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Unfallschaden an einem alten Auto, muss man Neuteil zahlen obwohl es nicht repariert werden soll ?

gefragt von MarkEng am 28.05.2009 um 7:49 Uhr

Hallo liebe Community, meine Frage : Der Sohn meiner Freundin ist mit dem Auto eines Freundes beim ausparken leicht gegen ein anderes gestoßen. Das Auto des Freundes hat keinen Schaden, der Unfallgegner kommt jetzt mit einem kostenvoranschlag von 600 Euro für eine komplett neue Stoßstange mit Lackierung, das Auto ist ein alter Ford Eskord und soll bald wegkommen, den Schaden will er nicht reparieren lassen, nur das Geld kassieren. Ist die höhe der Forderung unter diesen Umständen angemessen ? Der Sohn hat erst aufgrund der Wirtschaftlichen Lage seine Lehrstelle verloren und die Mutter ist allein Erziehend, jeder Euro zuviel tut weh. Wobei sich niemand drücken will wenn die Forderung rechtlich ok ist. Der Versicherung wurde der Schaden nicht gemeldet, da die beiden Jungs das ganze erst verheimlichen wollten und das Auto dem Vater des Freundes gehört.

Danke ! ;)


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maiki01
beantwortet von maiki01 am 28. Mai 2009 07:55
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Das ist richtig. Der Autobesitzer kann die vollen Reparatukosten verlangen. Ob er das Auto reparieren läßt oder nicht, ist seine Sache. Er braucht den Schaden auch nur bei seiner Versicherung melden, wenn er Vollkasko versichert ist, was ich bei einem alten Auto nicht glaube, oder wenn jemand anderem ein Schaden zugefügt wurde


anonym
beantwortet von newcomer am 28. Mai 2009 07:58
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wenn er das Auto in einer Fachwerkstatt reparieren lassen würde, ist der Preis durchaus gerechtfertigt. Neue Stosstange mit Lackierung hat seinen Preis. Rede mal mit deiner Freundin, ob ihr euch nicht einigen könnt.


Kirschkind
beantwortet von Kirschkind am 28. Mai 2009 07:59
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hallo :-) ich denke er wird um die zahlung des schadens nicht herrum kommen , da ihr ja nicht beweisen könnt das das auto wegkommt, genauso wenig wie man beweisen kann das er das geld nicht für die reperatur nimmt sondern es einbehällt und sonstwas damit macht ...letztlich ist es auch bestimmt egal was er mit dem auto macht ,, den schaden den man macht muss man ja trotzdem immer begleichen egal ob das auto wegkommt oder nicht ,denn man muss für gerade stehen was man gemacht hat ,.. die familiären verhälnisse sind natürlich jetzt auch wenig förderlich und schön das ist wohl war aber das , jedoch interessiert sowas eine firma, rechnung, geschädigten wenig ...

trotzdem euch viel glück villeicht schafft ihrs ja trotzdem irgendwie .. obwohl ich der meinung bin egal was mabn getan hat , man sollte dafür gerade stehn ..


NicoDeluxe
beantwortet von NicoDeluxe am 28. Mai 2009 07:59
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hallo erstmal! also ist schwierig....wenn er das auto sowieso verschrotten lassen will...sehr arglistig die kohle dafür abzwacken zu wollen.... er kann aber auch nicht zum anwalt gehen... weil der schaden nicht polizeilich aufgenommen wurde, somit hat er keinen beweis wer der verursacher ist...es sei denn er hat zeugen......am besten ihr einigt euch auf minimale raten...wie lange hat er denn das auto voraussichtlich noch?


KleineFrage
beantwortet von KleineFrage am 28. Mai 2009 08:00
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Sicherlich steht dem Geschädigten eine Entschädigung zu. Jedoch muss ich sagen, dass ich es an Stelle des Verursachers darauf ankommen lassen würde. Das der Wagen verkauft werden soll ist an sich unwichtig... aber nicht, dass das Geld kassiert wird aber die reparatur nicht stattfindet. Es kann ja nicht sein, dass sich der Geschädigte durch den Vorfall bereichert.

Der Fall wurde weder der Polizei noch der Versicherung gemeldet. Ich würde es so handhaben:

Entweder,

  • der Wagen kommt in die Werkstatt, wird repariert und der Unfallverursacher bezahlt vorort selbst die Rechnung...

  • oder ich würde gar nichts machen und sehen, was passiert... Solange man die Zahlung nicht grundsätzlich verweigert, sollte eigentlich nichts passieren können...

Aber das ist nur meine Meinung!


Kommentar von Simple_avatar8smallJule1973 am 28. Mai 2009 08:10

soweit ich weiß, ist es aber wirklich egal, ob derjenige die Reparatur wirklich durchführen lässt oder nicht. Der entstandene Schaden ist zu schätzen und zu ersetzen - ob dann die Reparatur erfolgt oder nicht, bleibt dem Halter überlassen. Ich würde ggf. überlegen, selbst einen Gutachter einzuschalten, um eine zweite SChätzung zu bekommen, aber ob sich das bei der Summe lohnt?


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