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Unfallflucht in der Probezeit

gefragt von littlekitty86 am 05.05.2009 um 12:15 Uhr

Hallo ...

Mir ist gestern was echt blödes passiert ... Beim Einparken bin ich ausversehen ganz leicht an einen anderen parkenden PKW gestoßen, da die parklücke etwas zu klein war habe ich auf dem selben parkplatz in einer anderen Lücke geparkt .... Bin danach ausgestiegen und habe an meinem Auto geschaut aber ich habe nichts gesehen, da ich ihn ja auch nur berührt habe ... Habe dann an dem anderen PKW geschaut und konnte auch nichts von einem Schaden erkennen, habe mir daher nichts gedacht und bin schwimmen gegangen ... nach ca. 1 Stunde wurde ich ausgerufen ... also mein Kennzeichen, ich bin natürlich sofort raus, da stand auch schon die Polizei und hat mir gesagt ich werde der fahrerflucht beschuldigt, da mich auch welche beobachtet haben. Der Polizist selbst sagt das der Schaden sehr gering sei, also wahrscheinlich nur sehr sehr leichte Lackspuren!!! Ich habe natürlich jetzt Angst meinen Führerschein zu verlieren, da ich ihn ja auch erst seit einer Woche habe!!! Was könnte denn jetzt auf mich zukommen ... Ich bin mit dieser Situation vollkommen überfordert und weiß nicht was ich machen soll .... Wenn ich an dem anderen Auto einen Schaden gesehen hätte, hätte ich den Vorfall auch sofort der Polizei gemeldet aber ich habe einfach nichts gesehen. Wäre über jegliche Hilfe echt dankbar ....

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recht x 35.177 verkehr x 1.864 unfallflucht-in-probezeit x 1

anonym
beantwortet von mig112 am 5. Mai 2009 12:18
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Du hast mit die größte Schweinerei begangen, die in Deutschland fast schon üblich ist. Deshalb ist der Gesetzgeber auch sehr rigide: Erhebliche Geldbuße, 7 Punkte und Lappen weg, achso und versichert bist du auch nicht (faktisch)!!!

Allerdings könntest du zu Kreuze kriechen und dich mit dem Geschädigten gutstellen - das macht sich toll in der Akte des Staatsanwaltes! Der könnte dann wegen geringer Schuld eine kleinere Strafe verhängen... Verzichte auf einen Anwalt!!!

Kommentar von Gezill am 5. Mai 2009 12:21

so ein quatsch! siehe meine antwort unten! bei mir gabs weder punkte, noch nachschulung oder sonstige folgen!

es sei denn, das alles hat sich in den letzten 15 jahren extrem verschärft.

Kommentar von mig112 am 5. Mai 2009 12:32

@Gezill: Du weißt offensichtlich nicht, was du tun musst, wenn du "keine Ahnung hast"... - einfach mal nichts schreiben!

Fahrerflucht bei tätiger Reue, wenn das Gericht die Strafe mildert oder von Strafe absieht (Unfall im ruhenden Verkehr, geringer Sachschaden, nachträgliche Meldung des Täters innerhalb von 24 Stunden) 5 Punkte;
Sonstige Fälle der Fahrerflucht 7 Punkte.

Kommentar von Gezill am 5. Mai 2009 12:48

aha. offenbar gibt es wohl nicht mehr die möglichkeit, dass das verfahren eingestellt wird. sorry, da habe ich dann wohl wirklich keine ahnung...

Kommentar von mig112 am 5. Mai 2009 12:55

Ok, einverstanden; DU hattest ja meine Antwort auch als Quatsch bezeichnet und da reagier ich halt empfindlich ;-)

Kommentar von Gezill am 5. Mai 2009 13:05

nur insofern quatsch, da es sich so anhörte als MÜSSE dies passieren nicht wie als KÖNNE das passieren. inhaltlich natürlich nicht quartsch, will ja gar nicht bestreiten, dass der fall so ausgehen KANN

Kommentar von 629308504fc6d3543121af7476c00498smallPumukl am 5. Mai 2009 13:51

Na, habt ich euch wieder lieb ???


stef1601
beantwortet von stef1601 am 5. Mai 2009 12:18
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da musst du nun durch! sorry, aber man darf sich nicht enternen, auch wenn man nix sieht! Du bist aber dran gekommen und bist verpflichtet sofort dich zu stellen.


anonym
beantwortet von Innereiensalat am 5. Mai 2009 12:17
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Ob man ein en Schaden sieht ode rnicht, man muß nunmal die Polizei verständigen oer zumindest seine Daten hinterlassen.
Ist leider in der Tat Fahrerflucht, ob das automatisch zu einer Anzeige kommt weis ich nicht.
Fahrerflucht ist natürlich Führerscheinentzug .

