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Unfall wegen Vorfahrtsverletzung

gefragt von BigStgtGirlyBigStgtGirly am 22.02.2008 um 12:00 Uhr

Ich hab einen Mann die Vorfahrt genommen und dann hats halt gekracht. Das ist jetzt 2 Wochen her, er hat gesagt er meldet sich. Wir wollten keine Versicherung einschalten und auch keine Polizei. Ab wann verliert sich der Schaden? Wielang hat er zeit sich zu melden?


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Reply


anonym
beantwortet von Eisvogel am 22. Februar 2008 12:18
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  1. Verjährungzeit 3 Jahre.

  2. Versicherung sollte informiert werden, sonst handelt es sich um eine Obliegenheitsverletzung.

  3. Lass die Versicherung den Schaden abwickeln.

  4. Es ist ein halbes oder sogar ganzes (frag die Versicherung) Jahr Zeit, den Schaden von der Versicherung „zurückzukaufen“ um notfalls den Schadenfreiheitsrabatt zu retten.

Kommentar von Eisvogel am 22. Februar 2008 12:22

Nachtrag: Es ist auch denkbar, dass der Unfallgegner über den Zentralruf der Autoversicherer längst bei Deiner Versicherung den Schaden gemeldet hat.


Bellator
beantwortet von Bellator am 22. Februar 2008 12:12
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Ich hoffe du hast nix unterschrieben, sonst kommt noch eine große Rechnung. Ruf deine Versicherung mal an und schildere den Vorfall. Ich finde das alles sehr dubios. Hab Ihr wenigsten Daten ausgetausch?

Kommentar von Simple_avatar2smallBigStgtGirly am 22. Februar 2008 12:16

Unterschrieben hab ich nichts. Das hat er noch versucht mir unterzujubeln :-) Ich hab ihm auf einen Zettel meine Adresse geschrieben und er mir seine. Ich wollte niemand einschalten da ich noch in der Probezeit bin und angst habe dadurch mein Führerschein zu verlieren. Was natürlich totaler quatsch ist. was ich jetzt auch weiß. Na ja kann man nichts machen. Danke für die Antwort


anonym
beantwortet von susanne4321 am 22. Februar 2008 12:20
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Er kann seinen Schaden 3 Jahre lang geltend machen, dies ist die rechtliche Seite, erst dann wäre sein Schadensersatzanspruch verjährt. Es kann gut sein, dass er den Schaden jetzt erst beim Gutachter schätzen lässt und dich dann auffordert, den Schaden auszugleichen.




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