Wenn ich unbeteiligter Zeuge eines leichten Einparkremplers ( kaum nennenswerter Schaden ) wurde und bemerke, daß der Verursacher den Unfallort verlässt, bin ich dann verpflichtet, die Polizei zu rufen? Und wie sieht es aus, wenn der Schaden sichtbar über ca. 2000 Euro liegt ?

Betrag egal, wenn du dir das Kennzeichen gemerkt hast (hoffentlich), dann nicht hier dumm fragen, sondern direkt zur Polizei!

Stell Dir doch einfach mal vor, es wäre Dein Auto, das da angerempelt wurde und da wäre auch noch ein Schaden dran. Würdest Du Dich freuen, den Verursacher zu finden oder würdest Du auch denken, naja, so'n bisschen Fahrerflucht... ?
Brigitta am 20. April 2008 20:15 DH

Wer Kenntnis von einer Straftat hat, und Fahrerflucht ist eine, hat diese den entsprechenden Stellen zur Kenntnis zu bringen
fabienne1997 am 20. April 2008 20:01 Ansonsten macht er sich selbst Strafbar wegen Strafvereitelung...
WolfRichter am 20. April 2008 20:02 Nein.
LittleArrow am 20. April 2008 20:06 Wolf: "Sondern?"
Durch Wegschauen wird unsere Gesellschaft nicht klüger und nicht besser oder?
WolfRichter am 20. April 2008 20:12 Nein heißt: Man macht sich eben nicht strafbar.
Es gibt kein "sondern". Natürlich stellt man dem Geschädigten die Erkenntnisse zur Verfügung oder informiert die Polizei. Aber man wird nicht bestraft, wenn man es nicht tut.
Braucht Ihr denn für jedes anständige Verhalten eine Strafandrohung, um es zu erzwingen?
Knowledge am 20. April 2008 20:15 Naja, Fabienne, er kann ja daran interessiert sein, dass ihm Fremde so die Arbeit abnehmen.Ich traue eher Wolf, weil mir das logischer und vernünftiger (menschlicher) erscheint.
fabienne1997 am 20. April 2008 20:10 ich habe gerade einen Polizeihauptkommissar neben mir sitzen. Er macht sich strafbar, wenn ein anderer Zeuge gesehen hat das der Fragesteller den "Unfall" gesehen hat! Er vereitelt eine Straftat und das ist strafbar!
WolfRichter am 20. April 2008 20:17 Ein Polizeihauptkommissar hat von seiner Ausbildung her nur eingeschränkte Rechtskenntnisse.
Strafvereitelung liegt bei bloßer Nichtanzeige nicht vor. Kommt erst dann in Frage, wenn bei einer Zeugenvernehmung die Aussage verweigert wird, ohne dazu berechtigt zu sein.
unsuesslich am 20. April 2008 20:42 Fabienne, Wolf hat Recht. Dem PHK neben Dir könnte man ggf. eine Strafvereitelung im Amt anlasten, wenn man ihm eine eigenmächtige Versetzung in den Dienst oder wenn es sich um tatsächlichen Dienst handelt anlasten. Aber einem "normalem" Bürger kann nichts angelastet werden, es sei denn - wie Wolf sagt - in einer Zeugenaussage falsche Angaben macht. Das wäre dann aber wiederum eine andere Straftat. Zum Vereiteln müsste dieser Zeuge dann schon Beweise beiseite geschafft haben.

Aber bitte die Polizei rufen ! Stell Dir vor, Dein Auto wird beschädigt, und der Verursacher haut ab . Sehr ärgerlich. Bitte melde es der Polizei.

