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Unfallwagen gekauft, was nun?

gefragt von Nacer1 am 07.11.2008 um 10:17 Uhr

Hallo,

habe mir ein Gebrauchtwagen gekauft, schon etwas älteres Modell (17 Jahre). Nun war ich in der Werkstatt und die sagten der hätte wohl nen Schaden gehabt. Dabei hab ich das Auto als unfallfrei gekauft. Der Verkäufer bestreitet das er einen Unfall hatte und weiß auch nichts von einem.

Wie kann ich ihm das denn nun beweisen? Er streitet alles ab. Ich werd ihn wohl anzeigen und verklagen müssen, da es so ja anscheinend nicht zu einer Lösung kommt.


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optimist
beantwortet von optimist am 7. November 2008 10:19
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Der Schaden muss zunächst von einem unabhängigen, vereidigten Gutachter festgestellt und dokumentiert werden, wenn eine Rückgängigmachung des Vertrags oder Minderung des Kaufpreises durchgesetzt werden soll. Es kann durchaus sein, dass der jetzige Verkäufer keinen Unfall hatte und auch nichts davon weiß, wenn er nicht der Erstbesitzer des KFZ war.


Wenne
beantwortet von Wenne am 7. November 2008 10:22
3x
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"...Wie kann ich ihm das denn nun beweisen?..."

Die einzige Möglichkeit wird wohl nur über die Werkstatt oder einen Gutachter gehen.

Sollte der Wagen allerdings schon mehrere Vorbesitzer gehabt haben (was bei 17 Jahren nicht so abwegig wäre!) wird es wohl schwer einem der Vorbesitzer den Unfall zu zu ordnen. Es ist ja nicht gesagt dass der letzte Besitzer von dem Schaden gewusst hat.


Tippse
beantwortet von Tippse am 7. November 2008 10:19
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Tschuldigung, aber was ist das für ein Wagen? Weil mit 17 Jahren kann das Fahrzeug ja nicht mehr allzu viel vekostet haben... da sind dann vermutlich die Gerichtskosten höher als der Streitwert...


YuLy42
beantwortet von YuLy42 am 7. November 2008 10:18
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So siehts aus, die Frage?

Kommentar von Bdf71a08a26db27ae0eb65fcab30fbfdsmallYuLy42 am 7. November 2008 11:11

@ Nacer1: Sorry für den Schnellschuss...


anonym
beantwortet von Nacer1 am 7. November 2008 10:32
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Das Auto hab nicht ganz 3000 Euro gekostet. Was kostet denn ein Gutachten?

Ihr meint der Staatsanwalt wird ohne Gutachten das alles untern Tisch fallen lassen?


Kommentar von Regenmacher am 7. November 2008 10:52

Da hat der Staatsanwalt kein Interesse dran, deine Forderungen musst du in einem Zivilprozess durchsetzen. Und bei solch einem alten Auto legst du in jedem Fall drauf.


anonym
beantwortet von Nacer1 am 7. November 2008 12:46
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Also sollte ich es lieber lassen und das Auto verkaufen..... so ein Mist.


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