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Unser ehemaliger Vermieter erstattet uns die gezahlte Kaution nicht zurück-wie sollen wir vorgehen?

gefragt von yasminelle am 03.12.2008 um 10:06 Uhr

Mein Freund und ich sind aus unserer alten Wohnung ausgezogen, da uns die Wohnung auf Dauer zu klein war. Unser ehemaliger Vermieter hat uns allerdings immer noch nicht die Kaution zurückgezahlt, die wir ihm am Anfang überwiesen haben. Wie sollten wir nun vorgehen, um an das Geld zu kommen und uns dabei nicht die Finger zu verbrennen?


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dingsvomdach
beantwortet von dingsvomdach am 3. Dezember 2008 10:08
6x
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der Vermieter darf die Kaution bis zu sechs Monate einbehalten.Falls ihr beiden in der Wohnung irgendwelche Schäden hinterlassen habt,darf er dies von der Kaution abziehen-wäre natürlich nett,wenn er euch darüber dann auch informieren würde.

Kommentar von Simple_avatar3smallGruiten am 3. Dezember 2008 10:41

das stimmt soweit -aber der Vemieter darf die Kaution nur 3 Monate einbehalten

Kommentar von 431c45c905c51051b685eac39dea1ad3smalldingsvomdach am 3. Dezember 2008 10:44

aha,sehr interessant.Mir wird seit Wochen was von sechs Monaten erzählt (Auszug war zum 01.11.08).Danke für den Hinweis,sehr hilfreich für mich!

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 5. Dezember 2008 06:58

Bis zu 6 Monaten kann er sich Zeit lassen.


Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 3. Dezember 2008 10:21
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Die Rückzahlung kann bis zu 6 Monate dauern. Sicher habt Ihr eine Wohnungsübergabe mit Protokoll gemacht, so dass er keine Beträge für etwaige Mängel abziehen kann.


Tippse
beantwortet von Tippse am 3. Dezember 2008 10:08
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Warum zahlt er es nicht zurück? Hat er Gründe genannt? Sonst würde ich den Vermieter mal anschreiben und die Zahlung fordern.


Sommersonne123
beantwortet von Sommersonne123 am 3. Dezember 2008 10:08
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Habt ihr ihn überhaupt schon dran erinnert? Habt ihr die Wohnung so übergeben wie ihr es laut Vertrag hättet tun müssen? Wenn ja, ein Schreiben aufsetzen mit eurer Bankverbindung und der Bitte, die Kaution innerhalb einer bestimmten Frist zu überweisen. Überweist er dann immernoch nichts, noch eine Mahnung schicken und mit Anwalt drohen. Wirkt oft Wunder.


anonym
beantwortet von Kessdusty am 6. Dezember 2008 17:03
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Der Vermieter kann sich tatsächlich sechs Monate mit der Rückzahlung Zeit lassen. Immer öfters ist die Praxis, und auch in verschiedenen Rechtssprechungen enthalten, dass der Vermieter von dieser Summe noch einen Teilbetrag für eine zu erwartende Betriebskostennachzahlung einbehält. Grundlage für die Rückzahlung ist natürlich immer ein Übergabeprotokoll frei von Mängeln.



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