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Unfall ohne Selbstschulden bzw. klarem Fremdverschulden und wir sollen zahlen..

gefragt von Neofu am 28.10.2009 um 17:53 Uhr

Im September ist uns beim Warten an einer roten Ampel ein riesiger Ast aufs Auto gefallen. Es war ein windstiller Spätsommertag und niemand hat damit gerechnet. Das Ende der Geschichte war, dass die Stadt, die erst als Schuldiger belangt wurde, nicht zahlen möchte, da sowas laut ihr immer passieren kann, und wir die Anwaltskosten, Reparatur- und Leihwagenkosten selbst tragen sollen. Kann man sich dagegen wehren? Ist das rechtens? Habt ihr Ideen bzw. Ahnung von der Materie?

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oensen
beantwortet von oensen am 28. Oktober 2009 17:55
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Da musst du mit deinem Anwalt reden!


anonym
beantwortet von chicaBlue am 28. Oktober 2009 17:55
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Da hift nur, einen Anwalt einzuschalten, der gegen diesen Bescheid Klage erhebt.


anonym
beantwortet von Drachentoeter am 29. Oktober 2009 09:57
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Es ist dann rechtens wenn die Stadt ihrer Aufsichtspflich nachgekommen ist. Es kann immer mal ein Ast abbrechen besonders wärend oder nach einem Sturm. Die Stadt muss zwar regelmässig die Bäume überprüfen, aber die ist nicht verpflichtet das in sehr kurzen Zeitabständen zu machen. So etwas läuft dann unter Lebensrisiko, es ist nun mal so das nicht immer einer haftet. Schließ eine Vollkasokoversicherung ab dann ist das auch Versichert.


frastaft
beantwortet von frastaft am 28. Oktober 2009 17:56
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Städte versuchen immer sich um Zahlungen zu drücken, aber sobald sie einen Brief vom gegnerischen Anwalt bekommen, lenken sie meistens ein. Meiner Meinung nach muss die Stadt zahlen.

Kommentar von Neofu am 28. Oktober 2009 18:13

Ein Anwalt wurde ja eingeschaltet, aber dieser hatte keinen Erfolg. Sowas KANN ja passieren... und der Förster schaut ja zwischendurch nach dem Rechtem. Ich fühle mich zu Unrecht behandelt und schnell abgefertigt, seitens der Stadt, aber Danke an alle hier vorab schon mal für die schnelle Ressonanz!

Kommentar von Drachentoeter am 29. Oktober 2009 10:00

Meiner Meinung nach muss die Stadt nur Zahlen wenn sie ihrer Sorgfalltspflich nicht nachgekommen ist, bei höherer Gewalt haftet halt keiner, das ist aber normal. Wenn der Förster reglmäßig kontrolliert, reicht das aus. Im zweifel muss das die Stadt nur belegen. Du hättest nur eine Chance wenn der Baum krank war und der Stadt bekannt sein müusste das dem so ist.


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