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Ungewollte Vaterschaft

gefragt von skatermonkey am 15.07.2008 um 22:52 Uhr

Guten Tag liebe Community, ich habe ein RIESEN problem, und bin am verzweifeln vor kurzem hatte ich sex mit verhütung. Zu meinem Glück ist die Person dennoch schwanger geworden. Ich persönlich wäre für Abtreibung aber sie hält nichts davon. Eine Zukunft mit der Frau könnte ich mir auch niemals vorstellen. Könnt ihr mir sagen was ich alles für Pflichten als "ungewollter Vater" habe?(ich bin erst 16)

Vielen Dank im Vorraus


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Reply


Qetan
beantwortet von Qetan am 15. Juli 2008 22:55
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Gesetzlich: Unterhalt zahlen. Moralisch: Dich mit um das Kind kümmern. Lerneffekt: Nicht mit jeder Frau ins Bett hüpfen.

Kommentar von 01bee582b7acc3291933336ecd43d269smallkathis1989 am 15. Juli 2008 23:02

Super antwort!!!

DH


Leonidas69
beantwortet von Leonidas69 am 15. Juli 2008 22:56
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Oh, du tust mir leid... Aber vielleicht hatte diese Frau vor dir oder nach dir noch mit nem anderen Kerl Sex gehabt. Schonmal daran gedacht?


Steve9
beantwortet von Steve9 am 15. Juli 2008 23:00
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Kopf hoch das wird schon, mir ist das selbe passiert. Auser das meine hübsch war. Also du musst unterhalt zahlen. Und ich geb dir den guten rat kümmere dich um das Kind den es ist dein fleisch und blut, und das kind kann nichts dafür für eure dummheit! Dein leben wird sich total verändern glaub mir das. du wirst nicht mehr soviel ausgehen können oder mit freunden rumhängen... Aber du wirst freude an dem kind finden..so wie ich auch.

Kommentar von Simple_avatar6smallPunky123 am 15. Juli 2008 23:06

Steve9 muss sagen hast echt ne prima einstellung !!


Hieronymus Wandpilz
beantwortet von Hieronymus Wandpilz am 15. Juli 2008 22:55
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Einmal gepoppt - die Zahlung für mindestens 18 Jahren nimmer gestoppt.

Sorry.

Life Sucks.

Solidaritätsbekundung


Cassiopeia78
beantwortet von Cassiopeia78 am 15. Juli 2008 22:56
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ich will dir nicht zu nahe treten, aber 1. ist die schwangerschaft sicher und 2. sicher das du der vater bist? 3. wie alt ist sie?




Kommentar von 9405f944767584a30d108d50a0131a4asmallEl loco Kaffeesatz (des wahnsinns fette beute) am 15. Juli 2008 23:01

Ein wichtiger Punkt. Ich würd auf nen Vaterschaftstest bestehen, der dann mindestens noch zweimal wiederholt wird ;-)

Kommentar von 4c880fc43a45c11f15e08d0a44c7febfsmallHieronymus Wandpilz am 15. Juli 2008 23:01

"Dad? Bin ich dein Sohn?"

"Circa 200 Bluttests sagen ja"


kraudischen
beantwortet von kraudischen am 15. Juli 2008 23:02
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Das ist schlimm. Aber Kopf hoch, Du wirst das schaffen. Zunächst wirst Du Vater, das ist etwas sehr schönes, freu Dich auf das Kind, sei Ihm ein guter Vater, auch wenn das jetzt schwer für Dich ist. Sei da, hab es lieb, das ist das Wichtigste, was Du deinem Kind geben kannst. Und das Finanzielle, mach Dir da nicht so große Sorgen, du solltest eine Ausbildung machen und dann bist Du auch in der Lage, für Dein Kind zu Sorgen. L.G.


Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 15. Juli 2008 23:12
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Passiert ist passiert. Mach das Beste daraus. Du wirst für das Kind finanziell aufkommen müssen, bis es älter ist, als Du jetzt. Aber das ist eine bessere Investition als in einen Golf mit Breitreifen. Du musst die Frau nicht lieben, sondern nur mit ihr klarkommen. Aber es ist Dein Kind, kümmere Dich darum. In ein paar Jahren könnt ihr zusammen in die Disco gehen. Der Altersunterschied hält sich ja in Grenzen.


Steve9
beantwortet von Steve9 am 15. Juli 2008 22:54
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Willkommen im Club! Deine Pflichten sind Unterhalt zahlen!


