Wolpertinger am 30.10.2008 um 21:54 Uhr
Hallo,
um meine Frage zu verstehen muß ich etwas erklären. Ich arbeite in einen ambulanten Pflegedienst, wenn ich Dienst habe fahre ich mit einen Dienstauto und stelle mein Auto solange in die Tiefgarage.
Heute hat meine Chefin von unterwegs angerufen und mir erzählt das einer der anderen Mieter mich beschuldigt vor zwei Wochen eine Beule in sein Auto gefahren zu haben.
Sie erzählte mir auch, das der gleiche Mieter sie vorher angerufen hätte und gesagt hätte das das grüne Auto mit dem XY Kennzeichen ihm eine Beule in das Auto gefahren habe.
Also er meinte die gleiche Beule nur ein anderes Auto.
Ich habe mir ihm gesprochen und ihn gefragt wie diese unterschiedlichen Beschuldigungen zustande kommen und warum er sich nicht zumindest das Nummernschild gemerkt hätte oder die Polizei gerufen hat. Er antwortet mir, das mein Auto nicht da war als er die Beulen bemerkt hat.
Ich habe ihm gesagt, das ich keine Beule in sein Auto gefahren habe und nicht für eine Reparatur aufkommen werde.
Er meinte er würde das anders klären.
So nun meine Frage, kann er Anzeige erstatten? Und falls ja gegen was?
Vielen Dank für die Antworten Wolpertinger

Er kann machen was er will...erreichen kann er aber gar nichts außer sich lächerlich zu machen. Es fehlen ihm einfach die Beweise. Ich würde mir bei einer Anzeige in jedem Fall rechtliche Schritte offen halten. Kannst Du Dein Auto sicher unterstellen??? Ich habe so ein Gefühl das seine Aussage eine Drohung ist die an Deinem Auto ausgelassen werden könnte. Hast Du Zeugen für das Gespräch????

Wenn es wahr wäre, müssten an Deinem Dienstauto irgendwelche Lackspuren sein. Und es müssten grüne Lackspuren am geschädigten Auto sein. Und zwar exakt dieselbe RAL-Farbe.Wenn eine sichtbare Beule da ist, dann muß Dein Auto auf jeden Fall Spuren haben.Laß das doch mal von der Polizei abklären.
Wolpertinger am 30. Oktober 2008 22:00 Hallo habe mich wahrscheinlich nicht gut ausgedrückt, er beschwichtigt mich mit meinen privat Wagen eine Beule verursacht zu haben.
Das andere Auto, was er zuerst angeben hat ist auch ein privat Wagen.

Er kann Anzeige wegen Unfallflucht gegen Dich stellen. Die Polizei wird dann ihre Ermittlungen aufnehmen um festzustellen ob Dir ein strafbares Verhalten nachzuweisen ist.
Du hingegen kannst gegen ihn eine Anzeige wegen Verleumdung erstatten, denn - wie es scheint - sucht er lediglich einen "Täter" für seine Beule.

mach dir nicht so viele sorgen, wenn du es wirklich nicht gewesen bist. solche situation sind nicht sehr angenehm, weil man nicht so genau weiß, was einem erwartet, aber wenn an deinem auto nix gefunden wird, sollte die sache spätestens zu deinen gunsten entschieden sein. viel glück :-)

Wenn er nicht gesehen hat wer die Beule verursacht hat, kann er nur Anzeige gegen Unbekannt erstatten.

Das kann abgeklärt werden,in dem die Polizei das Dienstauto überprüft.Denn da müssen ja dann auch Lackschäden vorhanden sein.

Ich denke schon, dass er Anzeige erstatten kann undzwar gegen Unbekannt. Die Polizei wird sich dann der Sache annehmen u. ggf. Lackspuren im Labor untersuchen lassen, bzw. einen Gutachter hinzuziehen.
Ally32 am 30. Oktober 2008 22:03 Bei einer Beule macht die Polizei so einen Aufwand nicht, hatte selbst schon das Problem.
ghostwriter am 31. Oktober 2008 11:58 Bei einem Bekannten haben sie das aber schon so gemacht.Wie will man denn sonst einen solchen Fall lösen? Da könnte ja jeder kommen u.behaupten ich hätte irgendwem eine Beule ins Auto gefahren.

Er kann Anzeige erstatten gegen Unbekannt oder gegen dich. Gegen dich sollte er sich aber mit Beweisen sicher sein und diese auch vorlegen können. Ansonsten wäre das eine falsche Beschuldigung und die ist auch strafbar.
Nein entweder ich stelle mein privat Auto auf die Straße, bekomme dort ein Knöllchen oder aber ich Stelle es in die Tiefgaragen eine andere Möglichkeit habe ich nicht dort.
Zeugen für das Gespräch gab es natürlich nicht, war ja im Dienst.
was meinst Du mit rechtliche Schritte offen halten?
Kündige ihm an das wenn er weiter Dinge über Dich behauptet die er nicht beweisen kann das Du Dir rechtliche Schritte offen halten wirst. Mach das bewusst so allgemein!!!! Rechtliche Schritte könnte eine Anzeige oder Unterlassungsklage sein.
Wenn es noch einmal zu einem Gespräch kommen sollte nimm Dir immer einen Zeugen dazu oder bestehe auf Schriftverkehr!