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Unfallversichert als Beifahrer auf einer Rennstrecke?

gefragt von cliffhanger am 07.08.2008 um 10:15 Uhr

Ein Freund fährt mit seinem Privatauto ab und zu auf dem für die Öffentlichkeit zugänglichen Teil des Nürburgrings und hat mich eingeladen mal als Beifahrer mit zu fahren. Bin ich denn dann überhaupt unfallversichert falls mir irgendwas zustößt?

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Versicherungen x 562 Unfallversicherung x 185 Nürburgring x 22

anonym
beantwortet von boris66 am 8. August 2008 09:11
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ausgeschlossen sind veranstaltungen, bei denen es um die erzielung von höchstgeschwindigkeiten geht. ich gehe davon aus, daß ihr an "touristenfahrten" teilnehmt - zum kennenlernen der strecke... dann ist das versichert. es kann aber sein, daß die schadenabteilung schwierigkeiten macht. informiert euch, ob bei diesen veranstaltungen die stvo gilt, dann kann sich der vr nicht weigern zu zahlen..


anonym
beantwortet von Frank5000 am 7. August 2008 11:06
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Das ist fraglich. Die Private Unfall schliesst Rennveranstaltungen in der Regel aus.

ABER: Es gab neulich ein Gerichtsurteil. Der Unfallverursacher fuhr mit Bekannten auf dem Ring. Das Ziel war das man die Strecke in einer vorgegebenen Zeit schaffen musste. Der Unfallverursacher kam wegen überhöhter Geschwindigkeit von der Strecke ab. Die Versicherung wollte nicht zahlen. Das Gericht meinte das es bei einer vorgegebenen Zeit nicht um eine möglichst kurze Zeit gehe und das es auch nicht um Punkte oder Geld ginge und daher das Ganze nicht den Charakter einer Rennsportveranstaltung habe. Daher musste die Versicherung leisten.

Aber ob das so übertragbar ist ist ne andere Frage.

Daran sieht man das das persönliche Gefühl das hier die Meisten haben wieder einmal nicht immer der Rechtssprechung entspricht ;-)


Isartaucher
beantwortet von Isartaucher am 7. August 2008 10:30
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Die meisten Kfz-Versicherungen versichern m.E. nur den bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Autos. Hobby-Autorennen gehört dazu wohl eher nicht.

Meist ist es aber so, dass die Versicherung trotzdem zahlt, den Eigentümer/Fahrer aber anschließend in Regress nimmt.


anonym
beantwortet von timtaler am 7. August 2008 10:26
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Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie sich als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeuges an Fahrtveranstaltungen einschließlich der dazugehörigen Übungsfahrten beteiligt, bei denen es auch auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt, sind laut meiner Unfallversicherung nicht abgedeckt. Also entweder dem Fahrer vertrauen oder nicht einsteigen...


andreas48
beantwortet von andreas48 am 7. August 2008 10:24
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nein, weil dieses Risiko auf deine Kosten geht und falls du selbst eine private Unfallversicherung hast, würde ich dort mal nachfragen ob das Risiko bei ab und zu-Fahrten mit eingeschlossen sit

ansonsten hast du maximal den Schutz der Haftpflichtversicherung, was aber keine Invaliditätsleistungen beinhaltet


anonym
beantwortet von Mietnormade am 7. August 2008 10:17
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In Deiner Unfallversicherung wir sicher wie überall die Klausel mit dem Autorennen stehen?


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