter lässt nur die "Symptome" behandeln! Der Klempner sagt, eigentlich müsse man alles auswechseln! Was kann ich da tun, denn ich habe keine Lust mehr auf ständigen Stress mit den Rohren!


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sender
beantwortet von sender am 17. Dezember 2007 12:04
2x
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Verstopfung allein ist noch kein Grund zum Auswechseln.


Luise
beantwortet von Luise am 17. Dezember 2007 12:22
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Willst Du Dir das antun? Alle Wände aufschlagen, Betonboden aufbrechen. Staub, Dreck und Lärm und das in der bewohnten Wohnung. Vielleicht will der Vermieter Euch das nicht antun. Kann man ja auch nicht bei bewohnter Wohnung. Oder zieht ihr mal länger aus/macht länger Urlaub (das ganze Haus) und putzt nachher wieder alles?

Kommentar von Simple_avatar10smallradar74 am 17. Dezember 2007 13:25

Irgendwann ist aber so eine Maßnahme wichtig und muß gemacht werden, schließlich zahlt man dafür auch Miete.

Kommentar von F61069d1563c93579d711465a7fac6e6smallLuise am 17. Dezember 2007 15:23

Ja, sicher. Auf jeden Fall. Aber ist schon eine große Aktion, wo alle mitmachen müssen.


anonym
beantwortet von Rizzo am 17. Dezember 2007 12:00
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Erstmal den Vermieter ansprechen, wenn das nichts nützt anschreiben, und im schlimmsten Falle zum Anwalt. Dafür hat man im Zweifelsfalle ja seine Rechtsschutzversicherung.

Kommentar von Simple_avatar4smallMathiasMuench am 19. Dezember 2007 01:51

Genau. Wenn die Rechtsschutz zahlt, wechselt der Anwalt gern auch mal das Abwasserrohr aus.

Aber im Ernst: Der Vermieter muss nur Mängel beseitigen, z.B. Verstopfungen. Über bauliche Veränderungen am Gebäude entscheidet der Vermieter immer noch selbst.

Kommentar von Rizzo am 3. Januar 2008 18:12

Grundsätzlich stimmt das. Aber wenn es derart überhand nimmt, dass aufgrund des maroden Zustandes der Leitungen beispielsweise alle 14 Tage z. B. die Toilette überläuft, ist das Wahlrecht irgendwann auch mal zu Ende. Da hilft dann nur noch Mietkürzung und die würde ich nicht selbst bemessen wollen, das wäre mir zu heikel. Deshalb dann eben Anwalt, die sollten das zumindest besser einschätzen können. Ein Mieter muss sich jedenfalls auch nicht gefallen lassen, dass sein Mietgegenstand Stück um Stück zum Gips-Silikon-Iglu wird, wie manche Vermieter es mit Ihren provisorischen Spachteleien veranstalten.


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