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Unnötig teure Gaspreise als Mieter auf den Vermieter wieder umlegen?

gefragt von nutella68 am 16.06.2008 um 17:41 Uhr

Wenn ein Vermieter trotz Bittbriefe einen Anbieter Wechsel zu einem deutlich günstigeren Gas-Anbieter ohne stichhaltige Begründung ablehnt. Habe ich dann Chancen, den Vermieter mit der Differenz wieder zu belasten? Mein Rechtsgefühl sagt mir, dass der Vermieter sich nicht einfach so einem günstigeren Tarif, von dem ja alle Mieter profitieren würden, verschließen kann. Wer kennt sich aus?


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Reply


anonym
beantwortet von Regenmacher am 16. Juni 2008 17:53
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Wenn du Gas von einem Anbieter beziehst, also eine eigene Gasuhr hast, dann kannst du bestimmen, an wen du dein Geld bezahlst und nicht der Vermieter.

Etwas anders sieht es aus, wenn eure Zentralheizung mit Gas betrieben wird. Dann müsst ihr gemeinsam mit allen Mietern dem Vermieter aus Dach steigen.


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 16. Juni 2008 17:44
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Der Vermieter bezahlt für euch den Gasanbieter? Normalerweise kriegt jeder Kunde einen eigenen Anschluß und falls der Vermieter einen Sammeltarif bekommt sollte der deutlich billiger sein als Du als einzelner angeboten bekommst. Ansonsten wechsel doch den Anbieter mußt das Gas nicht vom Vermieter kaufen.

Kommentar von C3e82c81807a583b1fdef3bf755264bdsmallsteffiffm am 16. Juni 2008 17:46

! Aber zuviel gezahltes Gas muss der Vermieter nicht zurückerstatten.

Kommentar von nutella68 am 16. Juni 2008 17:49

Danke - bei uns sind alle Mieter beim selben Gasanbieter und soweit wir dachten zu wissen, kann nur der Vermieter den Gasanbieter wechseln - jetzt mahcne wir uns mal schlau und sehen, ob wir nicht einzeln den Anbieter wechseln können

Kommentar von Simple_avatar4smallanjanni am 17. Juni 2008 09:24

Wenn jeder Mieter eine eigene Gasuhr hat, kann auch jeder Mieter seinen Gasanbieter wählen.

Wenn es aber nur eine einzige Gasuhr gibt z.B. für die Gaszentralheizung, dann ist der Vermieter zuständig.

Sooooo einfach geht das nicht. Und der Vermieter kann nicht immer gezwungen werden, zum günstigsten Anbieter zu wechseln. Wenn der Vermieter den Anbieter schon vor Deinem Einzug hatte, kannst Du nichts machen. Wenn er erst kürzlich gewechselt hat, hätte er nicht zu einem teureren wechseln dürfen.


anonym
beantwortet von Saarland60 am 16. Juni 2008 17:52
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Grundsätlich ist ein Vermieter bei Maßnahmen und Entscheidungen betreff Nebenkosten zu wirtschaftlichem Handeln verpflichtet (das ist eine Nebenpflicht, die sich aus dem mietvertraglichen Verhältnis ergibt).

Hatte der Vermieter den teureren Gasanbieter allerdings schon, BEVOR er mit Dir einen Mietvertrag abgeschlossen hat, gibt es für ihn keinerlei Verpflichtung, dies zu ändern. Er kann - muss aber nicht. Das ist eine reine Kulanzfrage.

Anders sähe es aus, wenn er zu dem teureren Gasanbieter gewechselt ist, nachdem der Mietvertrag mit Dir abgeschlossen hatte. In diesem Fall hättest Du durchaus die Möglichkeit, ihm die zusätzlichen Kosten zurück zu belasten.

Wesentlich ist also das Datum Deines Mietvertrages und das Vertragsdatum mit dem Gasanbieter.

Kommentar von Saarland60 am 16. Juni 2008 17:57

Ach ja: Hat das Haus eine Gas-Zentralheizung oder einzelne Gas-Etagenheizungen? Bei einer Gas-Etagenheizung, die Du üblicherweise beim Gas-Versorger selbst anmelden und direkt bezahlen musst, sollte es eigentlich problemlos möglich sein, den Versorger selbst zu wechseln, ohne Umweg über Deinen Vermieter.

Kommentar von Simple_avatar4smallanjanni am 17. Juni 2008 09:25

So isses. DH.


Baiana
beantwortet von Baiana am 16. Juni 2008 17:42
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Im Zweifelfall der Mieterschutzbund!




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