Folgende Situation: Ein Fahrradfahrer steht mit einem Kleintransporter zusammen an der Ampel. Der Radfahrer will geradeaus, der Autofahrer rechts abbiegen.Der Autofahrer erfasst beim Abbiegen den Radfahrer mit dem seitlichen Heck sodass dieser sich das Bein bricht. Es existiert ein Radweg auf dem Gehweg der nicht benutzt wurde..wer ist schuld? Heute morgen meiner Nachbarin passiert die sich jetzt fragt wer die Schuld trägt...Kann jemand die Situation richtig beurteilen?

Der Autofahrer ist schuld. Seit einiger Zeit muß man vorhandene Radwege nicht mehr benutzen, wenn man auf der Straße besser fahren kann. Und wer Abbiegt muß dem dem Verkehr, dessen Bahn er dadurch kreuzt, Vorrang gewähren.

Hat mit dem Radweg nichts zu tun, Autofahrer hat Schuld.
Nylonliebe am 18. April 2008 19:44 DH. Nun war es ein Fahrradfahrer. Aber auch Mopeds, Roller und Motorräder stehen rechts neben dem Wagen, der nach rechts abbiegen will. DER AUTOFAHRER HAT IMMER SCHULD. Er kann sich auch nicht darauf berufen, dass er einen toten Winkel hat.
manni1937 am 18. April 2008 19:52 DH

der Autofahrer, weil er sich vor dem Abbiegen zu informieren hat, ob alles frei ist..
In der Fahrschule lernt man,dass Lastwagen ect.einen "toten Winkel" haben. Ferner lernt man dort dass Radwege nicht zum Vergnügen gebaut werden.Der Radfahrer hat deshalb zumindest Teilschuld. Wenn der Radweg den Unfall hätte verhindern können,vielleicht sogar Vollschuld.
Nein der Autofahrer ist schuld, er muss sich beim Abbiegen vergewissern das er niemanden gefährdet. Der tote Winkel reicht als Entschuldigung nicht aus.

Der Autofahrer hat Schuld, weil er durch das Abbiegen das Wegerecht des Radfahrers gebrochen hat!

wer rechts abbiegt muss sich vergewissern, das er niemanden (Fahrradfahrer, Fussgänger) gefährdet

Prima vista wird hier jedenfalls die Versicherung des Kleintransporters den Schaden regulieren müssen. Dies bereits aus Gefährdungshaftung.
(Zur Schuldfrage wären weitere Ermittlungen erforderlich.)

befinden sich beide auf der Hauptstraße hat immer der von rechts vorfahrt, also der Radfahrer

Der Autofahrer. Er muss damit rechnen, dass rechts ein Fahrradfahrer kommen kann.
Denke der Autofahrer, weil beim Rechtsabbiegen muss nach rechts geschaut werden ob alles frei ist.

Autofahrer ist schuldig! Rechts vor links nicht beachtet!
Sie standen nebeneinander an der Kreuzung
DerTroll am 18. April 2008 19:35 richtig der Autofahrer hat schuld. Aber das hat nichts mit rechts vor links zu tun.
Geisterfahrer am 18. April 2008 19:36 rechts vor links, lol
Das mit dem Radweg war für mich der Knackpunkt..vielen Dank!