
Fristsetzung zur Reparatur und dann eine ganz geringe Mietminderung (falls das in dem Fall überhaupt durchsetzbar ist). Ich weise darauf hin, dass wir heute den 20.11. haben. Also etwas mehr Geduld solltest Du schon aufbringen, da eine solche Reparatur sicher von Fachbetrieben, die zeitlich eingespannt sind, durchgeführt wird.
Frag den Vermieter, was er bisher veranlasst hat.

Defektes Garagentor: Alleine die Tatsache, das das Garagentor defekt ist, rechtfertigt keine Mietminderung. Der Stellplatz kann trotzdem genutzt werden (AG Kassel, Az. 801 C 4534/88, aus WM 1989, S. 171).
seid mir bitte nicht böse, warum muss denn immer gleich die Keule Mietminderung rausgezogen werden???
GerdaG am 20. November 2008 08:45 Weil Mann/Frau da mal irgendwann was von gehört hat? :-)
Ich bin nicht böse! Aber ich sehe eine Mietminderung, weil es mir als Frau nicht möglich ist, das Garagentor alleine von Hand, also manuell,zu öffnen, weil es zu schwer ist.
GerdaG am 20. November 2008 09:00 Häh, also sorry, das habe ich jahrelang hinbekommen. Das ist keine Burg und damit kein Eisentor.
ok,komm her und tu es...aber dann mit zwei Bandscheibenvorfällen.Viel Spaß dabei!
Guppy194 am 20. November 2008 09:02 o.k., dann schick dem Vermieter eine Aufforderung mit Fristsetzung und kündige eine Mietminderung an; das kann sicher ein Mittel sein um die baldmögliche Reparatur in die Gänge zu bringen

Denke auch, dass es für eine Mietminderung noch zu früh ist, falls das überhaupt möglich ist...el. Garagentor ist doch ein gewisser Luxus, oder? Würde den Vermieter erst nochmal ansprechen, ggf. schriftlich.
Eben...ein Luxus...für den ich zahle und den ich jetzt seit 2 Wochen nicht nutzen kann!
Schmusisussy am 20. November 2008 09:17 Achso, wenn du EXTRA dafür zahlst würde ich schonmal versuchen, die Sache zu beschleunigen..

Ich gehe mal davon aus, dass Ihr den Vorfall Eurem Vermieter "schriftlich" angezeigt habt. Nun müsst Ihr ihm eine angemessene Frist der Reparatur lassen. Ruf ihn doch mal an und frag nach einem aktuellen Zwischenstand. Mietminderung ist hier sicher nicht angebracht, weil Du in Deiner Wohnqualität nicht eingeschränkt bist (sofern die Garage zur Wohnung/zum Haus gehört).

als erstes solltet ihr eine schriftliche Fristsetzung zur Magelbeseitigung einreichen und eine Mietminderung ab Fristablauf in aussicht stellen und zuvor mal unter Mietminderung googeln , ob diese in dem Falle gerechtfertigt ist...
Wir sollten uns vorher absprechen, wer schreibt! ;-)