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Unser Sohn hat seine Ausbildung beendet wäre übernommen wurden. Müssen wir ihn unterstützen

gefragt von polle006 am 04.07.2009 um 15:03 Uhr

Unser Sohn hat seine Ausbildung erfolgreich abgeschlosse wäre Übernommen wurden wollte aber nicht. Möchte lieber seine Fachoberschule nachholen und danach Studieren da er was besseres werden möchte. Er ist sehr schwierig und macht seit Jahren sein eigenes Ding obwohl ei mit uns unter einen Dach wohnt. müssen wir ihn finanzell (auser kindergeld) unterstützen und hat er ein Wohnrecht bei uns?


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Pumukl
beantwortet von Pumukl am 4. Juli 2009 15:06
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Mir scheint ihr braucht eine Familientherapie.
Besser als in Ausbildung, könnt ihr für euren Sohn gar nicht investieren.


terraq
beantwortet von terraq am 4. Juli 2009 15:06
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nein ihr MÜST nur für den ersten Bildungsweg aufkommen

trotzdem würde ich ihn unterstürzen, wenn es in eurer Macht liegt


stefvol
beantwortet von stefvol am 4. Juli 2009 15:09
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seid doch froh das er sich fortbilden will. Schließlich hat er bereits eine Lehre abgeschlossen, will halt net in irgendeiner Klitsche gameln sindern beruflich vorwärts kommen. Deutschland befindet sich wirtschaftlich auf dem absteigenden Ast, also Fortbildung und dann nix wie weg- er hats halt gecheckt, also unterstützen...


bueten
beantwortet von bueten am 4. Juli 2009 15:05
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hilf ihm doch aber es muß geredet werden


kochstuebchen
beantwortet von kochstuebchen am 4. Juli 2009 15:05
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bis zu seinem 27sten Lebensjahr. Vorher kriegt er keine Unterstützung vom Amt für eine eigene Wohnung.


anonym
beantwortet von leolustig am 8. August 2009 23:06
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falls die möglichkeit besteht eine eigene wohneinheit ab zu trennen würde ich sagen: gehe jobben und ziehe deine fachoberschule durch, desweiteren könnt ihr ihm dann einen kleinen "zuschuss" zu seinem eigenen "hausstand" geben.


anonym
beantwortet von micky2009 am 4. Juli 2009 15:04
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Ihr müßt ihn nur bis zum Abschluß der ersten Ausbildung unterstützen

Kommentar von Regina3 am 6. Dezember 2009 19:39

das ist nur dann richtig, wenn die erste Ausbildung nicht Zugangsvoraussetzung für weitere Ausbildungsschritte ist, die anders nicht erreicht werden können ...


onomant
beantwortet von onomant am 4. Juli 2009 15:05
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Nach ende der ersten Ausbildung müßt ihr nix mehr zahlen.

Kommentar von 7ff4e6ef2be32cc0135315a534c91b5csmallKathymaus am 4. Juli 2009 15:16

falsch!


swallowtail
beantwortet von swallowtail am 4. Juli 2009 15:05
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Wie alt ist er?? Wohnrecht nur, wenn es eingetragen ist. Und wenn er eine abgeschlossene Ausbildung gemacht hat, dann seid ihr nicht zum "Müssen" verpflichtet.


Kathymaus
beantwortet von Kathymaus am 4. Juli 2009 15:05
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also. er hat ja, wenn er eine ausbildung gemacht hat und dann fachabitur machen recht auf schülerbafög. wenn das zu wenig ist, weil ihr zu viel verdient, müsst ihr in unterstüzen!

Kommentar von 745ca602a545e979dc893ad94ab6b33dsmallonomant am 4. Juli 2009 15:09

Falsch.

