Meine Mutter ist 63 und möchte vorzeitig in Rente gehen. Hat sie eine Chance, doch eine ungekürzte Rente zu erhalten? Ist eine Einmalzahlung aus eigenem Vermögen möglich und muss das der Rentenversicherer annehmen?

In Rente kann ein langjährig Versicherter schon gehen aber nicht ohne Kürzung. 0,3% pro Monat. D.h. 24 x 0,3 = 7,2 Kürzung. Einen Einmalbetrsg nachzahlen würde ich nie, denn das Geld wird sie als Rente wahrscheinlich nicht mehr herausbekommen. Denn, erstens ist der Effekt auf die Rentenhöhe nur sehr gering und zweitens wird durch den Nachhaltigkeitsfaktor die Rente auch in der Zukunft keine größeren Steigerungen mehr erfahren. Besser ist mit dem Einmalbetrag in irgendeiner Form privat vorsorgen. Das bringt mehr Rendite und das Kapital kann, wenn es ausreichend ist, auch noch vererbt werden.

Die ungekürzte Rente dürfte sie wohl kaum erhalten.
Falls sie Vermögen hat - klingt so - dann sollte sie dieses AUF KEINEN FALL als Einmalzahlung in die Rentenversicherung stecken, denn davon hätte sie praktisch gar nichts.
Das Geld sollte sie lieber in anderer Weise anlegen.
Wie, das hängt von ihren persönlichen Lebensumständen und der Höhe des Vermögens ab da - sollte sie sich individuell beraten lssen und die Angebote vergleichen.

Wenn sie erforderliche Zeit für eine volle Rente erreicht hat, kann sie in die ungekürzte Rente gehen. Das erfährt sie durch die Rentenversicherungsanstalt: kostenlos anrufen unter 0800-3331919, die Versicherungsnummer angeben und um die Berechnung der Rentenanwartschaft bitten. Darin erfährt sie, welche Rente sie zum heutigen Zeitpunkt bekäme und ab wann die volle Rente eintritt.
Wenn sie jetzt in Rente geht, darf sie bis zum 65. Lebensjahr 350 Euro monatlich hinzuverdienen, ab dem 65. Lebensjahr unbegrenzt.
Bei telf. Anfragen bekommt man, aus Sicherheitsgründen zu den persönlichen Daten keine Auskunft. Diese müssen immer schriftlich mit eigener Unterschrift bei der Rentenversicherungsanstalt eingereicht werden. Brufra
░critter░ am 29. Mai 2007 12:08 Es war auch keine tel. Auskunft gemeint, sondern nur die tel. Anforderung der Berechnung. Und die kommt dann ein paar Tage in schriftlicher Form. Tut mir leid, wenn das missverständlich rüberkam.
Die volle Rente wird sie erst mit 65 bekommen. Einzige Ausnahme, ein Vertrauensarzt attestiert eine Arbeitsunfähigkeit.
schurke am 29. Mai 2007 11:08 bei Arbeitsunfähigkeit gibt es keine Rente, nur bei Erwerbsunfähigkeit
░critter░ am 29. Mai 2007 11:21 Die volle Rente bekommt man auch vor dem 65., wenn die Anwartschaft dafür erfüllt ist (Monate). Wenn man bis zum 65. weiterarbeitet, fällt die Rente halt nur entsprechend höher aus.
krubi am 30. Mai 2007 11:20 Woher hast du das denn? Das wäre zu schön, um wahr zu sein .....