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Ungerechtfertigte Mietminderungen.Wer hat im Zweifel Recht?Welche Rechte/Möglk. hat der Vermieter?

gefragt von hotguentherhotguenther am 04.09.2008 um 12:02 Uhr

Einer unserer Mieter benutzt Vorwände, um die Miete zu mindern. Die Beanstandungen sind vollkommen unerheblich oder wurden zum Teil mit der Unterzeichnung des Mietvertrags akzeptiert. Soweit haben wir also Recht. Allerdings hat der Mieter den Mieterverein eingeschlaltet und diese scheinen ihre Minderungen als legitim zu erachten und üben mit ihrem Anwalt Druck aus. Wir würden einer Räumungsklage zustimmen, doch verfügen weder über ein Vermögen, noch über eine Rechtschutzversicherung. Die Rechtslage ist eigentlich klar, könnte man meinen, doch wie sollen wir nun weiter verfahren? Wir haben mehr zu verlieren als der Mieter und diese hat zudem die Unterstützung des Mietervereins.Bitte um Hilfe!

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Vermieterrechte x 11 Mieterterror x 3 Mietminderungen x 1

NORDANWALT
beantwortet von NORDANWALT am 4. September 2008 14:31
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Also nichts gegen den Mieterverein, aber der kocht auch nur mit Wasser. Entscheiden ist die Rechtslage und, wenn der Anwalt seinem Fachwissen entsprechend, eine Kündigung befürwortet, dann sollte man ihm auch vertrauen. Der Anwalt wird sicherlich auch auf die Risiken der möglichen Kündigung hingewiesen haben. Wenn das Risiko zu hoch ist, sollte man aus wirtschaftlichen Gründen die Finger davon lassen. Der Anwalt wird nämlich auch darauf hingewiesen haben, daß, wenn man einmal gekündigt hat, man auch in absehbarer Zeit die Räumung gerichtlich durchsetzen muß, sonst verliert die Kündigung ihre Wirkung. Wenn der Mieter nicht freiwillig geht, gibt es nach dem Gesetz keine andere Möglichkeit ihn los zu werden, als die Räumungsklage. Ohne die muß man ihn behalten.

Kommentar von E7444ef996bf5c522217cd9100feb4ebsmallFontainebleau am 4. September 2008 16:39

sehr gute antwort! und kompetent! da mußt du wohl entscheiden, was für dich besser ist...

Kommentar von 6546422d9d2ed84a9978501f88d4d86fsmallhotguenther am 4. September 2008 18:40

Erstmal vielen Dank für die Antwort. Tatsächlich hat uns der Anwalt darauf hingewiesen, dass wir vor Gericht keine Chance haben werden. Er legte uns nah, in drei Jahren Eigenbedarf anzukündigen und die Minderungen hinzunehmen, bzw soweit es geht die Mängel zu beheben und vielleicht abzuwarten, ob der Mieter sich nicht doch einsichtig zeigt. Vielleicht kann man die Miete bei Gelegenheit soweit erhöhen, dass die Minderung ausgeglichen wird, jedoch kann der Mieter erneut Widerspruch einlegen.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 4. September 2008 12:05
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Wieso willst du einer Räumungsklage zustimmen. Bedeutet das, dass ihr dem Mieter Geld zahlen sollt, damit er auszieht?

Ich würde ihm zustimmen, dass er einen Monat kostenfrei wohnt. Und dann ist Schicht im Schacht. Dann soll er ausziehen und die Wohnung so korrekt hinterlassen, dass er seine Kaution wiederbekommen kann.

Kommentar von 6546422d9d2ed84a9978501f88d4d86fsmallhotguenther am 4. September 2008 12:08

Ich glaube, dem Mieter geht es nicht mehr nur darum, dass die Mängel behoben werden. Inzwischen will er nicht mehr die koplette Miete zahlen und hat die Absicht, uns persönlich zu schaden. Nein, eine Räumungsklage kann sich eben 15 Monate hinziehen und die Gerichtskosten sind für uns kaum tragbar, auch wenn wir im Recht sind.

Kommentar von Fda1878168e51e5975e9f605116c6748smallNORDANWALT am 4. September 2008 14:33

Ist denn die Möglichkeit von Prozeßkostenhilfe schon mal geprüft worden?

Kommentar von 6546422d9d2ed84a9978501f88d4d86fsmallhotguenther am 4. September 2008 18:36

Ja. Uns steht keine Hilfe zu.


anonym
beantwortet von Saarland60 am 4. September 2008 15:51
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Mit diesem Problem stehst du wahrlich nicht alleine da. Mittlerweile gibt es zahlreiche Mietbetrüger, die schlau genug sind, nicht einfach die Miete schuldig zu bleiben. Stattdessen werden an den Haaren herbeigezogene Gründe aufgeführt, um die Miete massiv zu mindern, ohne dass echte Minderungsgründe vorliegen. Leider haben etliche "Vorredner" Recht: Es bleibt nichts anderes übrig, als diese Mietminderung zähneknirschend zu akzeptieren, oder aber die fehlende Miete einzuklagen und dabei auch das Prozessrisiko zu tragen. Sollte der Mieter die Zahlungsklage verlieren und den Rückstand dann trotzdem nicht zahlen, bleibt nur die Räumungsklage, die dich wieder teuer zu stehen kommen wird. Dass sich ein Mieterverein eingeschaltet hat, ist zunächst eher belanglos. Die können auch nur wissen, was ihnen der Mieter erzählt bzw. vorlügt. Billiger ist es allemal, 2 bis 3 stämmige Bekannte mit Dachlatten in der Hand beim Mieter vorbeizuschicken und ein ernstes Gespräch über Zahlungsmoral zu führen.

