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Unkündbarer Mietvertrag bis april 2010 - kann ich durch Nachmieter oder Untervermietung raus

gefragt von warumwarum am 24.06.2009 um 11:14 Uhr

Hallo alle miteinander,

ich habe einen MV der die Klausel hat - unkündbar bis 30.04.10!

Kann ich raus wenn ich einen Nachmieter finde oder wenn ich die Wohnung bis zu dem termin untervermiete ?

Danke im Voraus !

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Mietvertag x 13

Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 24. Juni 2009 11:19
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Wenn ich das richtig weiß, dann sind Mietverträge, die den Mieter hinsichtlich Kündigungsfrist (über 3 Monate) unangemessen benachteiligen nicht gültig.
Unkündbar kann also allenfalls für den Vermieter gelten nicht für dich.

Kommentar von Regenmacher am 24. Juni 2009 11:42

Falsch!

Kommentar von FreeEagle am 24. Juni 2009 11:42

gefährliches Halbwissen

Kommentar von 27e2430137aafcdababea4c2adbb79ebsmallMaximus40 am 24. Juni 2009 11:49

Gefährlich finde ich es nicht. Es gibt erstens noch andere Antworten und zweitens sollte man sich nicht auf jede Antwort zu 100% verlassen.
Aber danke für den Hinweis. Hab im § 542 nachgelesen.
Wenn man aufgrund der Fragestellung davon ausgehen kann, dass es ein befristeter Mietvertrag ist, dann gilt das Datum, da es explizit als frühester Kündigungstermin genannt ist (siehe hierzu die entspr. Rechtssprechung).


anonym
beantwortet von Regenmacher am 24. Juni 2009 11:46
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Wenn du einen Mietvertrag mit Kündigungsverzicht für einen bestimmten Zeitraum (1 bis 4 Jahre z.B.) dann sind Mieter und Vermieter daran gebunden.

Einen Zeitmietvertrag, der nicht qualifiziert (gesetzliche Vorgaben) ist, dürfte hingegen ungültig sein.

Also, was hast du für einen Vertrag?

Kommentar von 27e2430137aafcdababea4c2adbb79ebsmallMaximus40 am 24. Juni 2009 11:51

Nachdem ich § 542 BGB durchgelesen habe, ist das die Kernfrage.


anonym
beantwortet von FreeEagle am 24. Juni 2009 11:41
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Interessante Antworten bisher - von Allem was dabei.

Ein befristeter Mietvertrag kann weder vom Vermieter noch vom Mieter vor Ablauf der Frist gekündigt werden (vgl. § 542 BGB).

Ich empfehle Dir, Deine Frage bzgl. Nachmieter einfach mal dem Vermieter zu stellen. Eine Begründung, warum Du das Mietverhältnis nicht mehr fortsetzen möchtest, ist sicher auch hilfreich. Warum möchtest/musst Du umziehen?


anonym
beantwortet von nicki10a am 24. Juni 2009 11:28
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Ich habe auch so einen Vertrag und habe mich mal informiert. Wenn ich mich recht erinnere sind solche Mietverträge nicht zulässig und wenn dein Interesse auszuziehen größer ist, als das Interesse des Vermieters am Beibehalten des Mietverhältnisses kannst du raus. Also zum Beispiel, wenn du einen Job in einer anderen Stadt angenommen hast, oder wenn die Wohnung aufgrund von Familienzuwachs zu klein wird, wird dir jedes Gericht rechtgeben und du kommst mit der normalen 3-monatigen Kündigngsfrist raus.

Beim örtlichen Mieterverein nachfragen ist in solchen Fällen am Besten.

Kommentar von Regenmacher am 24. Juni 2009 11:42

Falsch!

Kommentar von FreeEagle am 24. Juni 2009 11:44

gibt's da Urteile von "jedem Gericht"?


stef1601
beantwortet von stef1601 am 24. Juni 2009 11:22
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Unkündbar heißt: Der Vermieter kann dir nicht kündigen. Du kannst aber mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Einen Nachmieter muss der Vermieter nicht nehmen, auch nicht wenn du 3 stellst. Einen Untermieter muss er auch nicht akzeptieren. Am besten du redest mit ihm, dann könnt ihr alles klären.

Kommentar von Regenmacher am 24. Juni 2009 11:42

Auch falsch!

Kommentar von FreeEagle am 24. Juni 2009 11:43

gesetzl. Grundlage für die Kündigungsmöglichkeit?


EGon42
beantwortet von EGon42 am 24. Juni 2009 11:18
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Der Vermieter KANN sich darauf einlassen, wenn Du ihm einen Nachmieter anbietest; muss es aber nicht.

Es wird auf jeden Fall stressig für Dich ;-)


anonym
beantwortet von Kruemel38 am 24. Juni 2009 11:16
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Untervermieten darfst du nur mit Erlaubnis des Vermieters, ansonsten wende dich an den MSB


anonym
beantwortet von sparfuchs40 am 24. Juni 2009 11:27
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Lasse mal deinen Mietvertrag von einem Rechtsanwalt oder der Verbraucherzentrale überprüfen !Dann weiss du ganz genau was Sache ist !


Jojo68
beantwortet von Jojo68 am 24. Juni 2009 11:18
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Wenn ich mich nicht irre, musst Du drei Nachmieter suchen, dann MUSS der Vermieter einen davon nehmen

Kommentar von Auskunft am 24. Juni 2009 11:22

Du irrst Dich leider.

Kommentar von hmshin am 24. Juni 2009 11:23

Du irrst Dich :-) Der Vermieter MUSS keinen Nachmieter akzeptieren. Theoretisch könntest Du ja auch 3 Obdachlose ohne Wohnung als Nachmieter präsentieren.

Kommentar von FreeEagle am 24. Juni 2009 11:35

Und was könnte jetzt an den Obdachlosen so unangenehm sein, dass sie als Mieter ungeeignet sind? Ich mag Vorurteile nicht...


kellykelly
beantwortet von kellykelly am 24. Juni 2009 11:17
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Eine Klausel gibt es ja nicht ohne Grund, daher wird es schwierig.. aber du kannst es ja mal probieren.


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 24. Juni 2009 11:16
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wenn sich der vermieter darauf einläßt


anonym
beantwortet von chmoti88 am 24. Juni 2009 11:16
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Untervermieten finger weg, aber was sind denn die gründe warum du ausziehst evtl. zeigt der vermieter verständnis und löst das mietverhältnis auf oder du suchst einen nachmieter und er übernimmt deinen mietvertrag ect. rede doch mit dem vermieter


subsi75
beantwortet von subsi75 am 24. Juni 2009 11:15
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...es kann gehen, aber es ist kein muss.


mondlicht82
beantwortet von mondlicht82 am 24. Juni 2009 11:15
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Mit nem Nachmieter müsste es gehen

Kommentar von Auskunft am 24. Juni 2009 11:21

Wieso das?


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