Unfallansprüche
Hallo. Ich hatte einen unverschuldeten Verkehrsunfall. Daraus resultierend Prellungen sowie Schürfwunden an beiden Händen und Unterarmen sowie Verbrennungen 2. Grades an Bauch und li. Arm. Ich war für 10 Tage krank geschrieben und mußte täglich, incl. Wochenende zum Verbandwechsel zum Arzt. Weiß jemand, in welcher Höhe habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld habe? LG
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7 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Am besten wendest Du Dich damit an einen Rechtsanwalt.
Die haben Erfahrung damit und werden versuchen das Bestmögliche für Dich raus zu boxen.......
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Geh zu einen Anwalt, den zahlt auch der Unfallverursacher, weil die Versicherungen dich sonnst niemals in der Angemessenen Höhe entschädigen werden, ich habe es mal ohne Anwalt versucht, ist nicht möglich. Aber einen Fachanwalt für Verkehrsrecht ! Gute Besserung :-))
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Rechtsanwalt.
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Das dachte ich auch. Vielleicht ist mir nicht der richtige RA empfohlen worden. Ich habe jedenfalls den Eindruck, er kämpft nicht für mich, sondern sagt zu allem, was die gegnerische Versicherung sagt, ja und amen. Bei meinem Erstgespräch nannte er mir einen Schmerzensgeldanspruch von mind. xxx€. Sagte mir aber gleichzeitig, daß es eher mehr sein wird. Jetzt gibt die Versicherung einen Betrag an, unter dem von ihm genannten Mindestbetrag und er meint, das sei wohl i.O. Ich habe im Internet einmal ein wenig nachgelesen und siehe da, diesen Betrag bekommt schon jemand, der einen anderen verbal nur beleidigt. Das kann es doch nicht sein. LG
Am besten suchst Du Dir einen Anwalt f. Verkehrsrecht........... Viel Glück und Danke fürs Sternchen !!