Kommentar von 6546422d9d2ed84a9978501f88d4d86fsmallhotguenther am 4. September 2008 18:32

Ja, wo kein Rückgrat ist, kann man auch keins brechen, trotzdem danke. ;)


Fontainebleau
beantwortet von Fontainebleau am 4. September 2008 16:40
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warum bist du nicht mitglied im vermieterverein? die könnten dir helfen! das mit den 2-3 stämmigen bekannten (rat von saarland60) würde ich keinesfalls anwenden: könnte als nötigung und bedrohung ausgelegt werden und ne klage nach sich ziehen. dann wirds noch teurer!

Kommentar von Saarland60 am 4. September 2008 17:22

LOL! No risk, no fun.

Kommentar von 6546422d9d2ed84a9978501f88d4d86fsmallhotguenther am 4. September 2008 18:29

Mitglied bei Haus und Grund e.V. sind wir ja, nur leider können die nichts ausrichten. Habe heute den Anwalt konsultiert und der sagte mir, dass wirklich keine Hoffnung besteht, die rauszuschmeißen. Wir werden es mal mit eklatanten Mieterhöhungen probieren, sollte dies demnächst möglich sein.

Kommentar von Fda1878168e51e5975e9f605116c6748smallNORDANWALT am 5. September 2008 13:16

VORSICHTIG: Auch eine Mieterhöhung muß durch Vergleichswohnungen, Sachverständigengutachten oder Mietspiegel begründet sein, sonst gibt es einen Prozeß, der vorloren geht. Danke für das Kompliment, aber es stimmt schlicht nicht, daß die Anwälte vom Mieterverein aktiver etc. sind. Auch einen unliebsamen Mieter kann man weichkochen, trotz Mieterverein. Man muß aber ein bißchen Zeit und leider auch Geld mitbringen. Es gibt z.B. die Möglichkeit von Abmahnungen, nach denen im Wiederholungsfall gekündigt werden kann.


anonym
beantwortet von coolpix am 4. September 2008 15:04
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Wenn Ihr echte Hilfe und Beratung braucht trete in den Haus-, Wohnungs- und Grundverein ein, die beraten ausschlieslich Vermieter ect. Sind gesten auch eingetreten für 35.- € Jahresmiedgliedsbetrag. Google mal dann kommt Ihr auf die Gesamtdeutsche Seite von da aus zu den Landesverbänden und von dort zu den Orts- verbänden. Gibt es in eurer Stadt keinen Ortsverband kann man auch zur Nachbarstadt oder auch weiter. Eine Beratung bekamen wir sofort bei der Sprechstunde auch ohne Mitglied zu sein. Informiert Euch einfach mal

Kommentar von 6546422d9d2ed84a9978501f88d4d86fsmallhotguenther am 4. September 2008 18:34

Die Anwälte vom Mieterverein sind wesentlich aktiver, couragierter und aggressiver. Zudem ist das Recht hierbei meist auf der Seite der Mieter. Dabei wird oft die Tatsache ignoriert, dass nicht jeder Hauseigentümer gleich vermögend ist. War heute da,... sie können mir nicht helfen.


Virginia47
beantwortet von Virginia47 am 4. September 2008 12:35
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Räumungsklage würde ich auch ablehen, weil da für Dich noch höhere Kosten zukommen. Wenn ihm die Wohnung auf einmal nicht mehr passt, soll er doch selber ausziehen.

Kommentar von 6546422d9d2ed84a9978501f88d4d86fsmallhotguenther am 4. September 2008 12:43

Nur denkt der nicht daran, zu gehen, wenn er weiß, dass sein Terror ungestraft bleibt und er ohnehin nichts zu verlieren hat.


Virginia47
beantwortet von Virginia47 am 4. September 2008 12:33
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Vielleicht solltest Du doch mal einen Anwalt konsultieren. Ganz so schlechte Karten hast Du gar nicht:

forum.jurathek.de/showthread.php?t=5884

www.mieterschutzverein-mainz.de/aktuelle_urteile.htm#88%20C%20340/00

Kommentar von 6546422d9d2ed84a9978501f88d4d86fsmallhotguenther am 4. September 2008 12:43

Ich habe einen Anwalt eingeschaltet und der beabsichtigt denen zu kündigen. Er möchte eine ordentliche und eine außerordentliche Kündigung durchsetzen, allerdings würde der Mieter Widerspruch einlegen und so wäre eine Räumungsklage unausweichlich. Das ist mir zu riskant.


gertrude2
beantwortet von gertrude2 am 4. September 2008 12:04
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gegen mieterbund habt ihr schlechte karten. die beziehen sich auf die fakten und anscheinend hat die mieterin recht.

Kommentar von 6546422d9d2ed84a9978501f88d4d86fsmallhotguenther am 4. September 2008 12:06

Der Mieter mag denen das so dargestellt haben, aber tatsächlich sind seine Forderungen anmaßend und ungerechtfertigt. Zudem zeigt er sich nicht kooperativ, was die Behebung der Mängel angeht.

Kommentar von 07b6983d22e967beab2f3a156800f5a1smallgertrude2 am 4. September 2008 12:08

ohne beweise wird mieterbund bestimmt keinen anwalt einschalten. schließlich muß der anwalt auch bezahlt werden.

Kommentar von 6546422d9d2ed84a9978501f88d4d86fsmallhotguenther am 4. September 2008 12:41

Wie gesagt: Ich habe keine Ahnung wie die das denen dargestellt haben. Zudem haben die ihre eigenen Anwälte.


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