Hallo alle miteinander,
ich habe einen MV der die Klausel hat - unkündbar bis 30.04.10!
Kann ich raus wenn ich einen Nachmieter finde oder wenn ich die Wohnung bis zu dem termin untervermiete ?
Danke im Voraus !

Wenn ich das richtig weiß, dann sind Mietverträge, die den Mieter hinsichtlich Kündigungsfrist (über 3 Monate) unangemessen benachteiligen nicht gültig.
Unkündbar kann also allenfalls für den Vermieter gelten nicht für dich.
Wenn du einen Mietvertrag mit Kündigungsverzicht für einen bestimmten Zeitraum (1 bis 4 Jahre z.B.) dann sind Mieter und Vermieter daran gebunden.
Einen Zeitmietvertrag, der nicht qualifiziert (gesetzliche Vorgaben) ist, dürfte hingegen ungültig sein.
Also, was hast du für einen Vertrag?
Maximus40 am 24. Juni 2009 11:51 Nachdem ich § 542 BGB durchgelesen habe, ist das die Kernfrage.
Interessante Antworten bisher - von Allem was dabei.
Ein befristeter Mietvertrag kann weder vom Vermieter noch vom Mieter vor Ablauf der Frist gekündigt werden (vgl. § 542 BGB).
Ich empfehle Dir, Deine Frage bzgl. Nachmieter einfach mal dem Vermieter zu stellen. Eine Begründung, warum Du das Mietverhältnis nicht mehr fortsetzen möchtest, ist sicher auch hilfreich. Warum möchtest/musst Du umziehen?
Ich habe auch so einen Vertrag und habe mich mal informiert. Wenn ich mich recht erinnere sind solche Mietverträge nicht zulässig und wenn dein Interesse auszuziehen größer ist, als das Interesse des Vermieters am Beibehalten des Mietverhältnisses kannst du raus. Also zum Beispiel, wenn du einen Job in einer anderen Stadt angenommen hast, oder wenn die Wohnung aufgrund von Familienzuwachs zu klein wird, wird dir jedes Gericht rechtgeben und du kommst mit der normalen 3-monatigen Kündigngsfrist raus.
Beim örtlichen Mieterverein nachfragen ist in solchen Fällen am Besten.
Falsch!
gibt's da Urteile von "jedem Gericht"?

Unkündbar heißt: Der Vermieter kann dir nicht kündigen. Du kannst aber mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Einen Nachmieter muss der Vermieter nicht nehmen, auch nicht wenn du 3 stellst. Einen Untermieter muss er auch nicht akzeptieren. Am besten du redest mit ihm, dann könnt ihr alles klären.
Auch falsch!
gesetzl. Grundlage für die Kündigungsmöglichkeit?
Der Vermieter KANN sich darauf einlassen, wenn Du ihm einen Nachmieter anbietest; muss es aber nicht.
Es wird auf jeden Fall stressig für Dich ;-)
Untervermieten darfst du nur mit Erlaubnis des Vermieters, ansonsten wende dich an den MSB
Lasse mal deinen Mietvertrag von einem Rechtsanwalt oder der Verbraucherzentrale überprüfen !Dann weiss du ganz genau was Sache ist !

Wenn ich mich nicht irre, musst Du drei Nachmieter suchen, dann MUSS der Vermieter einen davon nehmen
Du irrst Dich leider.
Du irrst Dich :-) Der Vermieter MUSS keinen Nachmieter akzeptieren. Theoretisch könntest Du ja auch 3 Obdachlose ohne Wohnung als Nachmieter präsentieren.
Und was könnte jetzt an den Obdachlosen so unangenehm sein, dass sie als Mieter ungeeignet sind? Ich mag Vorurteile nicht...
Eine Klausel gibt es ja nicht ohne Grund, daher wird es schwierig.. aber du kannst es ja mal probieren.
Untervermieten finger weg, aber was sind denn die gründe warum du ausziehst evtl. zeigt der vermieter verständnis und löst das mietverhältnis auf oder du suchst einen nachmieter und er übernimmt deinen mietvertrag ect. rede doch mit dem vermieter
Mit nem Nachmieter müsste es gehen
Wieso das?
Falsch!
gefährliches Halbwissen
Gefährlich finde ich es nicht. Es gibt erstens noch andere Antworten und zweitens sollte man sich nicht auf jede Antwort zu 100% verlassen.
Aber danke für den Hinweis. Hab im § 542 nachgelesen.
Wenn man aufgrund der Fragestellung davon ausgehen kann, dass es ein befristeter Mietvertrag ist, dann gilt das Datum, da es explizit als frühester Kündigungstermin genannt ist (siehe hierzu die entspr. Rechtssprechung).