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Unser Vermieter hat eine Brandschutzprüfung in unserem Reihenhaus angemeldet. Ist das Pflicht?

gefragt von Tessi73a am 23.07.2008 um 13:15 Uhr

Ist eine Brandschutzprüfung normalerweise nicht nur bei gewerblich genutzten Immobilien und nach Fertigstellung eines Neubaus vorgeschrieben?


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Reply


anonym
beantwortet von monja1995 am 23. Juli 2008 13:18
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Eine Brandschutzbegehung ist nur in öffentlichen Gebäuden und Firmen vorgeschrieben. Dein Vermieter scheint allerdings verantwortungsbewußt sein und ich würde ihn in dem Fall rein lassen. Allerdings ist eine Brandschutzbegehung immer in Begleitung eines Herrn von der Feuerwehr oder des Kaminkehrers. Kommt er alleine, dann kann er das nicht als solche bezeichnen und Du mußt nicht zustimmen.


Ameise
beantwortet von Ameise am 23. Juli 2008 13:21
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ich finde das sehr gut von Eurem Vermieter !! Wir haben nämlich das Problem, daß unsere Mitmieter Ihren Sperrmüll etc. im ganzen Haus ( Flur, Keller, Heizraum ! etc. ) lagern und unser Vermieter von der ganzen Sache nichts wissen will. Wir haben schon mal überlegt, jemandem von der Freiwilligen Feuerwehr einen Tipp zu geben..........


geige
beantwortet von geige am 23. Juli 2008 13:27
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Vermutlich betrifft es nicht nur Euer Reihenhaus, sondern vor allem die Überprüfung der Rettungswege in der Reihenhausanlage (Kommen die Rettungsfahrzeuge ungehindert zu jedem Haus durch? Sind die Wege ordnungsgem. befestigt? usw. usw.).

Kümmert sich Euer Vermieter freiwillig um vorbeugenden Brandschutz, ist das doch nur zu Eurer aller Sicherheit.




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