Kommentar von 7ff4e6ef2be32cc0135315a534c91b5csmallKathymaus am 4. Juli 2009 15:10

ist richtig!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Kommentar von 7ff4e6ef2be32cc0135315a534c91b5csmallKathymaus am 4. Juli 2009 15:17

Grundsätzlich schulden Eltern ihren Kindern Erziehungs- und Ausbildungsunterhalt. Die Unterhaltspflicht der Eltern ist hingegen nicht auf das Ende der Ausbildung beschränkt. Vielmehr gilt sie bei bestehender Bedürftigkeit, die im Allgemeinen auch aufgrund einer Arbeitslosigkeit begründet werden kann, zeitlich unbefristet.


StefanMadre
beantwortet von StefanMadre am 4. Juli 2009 15:06
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Solange der Sohn Ausbildung macht, muss er unterstützt werden. Wie es genau ist, wenn er schon eine Ausbildung abgeschlossen hat - keine Ahnung. Doch wenn er statt auf die FOS auf die BOS geht hat er Anspruch auf Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFÖG). Das ist doch auch schon etwas!

-und die BOS kann er bereits nach einem Jahr abschließen, die FOS dauert mindestens zwei!


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 4. Juli 2009 15:11
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also ich finde seine Einstellung gut und verstehe nicht, warum ihr ihn nicht unterstützen wollt. Er hat eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Damit hat er schon einmal etwas in der Hand, aber klar versucht er mehr aus sich rauszuholen. Und klar macht er "sein Ding" es geht ja um seine Zukunft. Finds schade, daß ihr das überhaupt in Frage stellt.


Maryline
beantwortet von Maryline am 4. Juli 2009 15:12
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Nach dem Gesetz schulden die Eltern dem Kind nur eine (!) Ausbildung. Mit deren Abschluss hat das Kind dann die Möglichkeit sich seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Die Eltern haben damit ihre Pflicht getan.

Allerdings gibt es auch in diesem Bereich Ausnahmen: Haben die Eltern z. B. ihr Kind zu einer bestimmten Ausbildung gezwungen und hätte das Kind nach seinen Fähigkeiten auch eine Ausbildung mit wesentlich besseren Verdienstmöglichkeiten erfolgreich absolvieren können (und wollen), dann sind die Eltern verpflichtet diese "höherwertigere" Ausbildung nun zu finanzieren. Muss die erste Ausbildung wegen Krankheit abgebrochen werden, dann muss auch eine zweite Ausbildung finanziert werden.

Haben die Eltern die erste Ausbildung nicht finanziert, dann müssen sie auch keine Zweitausbildung ermöglichen.


TawaGirl
beantwortet von TawaGirl am 4. Juli 2009 15:19
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Wenn sich die Weiterbildung auf seine Ausbildung aufbaut, dann sind die Eltern zur Unterstützung verpflichtet. So hat es mir ein Bekannter erklärt, dessen Kind auch ein Studium nach der Ausbildung aufgenommen hat. Da ich persönlich der Meinung war, eine Ausbildung und dann ist mit Unterstützung vorbei. Anders soll es sein, wenn eine ganz andere Fachrichtung eingeschlagen wird. Dann sind die Eltern nicht mehr zur Unterstützung verpflichtet. Wenn ihr euren Sohn unterstützen könnt und er auch zielstrebig seinen Weg machen wird, ihr kennt ihn besser, ich nicht, dann unterstützt ihn. Es gibt nichts Besseres, als eine gute Ausbildung. Ich bin dankbar, dass meine Eltern mir eine gute Ausbildung ermöglicht haben. LG TawaGirl


anonym
beantwortet von Maik2 am 12. Oktober 2009 08:04
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Ich finds unmöglich so eine Frage.Schade das es Gesetze braucht um Familien zusammen zu halten.

Kommentar von Simple_avatar6smallOrchidee1 am 16. November 2009 09:05

Wenn er mit der Familie nichts mehr zu tun haben will, dann liegt es ja wohl an ihm.

Und die Familie muss es sich leisten können ihn weiterhin unterstützen zu können. Man kann auch nebenher jobben.

