hatte einen unfall vor ca. monaten. war nur blechschaden. habe es reparieren lassen aus eigener tasche. habe das geld von der versicherung von der gegenseite auch bekommen. alles so weit so schön. nun meine frage kann ich das auto jetzt verkaufen???will die versicherung von der gegenseite dann das geld zurück???hatt mal im fernsehen einen bericht gesehen wo gemeint wurde "wenn man das geld von der anderen versicherung bekommen hat und das auto repariert hat muss man es mindestens noch ein jahr auf seinen namen angemeldet haben ansonsten muss man das geld wieder zurückerstatten" will das uto verkaufen eigentlich jetzt aber bin mir nicht sicher ob es sowas gibt wegen der zurückerstattung danke schonmal für die hilfe..
Das Geld braucht man nicht zurückzuzahlen. Es ist ja als Ersatz für den entstandenen Schaden gezahlt worden. Wenn das Fahrzeug jetzt beschädigt verkauft wird, ist der Verkaufspreis wegen des Schadens ja auch geringer. So gleicht sich das aus.
bin mir nicht ganz sicher, aber damit ist der Unfallschaden sicher erledigt. Das Auto müsste ja auch veräußerbar sein, wenn Du ab heute nicht mehr in der Lage wärst ein Kfz. zu führen. Da kann ja sicherlich die Versicherung nicht rückwirkend von Dir verlagen, das Auto so lange zu behalten - bis ein Jahr vergangen ist. Bei Abmeldung das Kfz. erfährt die Versicherung auch nicht, ob Du es verkauft oder nur stillgelegt hast. Es sei denn, der Käufer ist bei der selben Versicherung.