Punky123
beantwortet von Punky123 am 15. Juli 2008 22:57
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Ach dann denkt du ma so ach komm die soll halt ma abtreiben ist ja nur n lebenwesen und n mensch UND DEIN KIND was in Ihrem bauch da wächst. Bin selbst Jung Mutter geworden, ein Kind ist das wundervollste was man sich vorstellen kann also schwing deinen Hintern hoch und kümmer dich darum, oder wenn du denkst es ist nich nötig dann lass es einfach. Zahlen musst du trotzdem, den Regelbetrag von 125 Euro. ob du gewollt oder ungewollt vater wirst spielt keine rolle. Wenn du in der Ausbildung bist musst du diesen Regelbetrag aber nicht bezahlen weil du ja Zahlungsunfähig bist, des wird vom Staat übernommen, und du musst es auch nicht mehr zurückzahlen.

Kommentar von Simple_avatar10smallLeonidas69 am 15. Juli 2008 23:02

Also lieber kein Kind auf die Welt setzen, bevor es noch ohne Vater aufwachsen muss... Der Junge ist 16!! Ich kann verstehen das er Abtreiben lassen will.


anonym
beantwortet von skatermonkey am 15. Juli 2008 22:58
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Vielen Dank für die ersten Antworten. Könnt ihr mir auch sagen wieviel Unterhalt ich zahlen müsste? Ich habe keinen Job Meine Mutter verdient 500€ Mein Vater 1400€

Kommentar von 01bee582b7acc3291933336ecd43d269smallkathis1989 am 15. Juli 2008 23:02

Du musst erst ab einem Einkommen 900€ netto!!!

Aber deine Eltern müssen nichts zahlen!!!!!!

Bist du dir dann überhaupt sicher dass du der Vater bist!!!

Kommentar von skatermonkey am 15. Juli 2008 23:11

ja ich bin zu 100% der vater also meine eltern müssen nichts cashen? ich hab keine ausbildung und fang jetzt erst mit dem abi an, will danach noch studieren

Kommentar von Simple_avatar6smallPunky123 am 15. Juli 2008 23:03

da musst du aufpassen manche versuchen es auch gerne die zuständigen behörden deine eltern in bezug zu ziehen, aber wenn du Vater bist, haben deine Eltern damit nichts zu tun, ihnen darf nichts abgezogen werden, da es nicht in ihrer verantwortung liegt.


sunpoint
beantwortet von sunpoint am 15. Juli 2008 23:00
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Rechte und Pflichten des Vaters

Zu den Pflichten des Vaters gehört, seinem Kind Unterhalt zu gewähren. Auch die Mutter des Kindes hat unter Umständen einen Anspruch auf Unterhalt.

Der Vater ist außerdem verpflichtet, für den Krankenversicherungsschutz des Kindes zu sorgen, wenn das Kind nicht kostenfrei bei seiner Mutter familienversichert werden kann.

Der Vater hat ein Recht auf und die Pflicht zum Umgang mit seinem Kind. Das Umgangsrecht dient dazu, den Kontakt zum Kind aufrechtzuerhalten, zu pflegen und zu fördern, damit dem Kind insbesondere auch nach Trennung oder Scheidung der Eltern die gewachsenen Beziehungen erhalten bleiben. Der Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil dient in der Regel dem Wohl des Kindes und ist von besonderer Bedeutung für seine Entwicklung.

Der Umgang kann in Form von Besuchen, durch Briefkontakt oder durch Telefonate ausgeübt werden.

Die Ausgestaltung des Umgangsrechts ist nicht gesetzlich geregelt. Die Eltern vereinbaren untereinander, wann, wie oft und wie lange der Umgang stattfinden soll und wie die inhaltliche Ausgestaltung aussehen soll. Dabei müssen die altersspezifischen und individuellen Bedürfnisse und Perspektiven des Kindes berücksichtigt werden. Im Vordergrund steht immer das Wohl des Kindes.

Häufig ist problematisch, wer die bei der Ausübung des Umgangsrechts entstehenden Kosten trägt. Für diese Kosten hat generell der Umgangsberechtigte aufzukommen. Sie können bei der Berechnung des Unterhaltes grundsätzlich nicht vom Einkommen abgezogen werden. Eine Ausnahme sind hierbei jedoch überdurchschnittlich hohe Kosten, die dadurch entstehen, dass das Kind sehr weit weggezogen ist.

Der Umgangsberechtigte kann den Kindesunterhalt nicht mit der Begründung kürzen, dass sich das Kind häufig bei ihm aufhält. Dies gilt auch für (lange) Ferienaufenthalte.

