Unfallfragebogen meiner Krankenkasse, wie ausfüllen?

3 Antworten

Da mußt du nicht so tief ins Detail gehen, geht doch

bestimmt um die entstandenen Verletzungen. Schreib doch, in der

Kurve auf dem Schotter ins rutschen gekommen und somit auf die Seite gestürzt.

Wenn keine Kopfverletzungen sind, würde ich den Helm nicht erwähnen.

Würde den Unfallhergang in etwa so Beschreiben in etwa: Bin zusammen mit einem Bekannten auf dem Motorrad gefahren. Dieser musste eine Vollbremsung durchführen aufgrund eines Verkehrshinternisses hinter einer Kurve. Da die Straße mit Schotter belegt war, verlor das Motorrad den Grip und wir kamen zu Fall und haben uns die Verletzungen zugezogen.

Namen von deinem Freund musst du eh erstmal nicht angeben und dass er keinen Schein hat auch nicht.

So hast du alles wahrheitsgemäß ausgefüllt, und es sollten keine nähreren Fragen kommen.

Natürlich musst du den Fragebogen wahrheitsgemäß beantworten. Sonst hast du auch gleich noch eine Anzeige wegen versuchten Betruges 

Wenn ein Mensch zu Schaden gekommen ist, sagt die Polizei unter Garantie nicht, dass sie nichts machen kann.

Bei Personenschäden ermittelt grundsätzlich die Staatsanwaltschaft.

Die Krankenversicherung will natürlich wissen, von wem sie ihr Geld zurück bekommt.

Wenn du mit 15 noch nicht zahlungsfähig bist, wird sie die Forderung titulieren lassen und hat dann 30 Jahre Zeit das Geld von die einzufordern.