Kommentar von 58d6e65901d16a1c1518d0a1ad09d0f6smallstef1601 am 5. Mai 2009 12:19

Daten hinterlassen reicht nicht aus...das wäre auch Fahrerflucht!

Kommentar von Innereiensalat am 5. Mai 2009 12:21

Ja da hast glaub ich recht. Aber was machen wenn man kein Handy hat ?


anonym
beantwortet von espressionant am 6. Mai 2009 10:16
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welche Aussage vor dem Polizisten hast Du denn gemacht. Ich steige auch manchmal aus um zu schauen ob noch Platz ist. Dann stellt man fest, es reicht nicht aus und fährt wieder weg. Wenn Du behauptest nachgeschaut zu haben und zur Entscheidung gekommen bist, keinen Unfall verursacht zu haben, dann können sie dir nur dann eine Unfallflucht anhängen, wenn Du mit Deiner Erfahrung den Unfall hättest erkennen müssen.
Warum in DE Autos für so heilig gehalten werden, dass ein kleiner Kratzer gleich ein Drama sein soll ist für mich nicht zu verstehen. Man sollte ein Gesetz einführen, dass leichte Berührungen von Autos kein Unfall sind.

Kommentar von littlekitty86 am 6. Mai 2009 21:02

Leider hatte ich nicht mehr wirklich viel Zeit zu überlegen was ich am besten sagen sollte ... Habe gesagt, das ich gemerkt habe das ich das berührt habe, bin ausgestiegen um zu schauen ob ein Schaden entstanden ist und habe nichts gesehen, habe mir daher nichts gedacht und bin weg gegangen .... Was ich allerdings komisch finde ist ... Ich habe gestern angerufen um mich bei dem Typen zu Entschuldigen, das es wirklich nicht meine Absicht war und ich es einfach nicht gesehen habe ... Ich habe gefragt was an seinem Auto kaputt wäre und er sagte die Stoßstange ist verbogen, der innere Kotflügel sei beschädigt, die Radkappe und Lackschäden, dafür das ich nur leicht ran gekommen bin, finde ich die Schäden ein bisschen weit her geholt ... Der will mir mit sicherheit seine bereits vorhandenen Schäden anhängen ... Ich weiß auch nicht so recht was ich machen soll ... Ist halt alles verdammt doof gelaufen!!!


anonym
beantwortet von littlekitty86 am 5. Mai 2009 12:27
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Ich finde auch das da nicht wirklich von fahrerflucht die rede sein kann ... ich habe ja schließlich noch auf dem selben parkplatz gestanden, Fahrerflucht wäre doch wenn ich gleich weg gefahren wäre oder sehe ich das falsch ???

Kommentar von mig112 am 5. Mai 2009 12:35

Das siehst du völlig FALSCH!!!

>Fahrerflucht mit 200€ Schaden; in Probezeit.Wie hoch Strafe? Hallo,

war mal Unfallbeteiligter, bei dem mein Auto von einen anderen an der kompletten Fahrerseite demoliert wurde und der Unfallgegner flüchtete. Durch die Polizeiermittlungen wurde er ermittelt. Er besass auch den Führerschein auf Probe. Er musste seine Fahrerlaubnis abgeben, wurde für 2 Jahre gesperrt, musste den Führerschein komplett wieder neu machen, inkl. Fahrstunden. Zusätzlich bekam er noch eine Geldstrafe.

http://www.123recht.net/forumtopic.asp?topicid=57666&ccheck=1


Mysticdevil
beantwortet von Mysticdevil am 5. Mai 2009 12:24
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Prinzipiell ist es so dass du in dem Moment wo du aussteigst und nachschaust eine Fahrerflucht bestreiten kannst.Allerdings kommt es auf den Bearbeiter an ob er das dann so akzeptieren will.Oder du kannst dir ja auch gemerkt haben wie das Kennzeichen des anderen war und wolltest dich mit ihm in Verbindung setzen nach dem schwimmen zumindest kannst du das behaupten.Ich würd dir aber zu einem Anwalt raten,zumindest solltest du dich beraten lassen. Eine Beratung ist oft kostenlos.


almmichel
beantwortet von almmichel am 5. Mai 2009 12:23
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Versuche dich auf gutem Wege mit dem Geschädigten zu einigen. Mit einer Strafe mußt du wohl rechnen.

