RudeKruemel am 09.05.2008 um 14:22 Uhr
Ich wurde jetzt für 2 Jahre als Ausbildungs- und Jugendvertretung in den Personalrat gewählt. In einem Jahr bin ich mit meiner Ausbildung fertig. Stimmt es, dass mich der Betrieb für die Amtszeit, die darüber hinausgeht, weiter beschäftigen muss? sie können mich in eine freie stelle stecken, wenn keine frei ist, müssen sie eine schaffen?
Du bist durch die Aufnahme in den Personalrat mit einem besonderen Kündigungsschutz bestückt. Wenn Du aber einen Zeitvertrag hast, ändert sich das nicht, wenn dieser vor Deiner PR-Amtszeit ausläuft. Wenn Dein AG Dich nicht weiter beschäftigen kann/will, bist Du raus.
Es ist also ein Kündigungsschutz und keine Beschäftigungsverpflichtung, dass Du im Personalrat sitzt.

Personalrat klingt nach öffentlichen Dienst. Frag doch mal bei euch im Personalrat jemanden, der da schon länger ist. Im ÖD kann ich mir durchaus Regelungen vorstellen, den Azubi weiter beschäftigen zu müssen unter bestimmten Voraussetzungen.
RudeKruemel am 9. Mai 2008 19:22 Ich habe einen ehemaligen Azubi/Vertreter gefragt, bei dem war es so, dass sie ihn übernommen haben.
bitmap am 9. Mai 2008 19:47 Das nützt dir nur was wenn du die (rechtliche) Grundlage dafür weißt. Vielleicht kann derjenige dir sagen, worauf du dich da im Ernstfall berufen kannst. Schau mal in euer Personalvertretungsgesetz. Der Kündigungsschutz nützt dir - wie bereits erwähnt - da nichts, weil ja das Ausbildungsverhältnis befristet ist.