Rechtlich verpflichtet bist Du dazu nicht.
Man muß begangene Straftaten nicht anzeigen. Verbreiteter Irrtum. Nur bei bestimmten schweren GEPLANTEN Taten ist das so.
Knowledge am 20. April 2008 20:21 Wolf, das Rechtsverständnis leuchtet mir ein. Mein alter Rechts-Professor sagte auch immer: "Man muss die gesetzlichen Vorgaben unter dem gesunden Menschenverstand subsumieren können".
busfahrer am 23. Mai 2008 15:57 die einzige gescheite Antwort hier.--------------Hab mich mal als Zeuge gemeldet.Ich kam mir nachher als Lügner und Angeklagter vor. Ich kann verstehen, das viele nichts damit zu tun haben wollen, und dann sagen: ich--- ? hab nichts gesehen.

Jetzt spätestens bist Du verpflichtet, weil es alle hier gelesen haben. Zuvor hättest Du noch "auf blind" machen können.

Wenn Du das beobachtet hast, bist Du auch verpflichtet, Deine Beobachtungen zu melden! Fahrerflucht bleibt Fahrerflucht, egal wie hoch der Schaden ist! Und die ist eben strafbar! Andernfalls machst Du dich mitschuldig!

Moralisch bist du auf jeden Fall verpflichtet die Polizei zu rufen!
Oder was wäre, wenn das dein Auto wäre und ein eventueller Zeuge nur schulterzuckend weitergegangen wäre? Du ärgerst dich doch dann auch und bist jedem Zeugen dankbar!

Melde dich beider Polizei als Zeuge unabhängig von der evtl. Schadenhöhe, die kann sowieso nur ein Gutachter ermitteln.

Was hast du für ein Rechtsempfinden? Da gibt es doch keine Zweifel, dass das gemeldet werden muß. Stell dir doch mal vor, es wäre dein Wagen, der betroffen wäre. Wie wäre wohl dann deine Einstellung: ist ja alles nicht so schlimm, oder wie ???

Egal ob Du dazu verpflichtet bist, ich würde es melden. Sonst bleibt der andere auf seinem Schaden sitzen. Und wer ihn verursacht, kann ihn auch bezahlen. Du wärst auch froh, wenn Du der Geschädigte bist und bekommst den Schaden ersetzt.

Wenn ich Etwas beobachtet hätte, würde ich mich sofort bei der Polizei melden.
Danke für die zahlreichen Antworten. Ich würde eine beobachtete Fahrerflucht melden, keine Frage ! Aber ich wollte dennoch wissen, ob ich dazu in jedem Falle gesetzlich auch verpflichtet bin. Hierzu gehen die Meinungen immerhin auseinander. Letzthin sah ich einen Parkrempler, konnte, nachdem der Verursacher weg war, am "geschädigten" Fahrzeug nichts äußerlich sichtbares feststellen. Daher rief ich in diesem Falle keine Polizei.
Liebe/r Nibelheim,
wenn Du Dich für hilfreiche Antworten extra bedanken möchtest, so achte bitte darauf, dass Du das in Zukunft über das Kommentarfeld zu der betreffenden Antwort tust. So kann der Bezug auch später nicht mehr verloren gehen, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
Marie vom gutefrage.net-Support
busfahrer am 23. Mai 2008 16:00 haben schon wieder ihren Senf dazu gegeben. Diese Gängelei find ich Mies

Zeuge wird man immer zufällig. Und da hat man bestimmte Pflichten. Und zwar Polizei rufen, denn Unfallflucht ist eine Straftat, unabhängig von der Summe des Blechschadens. Im übrigen wärst Du dankbar, wenn sich bei Dir im vorbeschriebenen Fall ein Zeuge melden würde.
Stell Dir nur mal vor,es wäre Dein Auto.Wie würdest Du reagieren?Richtig,Du würdest denken,scheiße,Beule drin,bzw.Kratzer am Auto,aber der Täter ist weg.Du wärst sicher froh,wenn das jemand gesehen hätte und der Polizei gemeldet hätte,oder?Also,geh zur Polizei und melde das.
In jedem Fall die Polizei anrufen und klare Aussagen machen!
Für alle DH
5) Es gibt keine dummen Fragen! (entnommen aus den Richtlinien)
jawoll KVC...