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Ungewöhnliche frage...

gefragt von cleevecleeve am 19.11.2008 um 23:10 Uhr

Hey! ich hab da mal ne frage: ich bin 16, d.h. ich darf bis 24:00 uhr draußen bleiben. aber wann darf ich wieder raus? ein 14-järiger darf ja grad mal bis 10 uhr draußen bleiben. aber wann darf er wieder raus? um 3:00 uhr? um 6:00 uhr??? danke


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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 19. November 2008 23:12
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Ab 6 Uhr darfst Du wieder vor die Hütte.


zickenalarm86
beantwortet von zickenalarm86 am 19. November 2008 23:11
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lol wenn du zur schule musst voher is ausgangs sperre


anonym
beantwortet von peterefpunkt am 19. November 2008 23:11
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Die "Nacht" ist definiert in der Regel von 22:00 - 06:00 Uhr. Du siehst also: Zur Schule darfst du gehen!


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 19. November 2008 23:22
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Das Jugendschutzgesetz regelt den zeitlichen Aufenthalt in Gaststätten; Schutzzeiten gelten bis 5.00 Uhr;


heinmueck
beantwortet von heinmueck am 19. November 2008 23:47
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Es ist ganz egal wie alt man ist, man darf immer "draußen bleiben". Der Aufenthalt unter freiem Himmel ist nicht verboten.

Jugendlichen ist zu bestimmten Uhrzeiten der Besuch von bestimmten Verantaltungen verboten. Dabei geht es um den Schutz des Jugendlichen, hat aber nichts mit "draußen" oder "drinnen" zu tun.



albundysohn
beantwortet von albundysohn am 19. November 2008 23:12
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Jetzt lies deine Frage nochmals durch und denk mal scharf nach

Kommentar von Simple_avatar9smallcleeve am 19. November 2008 23:13

??? was sollte mir auffallen?

Kommentar von F840fe4acf5ffd27d0a823e349b0fa55smallalbundysohn am 19. November 2008 23:17

Daß deine Frage keinen Sinn hat. Du bist nicht drin oder drausen, sondern du soltest einige Stunden schlafen


TryAgain1987
beantwortet von TryAgain1987 am 19. November 2008 23:11
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das ist echt ne ungewöhnliche Frage... denke wenn er zur schule muss ;-)

Kommentar von keri84 am 19. November 2008 23:18

und in den ferien?


Cattya
beantwortet von Cattya am 19. November 2008 23:11
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LOL :-))


kaesbrot
beantwortet von kaesbrot am 19. November 2008 23:13
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6 Uhr, aber für Bäckerlehrlinge gelten andere Gesetze

Kommentar von Simple_avatar9smallcleeve am 19. November 2008 23:14

extra für die? hast dann so nen extra ausweis???


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