Unschuldig zu lebenslang verurteilt
Angenommen, ich würde wegen Mordes an meiner Partnerin für 25 Jahre Gefängnis verurteilt, obwohl ich sie nicht ermordet habe, da sie einfach beim "Zigaretten holen" verschwunden ist, und es ein reiner Indizienprozess war.
Nach 25 Jahren unschuldig hinter Gittern würde ich angenommen nach meiner Entlassung erfahren, dass sie sich damals ins Ausland abgesetzt, und eine neue Identität angenommen hat.
Nun treffe ich sie zufällig wieder und töte sie tatsächlich!
Könnte ich nochmals belangt werden?
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In den USA zB nicht, wie es hier aussieht weiß ich nicht. In den USA gibt es dafür den Begriff "Double Jeopardy" sieh hier:
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Soweit ich weiß, kann man für eine Sache nicht zum zweiten Mal verurteilt werden.
Kommentar von amdrosamdros 21.06.2011Wollte Dir einen Link schicken..such mal hier nach der Frage..ist schon mehrfach beantwortet worden und...nein
Kommentar von Nic43Nic43 21.06.2011Heißt das im Umkehrschluss, dass wenn ich unschuldig wegen Bankraub gesessen habe und wieder frei bin, ich einen verüben dürfte?
Kommentar von amdrosamdros 21.06.2011Wenn Du die Rechtslage so betrachtest..ja, dann ist es so!!
Kommentar von erweherweh 21.06.2011Nein. Wenn überhaupt, mußt Du genau das gleiche Verbrechen begehen, für das Du verknackt wurdest.
Also Du kannst höchsten die gleiche Bank "nochmal" überfallen. Aber das gilt so nur in den USA.
Kommentar von amdrosamdros 21.06.2011Ich habe es bei Google aber anders gelesen?!?
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unsere Justiz ist dann doch noch nicht sooo.......Indizien müssten sicher für Mord sprechen.
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Ja! Der Justizirrtum gibt dir nicht das Recht, einen Mord zu begehen. Es gibt dazu auch einen klassischen Fall in der Rechtsprechung, dessen Name mir im Moment nicht einfällt. Guck mal in einer Fallsammlung.
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Gute Frage..
Ich glaube Du würdest nicht verurteilt (es sei denn Du wärst gefährlich bzw. würdest weiter Leute ermorden & müsstest in eine Psychatrie) weil man kann ja für die selbe Straftat nicht 2 mal verurteilt werden..
Glaube ich!
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Hier bei uns leider ja , denn obwohl Du die Strafe wegen eines Justizirrtum abgessen hättest wäre zwar ein Anspruch auf Haftentschädigung da - lächerliche 11 Euro am Tag , aber es wäre ein neuer Fall für welche Du wieder verurteilt würdest. Anders sieht es in England od. in einigen Bundestaaten der USA aus , dort kann man wegen einer Sache nur einmal vor Gericht gestellt werden, da Du die Strafe schon abgesessen hättest , könntest Du wenn Du die Tat nachholst nicht mehr belangt werden. Das Problem mit der Justiz ist allgemein wenn ein Unschuldiger verurteilt wird, ist er laut Gesetz ein Verurteilter und wird ein M;örder freigesprochen ist er laut Gesetz ein ehrenwerter Bürger. Auch ist die Formel im Urteil in Nahmen des Volkes doch etwas gewagt , da es die Meinung der Urteilenden Richter ist und nicht die des Volkes, außer in den USA da hat man 12 Geschworene, der Richter paßt nur auf , dass die Verfahrensregeln eingehalten werden. .
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naja, 2 mal für das selbe Verbrechen kann man nicht verurteilt werden, aber ich denke, du solltest sie dann NICHT im Ausland töten, denn da zählt der 1. "Mord" nicht......Kleiner Tip.... Vorsicht bei der Partnerwahl..... ;-))))))
Kommentar von Nic43Nic43 21.06.2011Gute Hinweis das mit dem Ausland! Dankeschön schon mal dafür!
Kommentar von tapritapri 21.06.2011UPPPPPPPPPPPPPPPPPPPPPPPPPS....... ;-))))))))
Kommentar von Nic43Nic43 21.06.2011nur Spaß ;-)
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Ja, natürlich. Aber das wäre echt krass!!!
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Nein denke nicht.Ausserdem bekommst du für Mord keine 25 Jahre!Gruss
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Wenn du unschuldig Im Knast warst, dann nicht.. Denn deine Strafe hast du ja so oder so abgesessen. ;)
Kommentar von Nic43Nic43 21.06.2011Würde dies auch ggf. bei einem Bankraub ähnlich gelten?
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kurz und knapp:ja
Kommentar von Nic43Nic43 21.06.20112 x wegen Mordes verurteilt bei nur einer Toten?
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In Deutschland schon.
Kommentar von Nic43Nic43 21.06.2011Wo nicht?
Kommentar von knox21knox21 21.06.2011Angeblich in den Vereinigten Staaten von Amerika. Es gibt einen Spielfilm zu diesem Thema. Aber aus in Amerika würde ich mich nicht darauf verlassen...
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Ja kann man.
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Wieso solltest du dafür überhaupt ins Gefängnis kommen? Wenn sie verschwunden ist, dann kann man dir schlecht was nachweisen. Unschuldig bis zum Beweis der Anklage.
Und wenn du sie am Ende doch tatsächlich tötest könntest du logischerweise dafür belangt werden.
Kommentar von Nic43Nic43 21.06.2011Es sitzen genügend Unschuldige im Knast! War dann wohl ein Justizirrtum - kommt tatsächlich vor.
Kommentar von SchlauerfuchsSchlauerfuchs 22.06.2011Leider sehr oft wenn Die Polizei schlampig ermittelt um die Aufklärungsquote statistisch zu erhöhen.
OH, danke fürs Sternchen.