Falls sich das Kind gegen den Kontakt mit dem anderen Elternteil ausspricht, entfällt deswegen nicht dessen Recht auf Umgang. Zwar wird dem Willen des Kindes mit zunehmendem Alter ein immer größeres Gewicht beigemessen. Insbesondere aber bei jüngeren Kindern ist es grundsätzlich die Pflicht des betreuenden Elternteils, erzieherisch auf das Kind einzuwirken und es zu ermutigen, den Kontakt mit dem anderen Elternteil zu pflegen.

Jeder Elternteil hat das Recht, vom anderen Elternteil Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes zu verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Dieser Auskunftsanspruch des anderen Elternteils hat eine Ersatzfunktion für einen ausgeschlossenen oder eingeschränkten Umgang, er ist aber auch neben einem Umgang möglich. Mehrere gerichtliche Entscheidungen bejahten bisher insbesondere einen Anspruch auf Berichte über die Entwicklung des Kindes, Fotos und Zeugniskopien.

...wünsche Dir viel Glück

Kommentar von 185a409cd19fc9526d3b7fb6bec6f5edsmallsunpoint am 15. Juli 2008 23:42

bengi912
beantwortet von bengi912 am 15. Juli 2008 23:00
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deine erste pflicht ist das ganze deinen eltern zu erzählen, denn sie sind es ja wohl, die zunächst für deinen kleinen ausflug zahlen müssen. und dann solltest du gemeinsam mit der werdenden mutter einen weg finden, um die zukunft so zu gestalten, dass es für das kind, dich und sie zufriedenstellend ist.

und bitte: das kind an erster stelle, denn das kann für das ganze am wenigsten!!!


domchef
beantwortet von domchef am 15. Juli 2008 23:00
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wieso ungewollter vater? wenn du nicht verhütest, dann must du immer davon ausgehen das frau dick wird. egal was die versprechen...
und nu zahlst du für einmal sex viele jahre.... hab spaß dran und kümmer dich um dein kind, sei ein guter vater, es kann nichts für deine dummheit....

Kommentar von 4c880fc43a45c11f15e08d0a44c7febfsmallHieronymus Wandpilz am 15. Juli 2008 23:02

er hat verhütet

Kommentar von Simple_avatar5smallSteve9 am 15. Juli 2008 23:05

wie hat er verhütet? unbefleckte empfägniss? samenraub? was ist da passiert?

Kommentar von Simple_avatar10smallLeonidas69 am 15. Juli 2008 23:07

Kondom geplatzt ^^ oder die Frau hat behauptet das sie die Pille nimmt... man weiß ja nie

Kommentar von skatermonkey am 15. Juli 2008 23:09

Nein, sie hat die pille genommen hat aber nicht gewirkt :(:(:(

Kommentar von Simple_avatar5smallSteve9 am 15. Juli 2008 23:14

das kommt mir alles so bekannt vor...

Kommentar von Simple_avatar10smallLeonidas69 am 15. Juli 2008 23:19

Pille ist soweit ich weiß das sicherste Verhütungsmittel der Welt...aber ich trau der Pille nicht ;)


anonym
beantwortet von skatermonkey am 15. Juli 2008 23:08
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Vielen dank für die Antworten, könnt ihr mir noch sagen wieviel ich zu bezahlen habe? Mein Vater bekommt 1400€ Meine Mutter 570€ Und das ist alles Brutto insgesamt bleibt nicht viel für uns vllt. 800 oder so


Szintillator
beantwortet von Szintillator am 15. Juli 2008 23:35
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Nun freue Dich doch, Du bist zum Glück werdender Vater, wie du schreibst, trotz Verhütung, und es hat doch geklappt! Warum soll denn um Himmelswillen noch abgetrieben werden, das kann ich so nicht verstehen!

Kommentar von Simple_avatar10smallLeonidas69 am 15. Juli 2008 23:38

Er is 16 und liebt die schwangere Frau nicht!!! Jetzt verstanden?

Kommentar von Simple_avatar6small Szintillator am 15. Juli 2008 23:57

Nun ich nix verstehen, er schreibt doch, zum Glück ist die Person schwanger geworden! Dann ist das eine Trollfrage!

Kommentar von 4c880fc43a45c11f15e08d0a44c7febfsmallHieronymus Wandpilz am 16. Juli 2008 00:15

Das nennt man Sarkasmus.

Kommentar von skatermonkey am 16. Juli 2008 00:56

das war ironisch gemeint, zur zeit bin ich echt am ende, im ernst, manchmal schiessen mir sogar selbstmordgedanken durch den kopf, aber keine sorge ;)




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