Kommentar von Maik2 am 16. November 2009 11:42

Das leisten können ist ein Argument. Aber meine Mutter ist auch verpflichtet wurden mich zu unterstützen, dafür muss ich keinen Kontakt zu ihr halten.

Kommentar von Regina3 am 6. Dezember 2009 19:43

Wenn Kinder mit der Familie nichts mehr zu tun haben wollen, wird das kaum NUR an den Kindern liegen. Außer, sie wollen mit keinem Menschen mehr etwas zu tun haben. Aber das wäre ja schon so pathologisch, dass dann wohl aktuell kaum die Frage nach der Ausbildungsfinanzierung im Fordergrund stehen würde ...


anonym
beantwortet von Regina3 am 6. Dezember 2009 19:35
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Die Frage wäre zu stellen, wie sein Bildungsweg zuvor ausgesehen hat. Wenn er gleich nach der Schule (hat er Abi?) die Möglichkeit zu diesem Studium gehabt hätte, aber damals evtl. noch keine Motivation hatte, sich so reinzuhängen, wie es für das Bestehen eines Studiums heute eben notwendig ist und darum zunächst Ausbildung gemacht hat, dann müsste er nicht mehr unterstützt werden.

Hat er aber zunächst z.B. Realschulabschluss gemacht und die vollendete Ausbildung ermöglicht erst das Erreichen der weiteren Ausbildungsstufen und seines Zielabschlusses - mit anderen Worten: Geht er auf seinen Berufswunsch so zügig und konsequent als möglich zu und hängt sich entsprechend rein - dann muss er in der Tat dabei unterstützt werden.

Die Formulierung er habe den Wunsch etwas Besseres zu werden drückt für mich Neid aus. In Zukunft ist bei uns damit zu rechnen, dass eher mehr, als weniger Qualifikationen benötigt werden. Daher sollten Eltern eher den bestehenden Realitätssinn ihres Sohnes und seine Motivation sich weiterzubilden loben. Vielleicht kommt auch ihnen nämlich der später eher bessere Verdienst des Sohnes zugute: Wenn es darum geht, für Pflegeheimplatz oder ähnliches zahlen zu können. Hat ihr Sohn nämlich gerade genug zum eigenen Leben, kann er hier nicht zur Unterstützung herangezogen werden. Wenn er gar arbeitslos ist ohnehin kaum - außer es ist sehr viel Erspartes vorhanden (aber dann besser jetzt einen Teil davon in sein berufliches Fortkommen stecken). Womit seine Eltern nicht rechnen dürfen: Dass er eine Frau findet, die sie später versorgt und das womöglich noch umsonst macht. Frauen sind inzwischen deutlich mehr am Beruf orientiert, als noch vor wenigen Jahren und ich sehe, dass diese Tendenz weiterhin Bestand haben wird oder sich eher verstärkt. Ist ja auch logisch in einer Zeit, in der alle Mittel gestrichen werden und die Gesetzgebung dahin geht, dass Frauen nach einer ggf. zerbrochenen Partnerschaft immer mehr und immer früher wieder auf eigenen Beinen stehen müssen finanziell. Da kann frau sich eben nicht mehr so sehr ausschließlich auf Familie und Co. zentrieren, wie das vielleicht noch zu den Zeiten der Eltern des Sohnes möglich war.

Solche Faktoren bitte immer mitbedenken ...

Ich weiß von Akademikern, die als ehrenamtlich Stundenlöhne bekommen, die Menschen mit einer Ausbildung im regulären Angestelltenverhältnis nicht erhalten.

Mein Tipp daher: Momentan lieber für einige Monate bis wenige Jahre auf Urlaub und Co. verzichten - Sonne haben wir im Sommer auch auf dem Balkon und abends weggehen und feiern kann man auch bei uns - aber gute Bildung erwerben. Jetzt in der Krise sieht es vielleicht teils auch für Akademiker schlecht aus - aber auch hier nur für manche - nach der Krise bin ich sicher, wird sich der Weizen schnell und deutlich von der Spreu trennen ...


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