gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Unfall: Wer muss zweites Federbein am Auto zahlen?

gefragt von IforapGlyn am 04.11.2009 um 23:06 Uhr

Hallo Leute! Mir ist vorgestern ein LKW auf mein parkendes Auto (mit eingeschlagenen Rädern) direkt auf das linke Vorderrad gefahren. Abgesehen von dem Streß mit dem Fahrer ist nun das linke Federbein, ein paar Kleinteile, Querlenker etc kaputt sodass alles gewechselt werden muss (Schaden ca. 3000€). Heute hat mich dann die Werkstatt angerufen und gefragt, ob sie dann auch gleich das rechte Federbein wechseln sollen da unterschiedlich alte Federbeine schlecht seien (Unterschied dann etwa 20.000km). Meine Frage: Ist das so? Und wenn ja, muss das dann nicht auch die Versicherung des Unfallgegners zahlen?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (33058)
Technik (25857)
Auto (21660)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


nissan200sx
beantwortet von nissan200sx am 4. November 2009 23:25
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Hallo! Technisch gesehen besteht kein Bedarf, die meisten Hersteller legen als Grenze auch eher 50.000km fest. Bedeutet: Wenn erst vor 20.000km das andere Federbein gewechselt wurde oder das Auto so jung ist, macht es nichts aus wenn jetzt ein neues dazu kommt. Du wirst es nicht merken. Federbeine haben eine Lebenserwartung von 150.000km +/- 50.000km je nach Fahrweise, da treten bemerkenswerte Unterschiede erst sehr spät auf. Gruß

Kommentar von 3f42e344198687bf5f978250875c868bsmallKronkorkenkugel am 5. November 2009 09:13

Lass aber bei solchen Schäden auch die Lenkung überprüfen. ( Lenkgetriebe )


Weitere gute Antworten


anonym
beantwortet von penthesileia am 4. November 2009 23:24
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Dann frag die Werkstatt mal, wie sie das ausreichend begründen möchte, dass die Versicherung des Unfallgegners das auch glaubt. Oder sag der Werkstatt, wenn die Versicherung es glaubt, dann glaubst du es auch. Und überleg dir, ob es für andere Belange vielleicht eine Werkstatt geben könnte, der du mehr vertrauen könntest.


anonym
beantwortet von blackdesire am 4. November 2009 23:07
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nein das andere ist ja noch funktionsfähig deswegen muss die versicherung das nicht zahlen! aber ruf doch einfach mal da an!"


anonym
beantwortet von mellia35 am 4. November 2009 23:10
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nein, wenn es so begründet wird wie du es gerade beschrieben hast, musst du es alleine zahlen.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen



Verwandte Tipps

    Videotipp: Auto 10 Todsünden

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.