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Unfallsituation...wer ist schuld?

gefragt von SilberkieselSilberkiesel am 18.04.2008 um 19:31 Uhr

Folgende Situation: Ein Fahrradfahrer steht mit einem Kleintransporter zusammen an der Ampel. Der Radfahrer will geradeaus, der Autofahrer rechts abbiegen.Der Autofahrer erfasst beim Abbiegen den Radfahrer mit dem seitlichen Heck sodass dieser sich das Bein bricht. Es existiert ein Radweg auf dem Gehweg der nicht benutzt wurde..wer ist schuld? Heute morgen meiner Nachbarin passiert die sich jetzt fragt wer die Schuld trägt...Kann jemand die Situation richtig beurteilen?

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Unfall x 1.207 Schuld x 86 Radfahrer x 49

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DerTroll
beantwortet von DerTroll am 18. April 2008 19:34
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Hilfreichste Antwort

Der Autofahrer ist schuld. Seit einiger Zeit muß man vorhandene Radwege nicht mehr benutzen, wenn man auf der Straße besser fahren kann. Und wer Abbiegt muß dem dem Verkehr, dessen Bahn er dadurch kreuzt, Vorrang gewähren.

Kommentar von Simple_avatar10smallSilberkiesel am 18. April 2008 19:38

Das mit dem Radweg war für mich der Knackpunkt..vielen Dank!


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Geisterfahrer
beantwortet von Geisterfahrer am 18. April 2008 19:33
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Hat mit dem Radweg nichts zu tun, Autofahrer hat Schuld.

Kommentar von 5ccb09e6d52b81dec198598044ca2482smallNylonliebe am 18. April 2008 19:44

DH. Nun war es ein Fahrradfahrer. Aber auch Mopeds, Roller und Motorräder stehen rechts neben dem Wagen, der nach rechts abbiegen will. DER AUTOFAHRER HAT IMMER SCHULD. Er kann sich auch nicht darauf berufen, dass er einen toten Winkel hat.

Kommentar von 399bad907493326c9d20ad5991e9194fsmallmanni1937 am 18. April 2008 19:52

DH


andreas48
beantwortet von andreas48 am 18. April 2008 19:34
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der Autofahrer, weil er sich vor dem Abbiegen zu informieren hat, ob alles frei ist..


sweetlsixteen
beantwortet von sweetlsixteen am 18. April 2008 20:17
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In der Fahrschule lernt man,dass Lastwagen ect.einen "toten Winkel" haben. Ferner lernt man dort dass Radwege nicht zum Vergnügen gebaut werden.Der Radfahrer hat deshalb zumindest Teilschuld. Wenn der Radweg den Unfall hätte verhindern können,vielleicht sogar Vollschuld.

Kommentar von Drachentoeter am 25. Februar 2009 08:06

Nein der Autofahrer ist schuld, er muss sich beim Abbiegen vergewissern das er niemanden gefährdet. Der tote Winkel reicht als Entschuldigung nicht aus.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 18. April 2008 19:43
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Der Autofahrer hat Schuld, weil er durch das Abbiegen das Wegerecht des Radfahrers gebrochen hat!


bkanu
beantwortet von bkanu am 18. April 2008 19:37
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wer rechts abbiegt muss sich vergewissern, das er niemanden (Fahrradfahrer, Fussgänger) gefährdet


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 18. April 2008 19:35
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Prima vista wird hier jedenfalls die Versicherung des Kleintransporters den Schaden regulieren müssen. Dies bereits aus Gefährdungshaftung.

(Zur Schuldfrage wären weitere Ermittlungen erforderlich.)


Royal
beantwortet von Royal am 17. Juni 2008 11:38
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Kommt darauf an wer den besseren anwalt hat.


Qetan
beantwortet von Qetan am 18. April 2008 21:00
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Ganz klar der Autofahrer.


cherr
beantwortet von cherr am 18. April 2008 19:35
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befinden sich beide auf der Hauptstraße hat immer der von rechts vorfahrt, also der Radfahrer


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 18. April 2008 19:34
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Der Autofahrer. Er muss damit rechnen, dass rechts ein Fahrradfahrer kommen kann.


anonym
beantwortet von lamouroso am 18. April 2008 19:33
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Denke der Autofahrer, weil beim Rechtsabbiegen muss nach rechts geschaut werden ob alles frei ist.


regideur
beantwortet von regideur am 18. April 2008 19:33
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Autofahrer ist schuldig! Rechts vor links nicht beachtet!

Kommentar von Simple_avatar10smallSilberkiesel am 18. April 2008 19:35

Sie standen nebeneinander an der Kreuzung

Kommentar von 8f8fce5153a07c2a63f86b38ea633039smallDerTroll am 18. April 2008 19:35

richtig der Autofahrer hat schuld. Aber das hat nichts mit rechts vor links zu tun.

Kommentar von Fff8980325da1bf492818b324613ee91smallGeisterfahrer am 18. April 2008 19:36

rechts vor links, lol


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