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Unpassende Tapetenbordüre: überkleben oder überstreichen- mit welcher Farbe?

gefragt von DonChaos am 31.03.2007 um 21:46 Uhr

Mein jetziges Schlafzimmer wurde wohl früher als Kinderzimmer genutzt. Jedenfalls blicken mich jeden Abend allzu niedliche Häschen mit Möhrchen und Kätzchen an...Wird es erfolgreich sein, die Bordüre mit einer anderen zu überkleben oder sollte ich sie lieber anstreichen (sie hat zum Glück kein Profil)- doch wenn ja, mit welcher Farbe oder gar mit Lack?


Reply


Mismid
beantwortet von Mismid am 31. März 2007 21:55
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Warum versuchst du nicht, die Bordüre abzulösen? Überkleben würd ich sie nicht

Kommentar von DonChaos am 31. März 2007 22:03

Hab ich an ein paar Stellen versucht, die Tapete geht über den Bordürenrand hinaus mit :-( Wollte ich nicht fortsetzen!


anonym
beantwortet von crazylady am 31. März 2007 22:37
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ich hatte n ähnliches Problem also mir hat geholfen: - Bordüre genau ausmessen - dann passende Bordüre nach Geschmack suchen - spezieller Bordüren Kleber den bissl stärker machen als auf der Gebrauchsanweisung steht und hält auch nach 2 jahren noch


anonym
beantwortet von Bruno am 31. März 2007 22:23
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Was immer Du machst, drandenken, dass bei Wohnungswechsel eigentlich der urspruengliche Zustand wieder hergestellt sein muesste. Ist natuerlich theoretischer Bloedsinn. Drum Vermieter um Einverstaendnis fuer die von Dir bevorzugte Loesung bitten. Je nach dem schriftlich festhalten. Kein Aerger spaeter !

Kommentar von Bruno am 31. März 2007 23:10

Ist die Antwort falsch, da in Deutschland andere gesetzliche Vorgaben ? Ich orientierte mich an meinem Wissenstand CH. Aufklaerung ware mir dienlich

Kommentar von DonChaos am 31. März 2007 23:35

Meines Wissens: unrenoviert eingezogen- unrenoviert ausziehen. 'Renoviert' heißt wohl weiße Rauhfaser. Ansonsten gibt es Fristen für Renovierung- Wohnzimmer alle so und so viel Jahre etc. Also das ist nicht so das Thema in meinem Fall. Seid Ihr so streng in CH? ;-)

Kommentar von Bruno am 1. April 2007 00:26

Veraenderung die so, dass Urzustand nicht wiederherstellbar, muss mit Vermieter abgesprochen. Ja, dass ist so in CH. Andere Farbe - wieder ueberstreichen, andere Tapete - alte wieder finden und neu tapezieren, oder hoffen, der Vermieter weiss selbst nicht mehr wie sie aussah... Wie immer, da ist man in CH pingelig. Da habe ich es jetzt besser in Griechenland. Da wird jede Veraenderung als Verbesserung empfunden. Kann auch aendern, denn es wird viel neu gebaut und recht anspruchsvoll ausgestattet. Was frueher nicht der Fall. Danke fuer Deine Rueckantwort. Wuensch Dir gute Loesung.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 1. April 2007 12:37

Man kann in Deutschland jede beliebige Farbez um streichen verwenden und auch beliebige Tapeten verwenden. Streichen und tapezieren gelten nicht als bauliche Veränderung, und nur diese müssen abgesprochen werden, bzw. sind nicht erlaubt.


ArianeHD
beantwortet von ArianeHD am 31. März 2007 23:01
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Wie sieht denn der Rest aus, rosablassblau? Würd es sich eher anbieten, das Zimmer komplett neu zu renovieren? Mußt halt wissen, womit Du auf Dauer besser fährst, gerade Bordüren sind ja nicht grad preiswert. Solltest ja eine Lösung finden, die für 2-3 Jahre zufriedenstellend ist. Mit Lack wirst Du später einige Schwierigkeiten haben, das wieder zu entfernen.




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