Kommentar von littlekitty86 am 5. Mai 2009 12:24

Das heißt ich soll ihn kontaktieren oder doch erstmal abwarten was die polizei sagt ???

Kommentar von Aa816d345431cfb29daf2edd6600613dsmallalmmichel am 5. Mai 2009 14:53

In jedem Fall Kontakt mit Ihm aufnehmen.


anonym
beantwortet von Gezill am 5. Mai 2009 12:20
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also, mir ist vor 15 jahren das gleiche passiert. und es hatte keine folgen, das verfahren wegen fahrerflucht wurde eingestellt. also warte erstmal ab, dann kannst du immer noch einen anwalt einschalten. da du dich einsichtig zeigst, musst du vermutlich gar nichts befürchten.

Kommentar von littlekitty86 am 5. Mai 2009 12:23

Vielen Dank ... mal schauen was kommt

Kommentar von Innereiensalat am 5. Mai 2009 12:23

In 15 Jahren kann sich und wird sich gesetzlich so einiges verändert haben.

Kommentar von mig112 am 5. Mai 2009 12:34

Fahrerflucht bei tätiger Reue, wenn das Gericht die Strafe mildert oder von Strafe absieht (Unfall im ruhenden Verkehr, geringer Sachschaden, nachträgliche Meldung des Täters innerhalb von 24 Stunden) 5 Punkte Sonstige Fälle der Fahrerflucht 7 Punkte.

Kommentar von hundini am 5. Mai 2009 12:39

In den 15 Jahren hat sich einiges verändert. Besonders für Fahranfänger. Du bist verpflichtet, ein Weile zu warten, ob der andere Fahrer kommt.


anonym
beantwortet von luckyly am 5. Mai 2009 12:19
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ich würde einen Anwalt fragen. Drücke dir die Daumen, dass alles gut geht.


krizekrazi
beantwortet von krizekrazi am 5. Mai 2009 12:19
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Es handlet sich hier um ein Bagatelle wenn man nichts sieht. Am besten sich entschuldigen und so versuchen die Sache in Ordnung zu bringen.

Kommentar von littlekitty86 am 5. Mai 2009 12:21

soll ich erstmal abwarten was kommt oder dem jenigen den ich ans auto gefahren bin anrufen und sagen das ich dem schaden einfach nicht gesehen bin ... Ich meine ich bin ja auch nicht vom Fach

Kommentar von Gezill am 5. Mai 2009 12:28

wenn du weißt, wer der geschädigte ist, würde ich mich auf jeden fall bei dem melden. bzw. ansnsten bei der polizei nach dem geschädigten fragen.


anonym
beantwortet von samirax5 am 5. Mai 2009 12:19
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Ich denke, du kannst mit einer nachschulung rechnen. Fahrerflucht, auch wenn nur im geringsten Fall was passiert ist, ist ziemlich übel.


heialex
beantwortet von heialex am 5. Mai 2009 12:18
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Da kann dir nur ein Rechtsanwalt helfen.


anonym
beantwortet von AliceDreamworld am 5. Mai 2009 12:17
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da bleibt dir wohl nichts, als abwarten was von der Polizei kommt. Hast denen ja bestimmt schon gesagt dass da nix zu sehen war... frag deinen Anwalt was man da machen kann


susimwald
beantwortet von susimwald am 5. Mai 2009 12:17
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Rechtliche Auskunft einholen.


Husband2
beantwortet von Husband2 am 5. Mai 2009 12:17
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Die Zeugen werden ja auch gesehen haben, dass Du nach einem möglichen Schaden geschaut hast. Da Du nix gesehen hast, mußtest Du von keinem Schaden ausgehen. Frag lieber einen Rechtsanwalt, sonst ist der Schein weg!


anonym
beantwortet von Tumba am 5. Mai 2009 12:17
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Wende Dich an einen Anwalt, den wirst Du brauchen.

Kommentar von mig112 am 5. Mai 2009 12:20

Aha...


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