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Unfallflucht durch jemand anderes, Polizei behauptet ich sei gefahren, wie können die das denn nachweisen ?

gefragt von micpeli am 12.06.2007 um 14:24 Uhr

Hallo, jemand mir unbekanntes hat sich mein Auto geschnappt während ich schlief, ich denke mal es war ein Bekannter,der den Abend bei mir war und sich als ich geschlafen hatte, meinen Autoschlüssel geschnappt hat.Ich kenne diesen Bekannten nur flüchtig, kenne nur seinen Vornamen ( Daniel ). Mitten in der Nacht stand dann die Poilzei vor der Tür und behauptet nun, das ich das Auto gefahren habe, wie kann die das denn jetzt nachweisen ? Ich weiss ja noch nicht einmal wo sich der Unfall ereignet haben soll. Das hat man mir nicht gesagt.


Reply


anonym
beantwortet von karlhorst am 12. Juni 2007 14:31
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Am besten sofort einen Anwalt einschalten! Die Polizei hält sich natürlich erst einmal an den Besitzer des Fahrzeugs! Wenn ihr angeblicher Bekannte ihr Auto unberechtigter Weise genommen hat, warum haben Sie dann ihren Bekannten nicht angezeigt? Jedenfalls eine sehr verfahrene Situation!

Kommentar von micpeli am 12. Juni 2007 14:42

Ich habe den Bekannten nicht angezeigt, da ich ja nicht genau weiss ob er es war. Es besteht der Verdacht.

Kommentar von karlhorst am 12. Juni 2007 15:03

Dann mache gleich eine Anzeige gegen Unbekannt und erkläre, mit wem du zuletzt zusammen warst!


anonym
beantwortet von Regenmacher am 12. Juni 2007 14:33
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Tja, dann wird die Polizei gegen Unbekannt ermitteln und wehe man findet keine fremden, sondern nur deine Fingerprints am Lenrad.


jason808
beantwortet von jason808 am 12. Juni 2007 14:31
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Genau kann ich dir das auch nicht sagen! Dumm nur das er den Schlüssel zum Fahrzeug hatte und der Wagen nicht geklaut gemeldet war! Aber im Grunde können sie dir das nicht nachweisen außer der jemand der Fährt wird geblitzt ;)

Kommentar von Beda760498d57432cd794cefcd95dc3dsmalljason808 am 12. Juni 2007 14:39

Waren am Unfall den Menschen beteiligt?

Kommentar von micpeli am 12. Juni 2007 14:41

Laut der Polizei gab es "nur" Sachschaden


Mokli1
beantwortet von Mokli1 am 12. Juni 2007 14:53
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Das ist alles etwas sehr seltsam, Du sprichtst von einem Bekannten, den Du nicht kennst, nur den Vornamen, läßt jemanden, den Du nicht kennst in deiner Wohnung, während du schläfst und dann baut er mit deinem Auto einen Unfall. Vor ein Paar Stunden fragst Du nach Einstellung eines Verfahrens gegen Geldstrafe. Bist du sicher, dass es so war, wie du schreibst. Dann würde ich bei der Polizei auch eine klare Aussage machen.

Kommentar von micpeli am 12. Juni 2007 14:57

Ja ich Fragte bei der ersten Frage danach, weil ich ja im Moment der Tatverdächtige bin und somit mein Führerschein in Gefahr ist. Und nicht von dem jenigen der gefahren ist. Diesen Bekannten kenne ich so ca. 4 Wochen, habe ich in einer Disckothek kennen gelernt, studiert Medizin ich komme auch aus dem Gesundheitswesen und daher bin ich mit ihm ins Gespräch gekommen. Man hat sich verabredet. Wir haben beide Alkohol getrunken, ich war dann müde, habe mich hingelegt, er wollte noch etwas TV sehen und dann Heim gehen. Ich hatte nichts dagegen.


Solf
beantwortet von Solf am 12. Juni 2007 14:38
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Misteriöse Sache ...!!! Allerdings nach unserem Recht, muss der Besitzer ( Halter ) des Fahrzeuges das Gegenteil beweisen, nicht der Kläger. Sonst hätten die wirklich streng.. Vielleicht hast du von diesem Daniel auch nur geträumt ?? Gruss Solf




Kommentar von micpeli am 12. Juni 2007 14:43

Nein geträumt habe ich nicht von ihm, ganz bestimmt nicht.


Andrea1204
beantwortet von Andrea1204 am 12. Juni 2007 14:34
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Kommentar von Simple_avatar1smallAndrea1204 am 12. Juni 2007 14:36

Ich will jetzt hier keine Moralpredigt halten. Aber das hört sich komisch an. EIn Bekannter ist in Deiner Wohnung NACHTS, während Du schläfst und dann hat er auch noch Zugang zu Deinen Autoschlüsseln??? Sorry, aber das hört sich etwas unglaubwürdig an.... Trotzdem meine ich immer wieder : "IM ZWEIFEL FÜR DEN ANGEKLAGTEN!!"

Kommentar von micpeli am 12. Juni 2007 14:42

Die Autoschlüssel lagen auf dem Tisch. Zusammen mit dem Hausschlüssel.


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 24. September 2007 14:02
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Wo ist denn jetzt dein Auto und der Schlüssel dazu? Dein Bekannter wird das kaputte Auto doch nicht wieder vor deiner Tür abgestellt und den Schlüssel mit zu sich genommen haben, oder? Dann wäre der Nachweis, dass du geschlafen hast und nicht gefahren bist, einfach. Man könnte auch Fingerabdrücke deines Bekannten im Auto und am Schlüssel nachweisen. Also, ich sehe die Sache recht unproblematisch, wenn es tatsächlich so ablief, wie du es schilderst.


bommel65
beantwortet von bommel65 am 12. Juni 2007 15:56
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Ominöse Geschichte, würde ich so auch nicht auf Anhieb glauben...

Wenn allerdings dieser "mysteriöse Fast-Unbekannte, den ich warum-auch-immer in meine Wohnung gelassen habe" nicht ermittelt werden kann, wird auf jeden Fall wegen Fahrlässigkeit gegen dich ermittelt. Du hast die Situation ermöglicht, leichtfertiger weise... Könnte ja jeder behaupten, um einen Kumpel zu decken...

Allerdings gilt im Endeffekt "in dubio pro reo" und somit hast du vielleicht mehr Glück als (Menschen-) Verstand.


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