janinec am 12.01.2009 um 14:49 Uhr
Folgender Sachverhalt: Unser Hund wurde am 22.12.08 aus unserem Geschäft im Weihnachtstrubel gestohlen.Über einen anonymen Hinweis einer Frau,die unsere Vermisstenanzeige in der Zeitung gelesen hatte(wir haben 500 Euro Finderlohn angeboten-was sie abgelehnt hat!-)haben wir unseren Hund in ihrer nachbarschaft wiedergefunden und den mann zur Rede gestellt.nach eine Stunde Diskussion und Beweisen gab er uns unseren Hund wieder zurück.Er ist gechippt und bei Androhung mit der Polizei gab er nach.Er habe den hund einem Mann abgekauft für400 Euro-Wert des Tieres mit Papieren 900 Euro. Heute ein Anruf:Er käme heute bei uns ins Geschäft und meinte es sei ja sein Erwerb und daher sein Eigentum gewesen und er habe ja 400 Euro bezahlt.Er will Geld.Entweder den Finderlohn von 500 Euro oder die Kaufsumme... Ich weiß,dass das Tier nie rechtlich in seinem besitz war.Wo finde ich dies im BGB.Möchte ihm dies schwarz auf weiß zeigen,damit er ruhe gibt,und wir dann auch von einer Anzeige absehen...Wir haben unser Tier wieder und mehr wollen wir ja nicht. Auch weiß ich ja nicht,ob er es nicht selbst war,der den Hund gestohlen hat.!!Wo finde ich Paragraphen für diese Version des Falles. Ich danke für aufschlussreiche Hilfe von euch.

den typen gar nicht reinlassen, die polizei rufen und nachträglich anzeige erstatten....

Sage dem Mann er solle ins Geschäft kommen, zufor verständigst Du die Polizei und erklärst den Sachverhalt, (evtl. Kripo) die dann in Dein Geschäft den Mann Persönlich befragen kann. Du wirst sehen, das ist eine nicht ganz neue Masche, um Geld von den Besitzern zu fordern.
kawadriver1 am 12. Januar 2009 14:56 Genau! So wird es das beste sein. Vielleicht ist er polizeilich auch schon bekannt.
Tomate01 am 12. Januar 2009 14:57 ;-)
Das vermute ich nämlich

Tiere sind vor Gesetz bei uns "leider" noch eine Sache. Und wer eine gestohlene Sache kauft macht sich der Hehlrei schuldig.Ich würde diesem Mann die Wahl lassen:Entweder er gibt Ruhe oder es erfolgt Anzeige gegen unbekannt mit der Angabe,daß er den Hund gekauft hat.
Man kann nach deutschem Recht kein Eigentum an gestohlenem Gut erwerben. Da musst du ihm auch kein BGB zeigen. Erkläre ihm einfach, wie großzügig du bisher warst, auf eine Strafanzeige zu verzichten und dass diese Großzügigkeit nicht von Dauer sein muss. Sein Geld soll er sich dort holen, wo er es bezahlt hat. Und Anspruch auf Finderlohn hat er auch keinen.
Wenn der Hund gechipt ist und ihr die Papiere von ihm habt...kann ihm nix passieren.Und Finderlohn steht ihm auch nichtzu,er hat den Hund ja nicht gefunden sondern "gekauft"wobei ich das auch ganz arg in Zweifel ziehe.Dann müsste er einen Namen haben oder eine entsprechende Anzeige in Tagesblatt ect.
Vermute er hat dne anderen Mann nur erfunden...
der Hund ist euer udn damit basta,sag ihm ihr könnt auch gerne die Polizei holen oder es anwaltlich regeln lassen,nur das es dann für ihn schlecht aussehen würde.
Wer Hehlerware(Sorry wenn icht von Ware spreche)erwirbt,muss damit rechnen das ihm diese wieder abgenommen wird und dem rechtmässigen Besitzer zurück gegeben wird.Soweit ich weiss ist Hehlerei verboten.Droh ihm mit Anzeige !

Wenn er im Besitz meines Hundes gewesen wäre, hätte ich ihn sofort nach Erlangung der Kenntnis zur Strafanzeige wegen des Verdachtes auf Diebstahl angezeigt. Dann wäre es an ihm zu beweisen, wo der den Hund angeblich rechtmäßig erworben hat. So kommt man im Allgemeinen über den Hehler zum Stehler! Will der Knabe jezt auch noch Kohle, dann würde die Strafanzeige wg. Erpressung auf dem Fuße folgen. Die Sache ist doch hyperfaul!
Tiere sind ja vor dem Gesetzt eine Sache, also musst du auch entsprechend im BGB danach suchen! Ich würde den Mann aber ingnorieren und abwarten was er macht...wen er den Hund wirklich gekauft hat....kann er ja auch eine Anzeige gegen den verkäufer machen und genau das würde ich ihm auch Raten!

Laß dich nicht auf Diskussionen ein.
Er muß beweisen, dass er den Hund von dir gekauft hat, ansonsten ist es halt sein Pech und er müßte sich das Geld von dem zurückholen, der ihm den Hund verkauft hat.
Du hast nichts damit zu tun.
Drohe íhm notfalls mit einer Anzeige wegen Belästigung oder Nötigung, wenn er dich nicht in Ruhe läßt.
Nach BGB ist dein Hund übrigens eine Sache. Also Sachenrecht bzw. Vertragsrecht.

Der Mann hat absolut keinen Anspruch auf irgendwelche Entschädigung. Finderlohn steht ihm nicht zu, da er den Hund nicht gefunden -und nur unter Schwierigkeiten wieder herausgerückt hat. Die Kaufsumme kann er von Euch auch nicht fordern, da muss er sich dann schon an die Person wenden, die ihm den Hund verkauft hat. Wenn er Euch weiterhin belästigt, ruft die Polizei. Dann kommt dieser Mann aber bestimmt in Erklärungsnot, denn auch Hehlerei ist strafbar.

Meiner Meinung nach müßt ihr überhaupt nicht reagieren!Der Mann muß eben zusehen wie er wieder an sein "angeblich gezahltes" Geld kommt.Ich würde ihm vorschlagen gleich mit zur Polizei zu gehen ,er soll dort eine Anzeige gegen Unbekannt erstatten.mal sehen ,wie er dann reagiert...

Sag ihm, das er an Diebesgut kein Eigentum erwerben kann ! Der Mann ist einfach dumm !
Gestohlene Ware zu kaufen ist strafbar. Droh ihm mit der Polizei und einer Anzeige. Wahrscheinlich gibt er dann Ruhe. Wenn er sein Geld wieder haben will, muss er denjenigen anzigen, der ihm den Hund verkauft hat und ihm sogar gefälschte Papiere mit verkaufen wollte. Du musst ihm gar nichts schwarz auf weiss beweisen. Du hast Deinen Hund wieder, belästigt der Mensch weiter, ruf die einfach Polizei.
DH! Das habe ich auch sofort gedacht, so würde ich wohl auch handeln.