Im September ist uns beim Warten an einer roten Ampel ein riesiger Ast aufs Auto gefallen. Es war ein windstiller Spätsommertag und niemand hat damit gerechnet. Das Ende der Geschichte war, dass die Stadt, die erst als Schuldiger belangt wurde, nicht zahlen möchte, da sowas laut ihr immer passieren kann, und wir die Anwaltskosten, Reparatur- und Leihwagenkosten selbst tragen sollen. Kann man sich dagegen wehren? Ist das rechtens? Habt ihr Ideen bzw. Ahnung von der Materie?
Da hift nur, einen Anwalt einzuschalten, der gegen diesen Bescheid Klage erhebt.
Es ist dann rechtens wenn die Stadt ihrer Aufsichtspflich nachgekommen ist. Es kann immer mal ein Ast abbrechen besonders wärend oder nach einem Sturm. Die Stadt muss zwar regelmässig die Bäume überprüfen, aber die ist nicht verpflichtet das in sehr kurzen Zeitabständen zu machen. So etwas läuft dann unter Lebensrisiko, es ist nun mal so das nicht immer einer haftet. Schließ eine Vollkasokoversicherung ab dann ist das auch Versichert.

Städte versuchen immer sich um Zahlungen zu drücken, aber sobald sie einen Brief vom gegnerischen Anwalt bekommen, lenken sie meistens ein. Meiner Meinung nach muss die Stadt zahlen.
Ein Anwalt wurde ja eingeschaltet, aber dieser hatte keinen Erfolg. Sowas KANN ja passieren... und der Förster schaut ja zwischendurch nach dem Rechtem. Ich fühle mich zu Unrecht behandelt und schnell abgefertigt, seitens der Stadt, aber Danke an alle hier vorab schon mal für die schnelle Ressonanz!
Meiner Meinung nach muss die Stadt nur Zahlen wenn sie ihrer Sorgfalltspflich nicht nachgekommen ist, bei höherer Gewalt haftet halt keiner, das ist aber normal. Wenn der Förster reglmäßig kontrolliert, reicht das aus. Im zweifel muss das die Stadt nur belegen. Du hättest nur eine Chance wenn der Baum krank war und der Stadt bekannt sein müusste das dem so ist.